Hallo,
es wurde im GdB Verfahren beim Sozialgericht PKH beantragt.
Diesen Antrag bearbeitete das Gericht erstmal gar nicht, und nach einmaliger Nachfrage was mit dem Antrag sei wurde direkt erstmal pauschal gefordert: Kontoauszüge vorlegen.
Also Kontoauszüge kopiert und hingesendet, alle nicht relevanten Ausgaben, mit Daten wie Kundenummern etc geschwärzt, (Beträge nicht) Einnahmen und andere Daten wurden komplett offengelassen.
Prompte Antwort des Sozialgerichts : ungeschwärzte Auszüge vorlegen.
Dies sehe ich allerdings nicht ein, da es auch im PKH Verfahren ein Gericht meiner Meinung nach nichts angeht unter welcher Kundennummer ich was wo kaufe, oder an wen ich Zahlung XY leiste ( Name, Bankverbindung etc von Dritten).
Ich werde mich weigern komplett ungeschwärzte Auszüge dem Gericht zu übersenden, muss das Gericht anhand der vorliegenden Unterlagen ( ALG II Bescheid etc) nicht erhebliche Zweifel erstmal begründen, bevor die Kontoauszüge angefordert werden ?
Ich habe so dies und das Verfahren am laufen, und musste noch nie irgendwelche Kontoauszüge vorlegen, nach Vorlage des aktuellsten ALG II Bescheid.
Liege ich richtig oder ist es mittlerweile soweit das man jegliche Forderung seitens JC/SG erfüllen muss ?
LG
Sandy
es wurde im GdB Verfahren beim Sozialgericht PKH beantragt.
Diesen Antrag bearbeitete das Gericht erstmal gar nicht, und nach einmaliger Nachfrage was mit dem Antrag sei wurde direkt erstmal pauschal gefordert: Kontoauszüge vorlegen.
Also Kontoauszüge kopiert und hingesendet, alle nicht relevanten Ausgaben, mit Daten wie Kundenummern etc geschwärzt, (Beträge nicht) Einnahmen und andere Daten wurden komplett offengelassen.
Prompte Antwort des Sozialgerichts : ungeschwärzte Auszüge vorlegen.
Dies sehe ich allerdings nicht ein, da es auch im PKH Verfahren ein Gericht meiner Meinung nach nichts angeht unter welcher Kundennummer ich was wo kaufe, oder an wen ich Zahlung XY leiste ( Name, Bankverbindung etc von Dritten).
Ich werde mich weigern komplett ungeschwärzte Auszüge dem Gericht zu übersenden, muss das Gericht anhand der vorliegenden Unterlagen ( ALG II Bescheid etc) nicht erhebliche Zweifel erstmal begründen, bevor die Kontoauszüge angefordert werden ?
Ich habe so dies und das Verfahren am laufen, und musste noch nie irgendwelche Kontoauszüge vorlegen, nach Vorlage des aktuellsten ALG II Bescheid.
Liege ich richtig oder ist es mittlerweile soweit das man jegliche Forderung seitens JC/SG erfüllen muss ?
LG
Sandy