Hallo Leute!
Ich unterliege folgendem mißlichen Sachverhalt, vor dem mir heute sogar mein zurategezogener Anwalt davongelaufen ist:
Anfang November ist meine Eingliederungsvereinbarung abgelaufen und es gab einen neuen Termin zu dessen Ende mir ein Entwurf für eine EGV vorgelegt wurde. Ich beschloß diesmal, mir Bedenkzeit auszuerbeten (zwei Wochen), die mir auch gewährt und gleichzeitig ein neuer "Nachverhandlungstermin" festgelegt wurde. Ich erschien zu dem Termin, mit einer schriftlich vorbereiteten Erklärung mit meinen Änderungsvorschlägen. Meine Änderungswünsche bezogen sich auf die Residenzpflicht und die Mindestanzahl zu erstellender Bewerbungen. Im Falle eines Dissens erbat ich mir außerdem u.a. ein Eingliederungskonzept und die Erklärung der genauen Erwartungen, die hinter den Klauseln der EGV stecken. Nachdem meine Arbeitsvermittlerin Teile meines Papiers gelesen hatte, wurde der Ton plötzlich sehr scharf. Man sagte mir einen noch unbestimmten, weiteren Termin zur Weiterverhandlung zu. Es gab aber keine Einladung. Auch kein Brief mit Erklärungen. Stattdessen kam nur noch per Einschreiben die gleiche EGV per Verwaltungsakt. Die ganzen Kritikpunkte hinsichtlich der EGV sind mir bekannt, von dem einzuhaltenden Prozedere über die Qualifikation des Personals bis hin zur Pflicht der Behörden, nachzuverhandeln und Auskunft zu geben. Darum geht es letztendlich aber gar nicht und ich denke, daß ich mit dem VA letztendlich gar nicht so schlecht fahre, da meines Wissens Pflichtverletzungen der EV-VA nicht sanktioniert werden können.
Es geht vielmehr um folgendes: die ARGE ist wohl nun böse mit mir und hat sich folgendes Spiel ausgedacht: mir flattern nun Anhörungsbögen im Hinblick auf Pflichtverletzungen nach §31 Abs. 1 Nr 1c SGB II ins Haus, die sich auf Vermittlungsvorschläge (mit Rechtsfolgenbelehrung) beziehen, die ich irgendwann einmal erhalten habe. Derzeit habe ich zwei von diesen Anhörungen, einer bezieht sich auf einen VV, den ich im September offensichtlich nach einem Telefongespräch postalisch erhalten haben soll (unauffindbar), der andere auf einen VV, den ich an einem der beiden "Verhandlungstermine" s.o. erhalten habe. Da ich Wirtschaftsinformatiker mit recht spezieller Qualifikation bin, waren mir die VVe stets mit der Maßgabe übergeben worden (sinngemäß) "wir könnnen nicht beurteilen, ob das was für sie ist, schauen sie mal und bewerben sie sich gegebenenfalls". Oft war es sogar so, daß ich die Arbeitsvermittlerin schon fast überzeugen mußte, mir einen VV auszudrucken, nachdem sie mir etwas daraus vorgelesen hatte. Das kann ich allerdings nicht beweisen, da es stets (fern)mündlich geschah und ich bisher NIE irgendein Anhörungsbogen kam (bin seit letzten Sommer arbeitslos). Es war aber nie etwas passendes dabei, stattdessen habe ich mich immer auf andere Stellen beworben, was ich zuletzt kurz vor Auslauf der letzten EGV auch in Form von Bewerbungsbelegen beweisen mußte. Eine Pflichtverletzung nach §31 Abs. 1 Nr 1b SGB II hat also nie vorlegen. Mit anderen Worten, es besteht nun die Gefahr, daß mir quasi rückwirkend alle Nichtbewerbungen auf die VVe zur Last gelegt werden, die mir stets mit so lockeren Worten (meist bei den Terminen vor Ort) ausgehändigt wurden, obwohl ich die EGVs eingehalten habe.
Meine Frage lautet natürlich erst einmal allgemein, was ich in dieser Situation tun kann und ob so ein Agieren von Seiten der Agentur rechtens ist. Aber ich habe noch einige speziellere Fragen:
Allein bei den beiden "Verhandlungsterminen" im November wurden mir sage und schreibe zusammen insgesamt 11 Vermittlungsvorschläge übergeben, wohlgemerkt, mit den Worten "selber mal zu schauen". Ist es rechtens, daß die Arbeitsvermittlerin quasi über die EGV (bzw. deren Entwurf) hinausschießt (8 Bewerbungen), indem sie mich einfach mit VVen zupflastert? Und dann auch noch kurzfristig zu allen VVen Bewerbungen verlangt (teilw. Bewerbungsfenster von nicht einmal zwei Wochen)? Und das in einem Zeitraum, wo ich noch an meinen Änderungsvorschlägen zur EGV gearbeitet habe?
Wie lange habe ich überhaupt Zeit für eine solche Bewerbung, wenn weder eine Bewerbungsfrist noch ein Eintrittstermin angegeben ist?
Wie weit in die Vergangenheit darf auf solche angeblichen Pflichtverletzungen nach §31 Abs. 1 Nr 1c SGB II zurückgegriffen werden?
Inwieweit kann ich mich auf die Gespräche hinsichtlich der Aufforderung zur Eigenbeurteilung der VVe berufen?
Falls ich mich darauf berufen kann, inwieweit kann ich die Qualifikation meiner Arbeitsvermittlerin in Zweifel ziehen, die ja offensichtlich nicht weiß, was sie mir da anbietet?
Inwieweit bin ich verpflichtet, VVen nachzukommen, wenn diese von der Anzahl her die Bewerbungskostenpauschale (ca. 4 Bewerbungen pro Monat) offensichtlich überschreiten?
Kann eine Nichtbewerbung auf VVen überhaupt als Weigerung, eine Arbeit aufzunehmen, im Sinne des §31 Abs. 1 Nr 1c SGB II bemängelt werden?
Und die finale Frage lautet natürlich, ob mir mit diesem Trick des Nachweises mehrerer Pflichtverletzungen auf einmal auf einen Schlag das ganze ALG 2 gestrichen werden kann.
Gruß,
Frank
Ich unterliege folgendem mißlichen Sachverhalt, vor dem mir heute sogar mein zurategezogener Anwalt davongelaufen ist:
Anfang November ist meine Eingliederungsvereinbarung abgelaufen und es gab einen neuen Termin zu dessen Ende mir ein Entwurf für eine EGV vorgelegt wurde. Ich beschloß diesmal, mir Bedenkzeit auszuerbeten (zwei Wochen), die mir auch gewährt und gleichzeitig ein neuer "Nachverhandlungstermin" festgelegt wurde. Ich erschien zu dem Termin, mit einer schriftlich vorbereiteten Erklärung mit meinen Änderungsvorschlägen. Meine Änderungswünsche bezogen sich auf die Residenzpflicht und die Mindestanzahl zu erstellender Bewerbungen. Im Falle eines Dissens erbat ich mir außerdem u.a. ein Eingliederungskonzept und die Erklärung der genauen Erwartungen, die hinter den Klauseln der EGV stecken. Nachdem meine Arbeitsvermittlerin Teile meines Papiers gelesen hatte, wurde der Ton plötzlich sehr scharf. Man sagte mir einen noch unbestimmten, weiteren Termin zur Weiterverhandlung zu. Es gab aber keine Einladung. Auch kein Brief mit Erklärungen. Stattdessen kam nur noch per Einschreiben die gleiche EGV per Verwaltungsakt. Die ganzen Kritikpunkte hinsichtlich der EGV sind mir bekannt, von dem einzuhaltenden Prozedere über die Qualifikation des Personals bis hin zur Pflicht der Behörden, nachzuverhandeln und Auskunft zu geben. Darum geht es letztendlich aber gar nicht und ich denke, daß ich mit dem VA letztendlich gar nicht so schlecht fahre, da meines Wissens Pflichtverletzungen der EV-VA nicht sanktioniert werden können.
Es geht vielmehr um folgendes: die ARGE ist wohl nun böse mit mir und hat sich folgendes Spiel ausgedacht: mir flattern nun Anhörungsbögen im Hinblick auf Pflichtverletzungen nach §31 Abs. 1 Nr 1c SGB II ins Haus, die sich auf Vermittlungsvorschläge (mit Rechtsfolgenbelehrung) beziehen, die ich irgendwann einmal erhalten habe. Derzeit habe ich zwei von diesen Anhörungen, einer bezieht sich auf einen VV, den ich im September offensichtlich nach einem Telefongespräch postalisch erhalten haben soll (unauffindbar), der andere auf einen VV, den ich an einem der beiden "Verhandlungstermine" s.o. erhalten habe. Da ich Wirtschaftsinformatiker mit recht spezieller Qualifikation bin, waren mir die VVe stets mit der Maßgabe übergeben worden (sinngemäß) "wir könnnen nicht beurteilen, ob das was für sie ist, schauen sie mal und bewerben sie sich gegebenenfalls". Oft war es sogar so, daß ich die Arbeitsvermittlerin schon fast überzeugen mußte, mir einen VV auszudrucken, nachdem sie mir etwas daraus vorgelesen hatte. Das kann ich allerdings nicht beweisen, da es stets (fern)mündlich geschah und ich bisher NIE irgendein Anhörungsbogen kam (bin seit letzten Sommer arbeitslos). Es war aber nie etwas passendes dabei, stattdessen habe ich mich immer auf andere Stellen beworben, was ich zuletzt kurz vor Auslauf der letzten EGV auch in Form von Bewerbungsbelegen beweisen mußte. Eine Pflichtverletzung nach §31 Abs. 1 Nr 1b SGB II hat also nie vorlegen. Mit anderen Worten, es besteht nun die Gefahr, daß mir quasi rückwirkend alle Nichtbewerbungen auf die VVe zur Last gelegt werden, die mir stets mit so lockeren Worten (meist bei den Terminen vor Ort) ausgehändigt wurden, obwohl ich die EGVs eingehalten habe.
Meine Frage lautet natürlich erst einmal allgemein, was ich in dieser Situation tun kann und ob so ein Agieren von Seiten der Agentur rechtens ist. Aber ich habe noch einige speziellere Fragen:
Allein bei den beiden "Verhandlungsterminen" im November wurden mir sage und schreibe zusammen insgesamt 11 Vermittlungsvorschläge übergeben, wohlgemerkt, mit den Worten "selber mal zu schauen". Ist es rechtens, daß die Arbeitsvermittlerin quasi über die EGV (bzw. deren Entwurf) hinausschießt (8 Bewerbungen), indem sie mich einfach mit VVen zupflastert? Und dann auch noch kurzfristig zu allen VVen Bewerbungen verlangt (teilw. Bewerbungsfenster von nicht einmal zwei Wochen)? Und das in einem Zeitraum, wo ich noch an meinen Änderungsvorschlägen zur EGV gearbeitet habe?
Wie lange habe ich überhaupt Zeit für eine solche Bewerbung, wenn weder eine Bewerbungsfrist noch ein Eintrittstermin angegeben ist?
Wie weit in die Vergangenheit darf auf solche angeblichen Pflichtverletzungen nach §31 Abs. 1 Nr 1c SGB II zurückgegriffen werden?
Inwieweit kann ich mich auf die Gespräche hinsichtlich der Aufforderung zur Eigenbeurteilung der VVe berufen?
Falls ich mich darauf berufen kann, inwieweit kann ich die Qualifikation meiner Arbeitsvermittlerin in Zweifel ziehen, die ja offensichtlich nicht weiß, was sie mir da anbietet?
Inwieweit bin ich verpflichtet, VVen nachzukommen, wenn diese von der Anzahl her die Bewerbungskostenpauschale (ca. 4 Bewerbungen pro Monat) offensichtlich überschreiten?
Kann eine Nichtbewerbung auf VVen überhaupt als Weigerung, eine Arbeit aufzunehmen, im Sinne des §31 Abs. 1 Nr 1c SGB II bemängelt werden?
Und die finale Frage lautet natürlich, ob mir mit diesem Trick des Nachweises mehrerer Pflichtverletzungen auf einmal auf einen Schlag das ganze ALG 2 gestrichen werden kann.
Gruß,
Frank