Pflichtbeitragszeiten - was zählt denn nun?

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northerngoddessannie

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Hallo zusammen,

ich habe mich schon durch verschiedenste Webseiten, Gesetzes-Texte und durch Beiträge hier im Forum gearbeitet, mit dem Resultat das ich nur noch huschig bin.

Zunächst meine Frage: Muss ich bis zum 03.04.18 den Antrag auf EM-Rente gestellt haben, weil ich sonst nicht genug Pflichtbeitragszeiten hätte? Denn an diesem Tag hätte ich 2 Jahre von den zurückliegenden 5 Jahren nicht gearbeitet (ergo nicht selbst Beiträge "verdient") - Jeden Tag mehr würde also die notwendigen 3 Jahre fehlen.

Bei mir liegt folgender Fall vor (mit verkürztem Lebenslauf):
Seit Nov 2011 GdB 50
Angestellt von April 12 - April 16 (davor seit 1997 fast durchgängig angestellt - teilweise eben im ALG 1 bezug)

Krankschreibung 1. Runde: April 16 - Jan 17 (Krankengeldbezug ab dem April 16)
August oder September 2016 Aufforderung Krankenkasse zur Reha wegen Erwerbungsminderung(sgefahr)
Reha/Übergangsgeld: Jan 2017 (die Reha wurde in Absprache mit den Ärzten abgebrochen, wegen Überforderung, eine Tagesklinik wäre besser)
Krankengeld 2. Runde: Feb 17

da ich die Schikanen meiner Krankenkasse nicht mehr ertragen habe, habe ich mich dann von meinem Arzt gesundschreiben lassen (und eigentlich auch einfach nur wieder mein "normales" Leben wiederhaben wollte
Arbeitslosengeld 1: Febr 2017 - Nov 17

dort wurde ich zum psych. Begutchtung geschickt, der erteilte eine psychische Behinderung, sowie Notwendigkeit einer med. Reha, dann berufl. Reha und Weiterbildung in sein Gutachten schrieb
Krankschreibung 3. Runde: Sept 17 - heute (Krankengeldbezug seit Nov 17) und warte auf Einrückungsbescheid für stationäre Reha


Ich muss sagen ich hatte mir nie vorgestellt, dass dieser Fall eintritt. Ich habe immer funktioniert - bis eben jetzt nicht mehr. Die Sache mit der Erwerbsminderungsrente kam eigentlich durch meinen Psychiater auf und dann wieder als ich den Brief von der KK aus 2016 in Händen hielt und die da schon von Erwerbsminderung sprachen.

VielenDank schonmal fürs Lesen :)
 

doppelhexe

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so wie du deine letzten jahre beschreibst, wurden durchgängig in die RV eingezahlt

von ALG1 und KG gehen pflichtbeiträge zur RV ab, als keine bange ... wegen der "2 jahre" brauchst du den rentenantrag nicht stellen.

ich persönlich würde den rentenantrag auch nicht vor der reha stellen, da man sonst dort ein "starkes rentenbegehren" vermutet, was die meisten reha-kliniken als indiz dafür sehen, das man angeblich garnicht gesünder werden will, um nur ja rente zu bekommen...

um die 2-jahresfrist musst du dich erst "sorgen", wenn du weder KG noch ALG1 bekommst und ALG2 (nahtlos) abgelehnt wird, du also keine staatlichen leistungen mehr erhälst.
 

northerngoddessannie

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Hallo Doppelhexe, vielen Dank für Deine schnelle Antwort :) Ich hatte das ursprünglich so vermutet und dann liest man auf der Rentenversicherungsseite was von "unter bestimmten Umständen" und zack wird man ganz unsicher. Man = Ich.

Meine Angst war einfach nur, dass ich dann am Ende ohne was dastehe... ich habe in meinem Bekanntenkreis 2 "Stories" bei denen man wirklich verzweifeln kann.

Aber jetzt bin ich erstmal beruhigt - und werde in die Reha gehen und dann sehen was dabei rauskommt.
 
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