Hallo zusammen.
Ich bin seit ca drei Monaten arbeitslos. Bisher hatte ich einen TErmin beim Sachbearbeiter. Es gab keine EGV. Stattdessen eine Tabelle als Nachweis für Eigenbemühungen. In die Tabelle soll ich alle Bewerbungen und Kontakte eintragen und sie beim nächsten mal mitbringen.
In den nächsten Tagen habe ich wieder einen Termin beim Sachbearbeiter. Die Tabelle habe ich gepflegt. Allerdings steht nicht so viel drin, weil die meisten Jobangebote mir nicht gut gefallen (Angebote gibt es aber durchaus viele).
Meine EIgenbemühungen bzw. die Liste ist also relativ sparsam (etwa 8 Bewerbungen in drei Monaten).
Zwei der Bewerbungen waren sogar erfolgreich, jedoch wollte ich die Stellen dann nicht annehmen, obwohl sie zumutbar waren (Entfernung, Gehalt usw).
Sollte ich diese Bewerbungen nun aus meiner Liste streichen? Oder anders gefragt: Bin ich verpflichtet, Jobs anzunehmen, auf die ich mich in Eigenbemühung beworben habe?
Danke für eure Hilfe.
Marina
Ich bin seit ca drei Monaten arbeitslos. Bisher hatte ich einen TErmin beim Sachbearbeiter. Es gab keine EGV. Stattdessen eine Tabelle als Nachweis für Eigenbemühungen. In die Tabelle soll ich alle Bewerbungen und Kontakte eintragen und sie beim nächsten mal mitbringen.
In den nächsten Tagen habe ich wieder einen Termin beim Sachbearbeiter. Die Tabelle habe ich gepflegt. Allerdings steht nicht so viel drin, weil die meisten Jobangebote mir nicht gut gefallen (Angebote gibt es aber durchaus viele).
Meine EIgenbemühungen bzw. die Liste ist also relativ sparsam (etwa 8 Bewerbungen in drei Monaten).
Zwei der Bewerbungen waren sogar erfolgreich, jedoch wollte ich die Stellen dann nicht annehmen, obwohl sie zumutbar waren (Entfernung, Gehalt usw).
Sollte ich diese Bewerbungen nun aus meiner Liste streichen? Oder anders gefragt: Bin ich verpflichtet, Jobs anzunehmen, auf die ich mich in Eigenbemühung beworben habe?
Danke für eure Hilfe.
Marina