Forumnutzer/in
Dazu kann Dich niemand zwingen.darf man während bezug einer rente zu medikamenteneinnahme und ärztebesuch gezwungen werden?
ExitUser
also ich glaube in D ist es immer noch jedem freigestellt, ob er medikamente einnimmt oder nicht.Hallo mario100,
dazu steht erst einmal im Raum um welche Rentenart es sich handelt.
Bezieht man eine Erwerbminderungsrente, also eine vorzeitge Rente aus rein gesundheitlichen Gründen, dann ist man grundsätzlich zur Mitwirkungspflicht verpflichtet.
Das bedeutet man hat als Betroffener selbst dazu beitzutragen, dass negative Einflüsse auf den aktuellen Gesundheitszustand unterbleiben.
Dazu könnte dann auch ggf. gehören, medizinisch verordnete Medikamente zu nehmen bzw. bei Arzt regelmäßig vorstellig zu werden.
Je nach Krankenbild mag dies dann ganz unterschiedlich sein.
Vom Grundsatz her hat jedoch hierzulande jeder das Recht zum Arzt seines Vertrauens zu gehen.
Der Rententräger kann einem weder Medikamente vorschreiben noch einen bestimmten Arzt. Hier ist sein Einfluss lediglich auf mögliche Empfehlungen beschränkt. Allerdings kann und darf der Rententräger einen Leistungsbezieher in entsprechende Rehabilitationshäuser zwecks Behandlung einladen (Reha vor Rente).
Ganz anders sähe es jedoch aus, wenn ein vorzeitiger Rentenbezieher (EMR) z.B. vom seinem Hausarzt bzw. seinem Facharzt Medikamente verordnet bekäme die einen positiven Einfluss auf den Krankheitsverlauf hätten und der Rentenbezieher sich verweigern würde diese zu sich zu nehmen.
Dann könnte der Rententräger dies zum Anlass nehmen, eine neuerliche Rentenverlängerung negativ zu bescheiden, weil der Rentenbezieher es hier an seiner Mitwirkungspflicht zu einem eventuell positiven Heilungsverlauf und damit ggf. vorzeitigem Rentenbezugsende mangeln lässt.
Ich empfehle mal den aktuellen Rentenbescheid, im besonderen die Anhänge genauer zu lesen. Dort steht so manches interessante dazu drin.
Wer eine Erwerbsminderungsrente beantrag muss die Notwendigkeit hierzu dem Rententräger mit geeigneten Unterlagen nachweisen.
Gruss saurbier
Habe ich etwas anderes behauptet?also ich glaube in D ist es immer noch jedem freigestellt, ob er medikamente einnimmt oder nicht.
ausser er ist eine gefahr f+r sich oder andere und es wird gerichtlich festgesetzt.
Wieviel Prozeßerfahrung/Rentenklagen mit der DRV darf ich hier denn mal unterstellen.da kann dann auch die deutsche rentenversicherung nix dran machen.wenn der gesundheitszustand weiterhin so ist, dass eine erwerbsunfähigkeit vorliegt, hat die deutsche rentenersicherung die rente eben weiter zu zahlen.
Ganz genau so ist es und der Richter nickt es ab.die begründung möchte ich mal sehen."nimmt vorgeschlagene medikamente nicht ein und behindert damit eine beseitigung der erwerbsunfähigkeit, daher wird die rente versagt".(wenn sie nicht lebensnotwendig sind).auch arztbesuche kann man nicht vorschreiben.im endeffekt kann die drv gar nichts vorschreiben, ausser die sache mit der reha massnahme.
wie wäre es wenn du für deinen umfangreichen Fragenkatalog ein eigenes Thema eröffnest und uns zudem mal über deine Abkürzungen aufklärst ???Ich habe hier gerade ein wenig quergelesen. Darf ich kurz rekapitulieren, ob ich alles richtig verstanden habe?
Nein, man kann nicht zur Behandlung gezwungen werden (bis auf besondere Ausnahmen, auf die schon hingewiesen wurde), in den meisten Fällen kann man damit auch Keinem wirklich helfen ...Eine Verdonnerung zu Therapien ist prinzipiell nicht möglich.
Kommt auf den konkreten Einzelfall an, ich brauchte nicht "nachweisen" dass meine Herzklappe nicht mehr nachwachsen wird ...Bei einer befristeten Rente jedoch kommt es darauf an, bei Verlängerung einen Nachweis zu erbringen, daß man entsprechende Maßnahmen ergriffen hat, um den Zustand zu bessern.
Ein wenig anders lautet der korrekte Rechtsweg dann schon ...Kommt man zu keiner Einigung mit der DRV, BUV oder dem Versorgungswerk, dann geht es vor Gericht. Dieses entscheidet, ob ein weiterer Anspruch gewährt wird.
Ja, die eindeutigen Richtlinien finden sich in den Gesetzen zur Rentenversicherung bei Erwerbsminderung, die Entscheidungen sind nicht immer unbedingt auch nachvollziehbar ... das obliegt der DRV (Rentenkasse) und im Allgemeinen wird EM-Rente befristet bewilligt, man hofft ja immer (mindestens bei der DRV), dass sie mal wieder "unnötig" sein wird.Woran orientiert sich eine Befristung? Gibt es hier eindeutige Richtlinien?
Dafür gibt es keine festen Vorgaben, aber wer meint gar nicht mehr zum Arzt zu müssen und seine Medikamente wegwirft, kann "so krank nicht sein", auch das hängt aber von den konkreten Gesundheitsproblemen ab ...Und woran orientiert sich die Nachweispflicht? Bspw. ein bestimmter Rhythmus, der beim Arztbesuch eingehalten wird? Ist das dann nicht bereits ähnlich einer Auflage?
Teilweise ja, und die Einigung erfolgt sehr oft per Vergleichs-Vorschlag nach einem gerichtlichen Gutachten.Kann ein Gericht Auflagen erteilen bzw. zur Einigung vorschlagen?
Keine Ahnung, da mir die "Ursprungsfragen" von BUV und Versorgungswerk nicht bekannt sind ... bei der DRV /EM-Rente geht es nur um die "Erwerbsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt", ob man sonst noch zu irgendwas fähig ist (im Privaten z.B.) interessiert die nicht, sofern man seinen Lebensunterhalt noch irgendwie selber verdienen kann...Gibt es hinsichtlich der Ursprungsfrage Unterschiede bei den Versicherungsarten (DVR, BUV, Versorgungswerk)?
Was meinst du damit, willst du zu einem Schamanen in Behandlung gehen, deine Behandlungen privat bezahlen (dann hättest du ja auch Ärzte, die dir Befunde schreiben können) oder durch Meditation die "Selbstheilungskräfte" mobilisieren ... deine Pillen selber drehen ... kläre uns mal bitte auf ...Und wie verhielte es sich, wenn die Art der Mitwirkung bzw. der Nachweis nicht durch die Leistungen der Krankenversicherung abgedeckt wäre?
es geht nicht darum, wer diese Therapien bezahlt (denn kostenfrei arbeiten die ja im Allgemeinen auch nicht), sondern dass es Befunde /Berichte dazu gibt wie das so läuft und welchen Erfolg das bisher gebracht hat ...Zum letzten Punkt: Ja so in etwa.Gemeint ist hier bspw. Heilpraktiker, Psychotherapeut etc. Alles, was eben unter Umständen nicht komplett oder eben auch gar nicht abgedeckt ist. Kann in diesem Sinne als Nachweis der Mitwirkung z.B. eine Psychotherapie erforderlich sein, auch wenn man sie (in Teilen) selbst berappen müßte?