Hallo,
ich frage für einen Selbstständig-Tätigen.
Die KK will seinen Einkommensteuerbescheid sehen.
Nun wird er zusammen mit der Ehefrau veranlagt, das heißt, der Steuerbescheid enthält auch Daten der Ehefrau, die die KK ja nichts angehen.
Er hat der KK einen Bescheid seines Betriebsstättenfinanzamts vorgelegt (gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen), in dem die Einnahmen aus seiner selbstständigen Tätigkeit aufgeführt sind. Weitere Einnahmen hat er nicht.
Einkünfte der Ehefrau dürfen meiner Meinung nach nicht mit in die Berechnung seiner KK-Beiträge einfließen (aus diesen Einkünften wurden ja bereits für die Ehefrau Beiträge erhoben).
Der KK reicht das nicht, sie will den gemeinschaftlichen Einkommensteuerbescheid. Ist das rechtens?
Es ist doch eine Benachteiligung, wenn die KK die Beiträge des Selbstständigen dann aus dem gemeinsamen Einkommen berechnet!
Was tun?
Die KK droht, wenn er den Einkommensteuerbescheid nicht vorlegt, die Höchstbemessungsgrenze heranzuziehen, d.h. er müsste unverhältnismäßig hohe Beiträge zahlen, wo er nur ein geringes Einkommen hat.
Danke und Grüße
Arbeitssuchend