Hallo ela,
das mit der Schulung meiner Mum habe ich sogar mehrmals gemacht, weil mir verschiedene, teilweise auch fremde Leute und sogar die Krankenkasse, bezüglich Pflegestufe einiges erzählt haben, nämlich daß es in erster Linie auf die Grundpflege anstatt auf die Krankheiten ankommt.
Eine der mir geratenen Methoden war die Anwendung des Btm- Gesetzes (Betäubungsmittelgesetz "und so ist sie 365 Tage im Jahr"). Da es aber an dem Tag wo der
MDK auftauchte, meiner Mutter sehr schlecht ging, war mir das zu riskant. Statt mich mit dem
MDK reden zu lassen, wie ich es ihr vorher erklärte, fiel sie mir andauernd ins Wort und erzählte stattdessen ihre ganzen Krankheiten, auf deutsch: sie redete sich um Kopf und Kragen und machte das, was dein Bekannter auch machte. Im übrigen sagte mir die Dame vom
MDK , daß sie meiner Mum aufgrund ihrer Krankheiten gerne eine Pflegestufe gegeben hätte, aber da ihre Vorschriften hätte.
Die Beurteilung war dann die, daß der reine Pflegeaufwand für die Grundpflege bei etwa 20? Minuten festgelegt wurde, auf jeden Fall weniger als 45 Minuten.
Dagegen habe ich dann im Namen meiner Mum
Widerspruch eingelegt und "durfte" dann 14 Tage ein Pflegetagebuch führen. Ich holte mir ferner
u.a. beim Grundsicherungsamt und bei der örtlichen Pflegedienstleitung (bei letzterem war meine Mum mit dabei, weil auch bei ihr um die Ecke) des DRK, Hinweise, was beim Pflegetagebuch und bei ihrer Pflege alles zu beachten ist, für welche Handreichungen ich was schreiben kann und was die Krankenkasse alles nicht beachtet hat, darunter alle Bank- und Behördengänge, die ich mit einer entsprechenden Vollmacht für meine Mum wahrnehme und für die jedesmal wenigstens ein halber Tag draufgeht. Dennoch war die Kasse immer noch der Meinung, daß der Pflegebedarf für die Anerkennung der Pflegestufe 1 nicht ausreicht. Hierzu habe ich im Namen meiner Mum und mit ihrer Einwilligung Klage beim Sozialgericht eingereicht und die Begründung, die mit ich Einverständnis und Mitarbeit meiner Mum verfaßt habe, wird morgen früh nachgereicht.
Inzwischen hat die Tochter einer sehr engen Bekannten von uns, beide Familien sind seit Jahren miteinander befreundet, und die Familie der Bekannten hat dasselbe durch (aber mit der Pflegestufe Erfolg gehabt) meine Mum noch einmal eingehend aufgeklärt, wieso und warum die Pflegeminuten so wichtig sind und meine Mum sieht inzwischen ihren Fehler bei der Begutachtung durch den
MDK ein. Sie kapiert jetzt inzwischen, daß ich ihr bei verschiedenen Dingen im Haushalt helfen muß und das so auch dem Gericht verkauft wird. dies habe ich nämlich neben ihren Krankheiten und deren Folgen, immer in die Begründung miteinfließen lassen.
Sorry, daß der Text so lang wurde, aber das mußte ich mal schildern. Die Krankenkasse ist die Knappschaft und bei der hat man für die Anerkennung von Rente und Pflegestufe etc. den Kopf unter dem Arm zu tragen und darf noch nicht mal mehr die niedrigste gangart beherrschen. Ich spreche hier aus erfahrung, da der kampf um ihre Rente vor gut 30 Jahren wenigsten 7 jahre ging und auch da schon mit ihr eine reine zellenanalyse betrieben wurde, bis sie ihre Rente durch hatte.
meint ladydi12
Ich würde dir auch eine Schulung deiner Mutter vorschlagen. Denn die Prüfer für die Pflegestufe sind da ganz schön link.
Ein 99jähriger Bekannter, 100 mit aG ist auch bei der ersten Prüfung durchgefallen.
Beim ersten Mal hat er sich nämlich alleine aus dem Sessel hochgequält.
Beim zweiten Termin war allerdings eine andere Prüferin.
Zu der hat er dann gesagt, dass sie ihm doch bitte helfen möchte, da er das alleine nicht schafft.
Auch muss man aufpassen, dass bei der Bewertung nicht nur die zwei Minuten Duschzeit (das schaff nicht mal mein Sohn in 2 Minuten)berücksichtigt werden. Du musst dem Kranken ja erst mal aus dem Bett helfen, ihm die Schlappen anziehen und dann zum Bad führen, auskleiden usw.
Das Kochen zählt nicht, aber das zerkleinern. Da die Älteren oft vergessen zu trinken muss auch das Reichen von Wasser gezählt werden.
Ich hab mal einen link gehabt zu einer entsprechenden Seite, werde mal suchen