hartaber4
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Die Autorin stellt in ihrem Beitrag einige gesetzliche Änderungen vor, die durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz eingeführt wurden. Sie geht hierbei zunächst auf die Berichtspflicht der Pflegekassen über die Umsetzung der Rehabilitationsempfehlung ein. Sodann widmet sie sich der Ergänzung der Leistung „Kurzzeitpflege“ um die Möglichkeit, diese in einer Rehabilitationseinrichtung in Anspruch zu nehmen, wenn die private Pflegeperson beziehungsweise der/die pflegende Angehörige selbst an einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme teilnimmt.
Die Autorin schließt ihren Beitrag mit einem Ausblick zur Umsetzung der neuen Regelungen.
link:
https://www.reha-recht.de/fileadmin/download/foren/d/2013/D10-2013_Pflege-Neuordnungsgesetz.pdf
Die Autorin schließt ihren Beitrag mit einem Ausblick zur Umsetzung der neuen Regelungen.
link:
https://www.reha-recht.de/fileadmin/download/foren/d/2013/D10-2013_Pflege-Neuordnungsgesetz.pdf