Hallo Ihr alle,
damit ich auch verstanden werde, hier kurz mein "Werdegang"
Schlaganfall.....leider keine Krankenversicherung da im ersten Jahr selbstständig........Sozialamt hilft und wartet ab.........vergisst letztendlich wohl durch Unkenntnis ,mich darauf hinzuweisen, dass ich mich bei meiner nicht zu reparierenden Krankheit innerhalb eines halben Jahres zur Rente anmelden muss.......sonst übernimmt mich keine Krankenkasse mehr.
So ist es dann auch geschehen, d.h. seit 10 Jahren bin ich Erwerbslosenrentner auf Dauer , bin Betreuungsmitglied bei der AOK , also praktisch beim Sozialamt "versichert"
Mittlerweilen habe ich die Pflegestufe 2
bezahlt werden 55% vom Kreis mit der Bezeichnung Pflegegeld
Da ich allein lebe hat der MDK mir 11 Wochenstunden Haushaltshilfe genehmigt. Die Gemeinde bezahlt meiner Haushaltshilfe € 7,50 pro Stunde
Nun wurde ja im letzten Julli das Pflegegeld um 10€ erhöht.
Ich bekomme aber nur 5,50 € vom Kreis. Die Gemeinde mag mir die restlichen 4,50 € nicht geben.
Ich weiss das im Pflegegesetz steht ,55% des Pflegegeldes für die Pflege bestimmt sind und 45% für die Haushaltshilfe. Das wird von der Gemeinde
und auch vom Kreis bestritten. Meine Widerspruchargumente halfen da auch nicht. Ich denke, dass die Herrschaften nicht wissen, wie sie diese 4,50€ in den Stundenlohn einbringen sollen. Als alternative beantragte ich die Erhöhung des Stundenlohnes auf Tarifhöhe. Das lehnte man mit der Begründung ab, dass eine Erhöhung des Stundensatzes sich nicht zwangsläufig durch die Pflegesatzerhöhung ergibt und bereits die "höheren angemessenen" für die besondere Pflegekraft übernommen werden.(dabei kann man das auch im Pflegegesetzt nachlesen)
So, jetzt hab ich doch soviel geschrieben. Ich hoffe , dass da jemand durchblickt.
Wahrscheinlich bleibt mir nur der Gang zum Sozialgericht , denn meine Krankheit hat mich zum Kämpfer gemacht.
Ich würde mich freuen eine helfende Antwort zu bekommen.
Jetzt wünsche ich allen ein gesundes und erfogreiches 2009, Prelle
damit ich auch verstanden werde, hier kurz mein "Werdegang"
Schlaganfall.....leider keine Krankenversicherung da im ersten Jahr selbstständig........Sozialamt hilft und wartet ab.........vergisst letztendlich wohl durch Unkenntnis ,mich darauf hinzuweisen, dass ich mich bei meiner nicht zu reparierenden Krankheit innerhalb eines halben Jahres zur Rente anmelden muss.......sonst übernimmt mich keine Krankenkasse mehr.
So ist es dann auch geschehen, d.h. seit 10 Jahren bin ich Erwerbslosenrentner auf Dauer , bin Betreuungsmitglied bei der AOK , also praktisch beim Sozialamt "versichert"
Mittlerweilen habe ich die Pflegestufe 2
bezahlt werden 55% vom Kreis mit der Bezeichnung Pflegegeld
Da ich allein lebe hat der MDK mir 11 Wochenstunden Haushaltshilfe genehmigt. Die Gemeinde bezahlt meiner Haushaltshilfe € 7,50 pro Stunde
Nun wurde ja im letzten Julli das Pflegegeld um 10€ erhöht.
Ich bekomme aber nur 5,50 € vom Kreis. Die Gemeinde mag mir die restlichen 4,50 € nicht geben.
Ich weiss das im Pflegegesetz steht ,55% des Pflegegeldes für die Pflege bestimmt sind und 45% für die Haushaltshilfe. Das wird von der Gemeinde
und auch vom Kreis bestritten. Meine Widerspruchargumente halfen da auch nicht. Ich denke, dass die Herrschaften nicht wissen, wie sie diese 4,50€ in den Stundenlohn einbringen sollen. Als alternative beantragte ich die Erhöhung des Stundenlohnes auf Tarifhöhe. Das lehnte man mit der Begründung ab, dass eine Erhöhung des Stundensatzes sich nicht zwangsläufig durch die Pflegesatzerhöhung ergibt und bereits die "höheren angemessenen" für die besondere Pflegekraft übernommen werden.(dabei kann man das auch im Pflegegesetzt nachlesen)
So, jetzt hab ich doch soviel geschrieben. Ich hoffe , dass da jemand durchblickt.
Wahrscheinlich bleibt mir nur der Gang zum Sozialgericht , denn meine Krankheit hat mich zum Kämpfer gemacht.
Ich würde mich freuen eine helfende Antwort zu bekommen.
Jetzt wünsche ich allen ein gesundes und erfogreiches 2009, Prelle