Melaniesued
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Ich frage für einen Bekannten (->Grundsicherung wegen niedriger Rente) nach. Mein Bekannter unterstützt die Nachbarin (unentgeltlich) regelmäßig seit einiger Zeit. Jetzt hat der Bekannte ihr vorgeschlagen, Pflegegeld zu beantragen, da sie eh wenig hat und mit dem Pflegegeld dann besser um die Runden kommt (sie selbst lebt nur von der Rente).
In dem Antrag steht nun, dass man die Rentenversicherungsnummer der Pflegeperson (also vom Bekannten) eintragen muss.
1) Wenn der Bekannter von der Nachbarin kein Geld erhält, welche Auswirkungen hat das auf die Grundsicherung (eigentlich ja gar keine, aber ich frage deshalb, weil es ja wohl irgendwas mit der Rentenversicherung ja angerechnet wird)
2) Wenn der Bekannte unregelmäßig Geld erhält, aber in unregelmäßiger Höhe (halt, so wie die Nachbarin es gibt), welche Auswirkungen hat das auf die Grundsicherung?
3) Wenn der Bekannte regelmäßig Geld erhält in regelmäßiger Höhe , welche Auswirkungen hat das auf die Grundsicherung?
Muss dem Grundsicherungsamt das mitgeteilt werden, dass er als Pflegeperson ehrenamtlich arbeitet?
In dem Antrag steht nun, dass man die Rentenversicherungsnummer der Pflegeperson (also vom Bekannten) eintragen muss.
1) Wenn der Bekannter von der Nachbarin kein Geld erhält, welche Auswirkungen hat das auf die Grundsicherung (eigentlich ja gar keine, aber ich frage deshalb, weil es ja wohl irgendwas mit der Rentenversicherung ja angerechnet wird)
2) Wenn der Bekannte unregelmäßig Geld erhält, aber in unregelmäßiger Höhe (halt, so wie die Nachbarin es gibt), welche Auswirkungen hat das auf die Grundsicherung?
3) Wenn der Bekannte regelmäßig Geld erhält in regelmäßiger Höhe , welche Auswirkungen hat das auf die Grundsicherung?
Muss dem Grundsicherungsamt das mitgeteilt werden, dass er als Pflegeperson ehrenamtlich arbeitet?