D
densch
Gast
Hallo,
es geht hier nicht um mich.
Es geht um eine nahe Verwandte, die ihre Mutter pflegt.
Es kommt zwar bereits ein Pflegeverein, aber der reicht bei Weitem nicht aus.
Es ist Pflegestufe 3 gegeben.
Bisher gezwungenermassen ehrenamtlich, da die zu Pflegende einen Betreuer hat, mit dem noch der Pflegevertrag ausgehandelt werden muss. Und natürlich trotzdem bereits die Pflege erforderlich ist.
Diesem Betreuer wurde nun von meiner Bekannten ein Pflegevertrag geschickt, indem sie als ganztägige Pflegekraft eingestellt wird und einen Pauschalbetrag von 300 Euro erhält.
Es wurde eigentlich auch mit Absicht der Satz eingebaut, dass die Bekannte vom Pflegegeld der Gepflegten bezahlt werden soll da unseres Wissens Pflegegeld dann nicht angerechnet wird beim Hartz 4.
Natürlich genau diesen Satz hat der Betreuer nun gestrichen da "bereits eine Abrechnung mit dem ambulanten Pflegedienst erfolgt".
Der Anwalt, der uns öfters mal Tipps gibt, meinte aber das würde nichts machen da sie ja als Pflegperson aktiv wäre und das Geld da so oder so nicht angerechnet werden würde.
Was meint ihr dazu?
Irgendwie traue ich dem nicht so ganz.
Kriegt sie dann beim Hartz 4 diese 300 Euro nicht doch angerechnet wenn es kein Pflegegeld ist bz. nicht als Solches im Vertrag steht?
Habe im Anhang mal den anonymisierten Pflegevertrag inklusive des gestrichenen Satzes beigefügt.
Bestehen Chancen dass die Bekannte trotz des gestrichenen Satzes die erhaltenen 300 Euro nicht angerechnet erhält?
Oder müsste der zwingend drinstehen?
Ich habe auch so das Gefühl dass der Betreuer da nichts wirklich geprüft oder überlegt hat sondern gleich a la "Der Pflegeverein kriegt schon das Geld" das direkt gestrichen hat .
Unabhängig davon wie nun was genau verbraucht wird.
Arbeitsmoral wie beim Jobcenter halt auch :-D
Noch andere Frage: Ihre SB vom Jobcenter meinte auch, dass es bei Pflegegrad 3 grundsätzlich keine Freistellung gebe und ihr noch ein 6 Stunden Job zuzumuten sei.
Freistellung gäbe es erst ab Pflegegrad 4 und höher. Ist so die Anweisung von oben.
Anwalt meinte, dies sei Schwachsinn, es komme ja auf den genauen Aufwand an, in dem sie sie pflegen würde. Und man könne das nicht pauschal am Pflegegrad festmachen. Und der Pflegeaufwand sei definitiv groß genug damit sie freigestellt werden müsste!
Was meint ihr dazu?
Gibts da irgendwie Regelungen wann eine Freistellung erfolgt?
es geht hier nicht um mich.
Es geht um eine nahe Verwandte, die ihre Mutter pflegt.
Es kommt zwar bereits ein Pflegeverein, aber der reicht bei Weitem nicht aus.
Es ist Pflegestufe 3 gegeben.
Bisher gezwungenermassen ehrenamtlich, da die zu Pflegende einen Betreuer hat, mit dem noch der Pflegevertrag ausgehandelt werden muss. Und natürlich trotzdem bereits die Pflege erforderlich ist.
Diesem Betreuer wurde nun von meiner Bekannten ein Pflegevertrag geschickt, indem sie als ganztägige Pflegekraft eingestellt wird und einen Pauschalbetrag von 300 Euro erhält.
Es wurde eigentlich auch mit Absicht der Satz eingebaut, dass die Bekannte vom Pflegegeld der Gepflegten bezahlt werden soll da unseres Wissens Pflegegeld dann nicht angerechnet wird beim Hartz 4.
Natürlich genau diesen Satz hat der Betreuer nun gestrichen da "bereits eine Abrechnung mit dem ambulanten Pflegedienst erfolgt".
Der Anwalt, der uns öfters mal Tipps gibt, meinte aber das würde nichts machen da sie ja als Pflegperson aktiv wäre und das Geld da so oder so nicht angerechnet werden würde.
Was meint ihr dazu?
Irgendwie traue ich dem nicht so ganz.
Kriegt sie dann beim Hartz 4 diese 300 Euro nicht doch angerechnet wenn es kein Pflegegeld ist bz. nicht als Solches im Vertrag steht?
Habe im Anhang mal den anonymisierten Pflegevertrag inklusive des gestrichenen Satzes beigefügt.
Bestehen Chancen dass die Bekannte trotz des gestrichenen Satzes die erhaltenen 300 Euro nicht angerechnet erhält?
Oder müsste der zwingend drinstehen?
Ich habe auch so das Gefühl dass der Betreuer da nichts wirklich geprüft oder überlegt hat sondern gleich a la "Der Pflegeverein kriegt schon das Geld" das direkt gestrichen hat .
Unabhängig davon wie nun was genau verbraucht wird.
Arbeitsmoral wie beim Jobcenter halt auch :-D
Noch andere Frage: Ihre SB vom Jobcenter meinte auch, dass es bei Pflegegrad 3 grundsätzlich keine Freistellung gebe und ihr noch ein 6 Stunden Job zuzumuten sei.
Freistellung gäbe es erst ab Pflegegrad 4 und höher. Ist so die Anweisung von oben.
Anwalt meinte, dies sei Schwachsinn, es komme ja auf den genauen Aufwand an, in dem sie sie pflegen würde. Und man könne das nicht pauschal am Pflegegrad festmachen. Und der Pflegeaufwand sei definitiv groß genug damit sie freigestellt werden müsste!
Was meint ihr dazu?
Gibts da irgendwie Regelungen wann eine Freistellung erfolgt?