stoffel2006
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Hallo,
habe vor ca. 3 Jahren Sozialhilfe für 1/2 Jahr auf Darlehnsbasis erhalten. War selbständig. Bin nun seit über 1 Jahr ALG II -Empfänger. Das Darlehen muß ich mit 25,-€ mtl. zurückführen. Im letzten Jahr erhielt ich auch noch eine Wassergeldnachzahlung vom Versorgungsträger; entsprechend dann auch von der Kommune entsprechende Nachforderung von 1100,- € Kanalgebühren für Schmutzwasser. Diese muß ich mit mtl. 63,- € abzahlen.
Bis zu welcher Höhe kann die Gemeinde einen Einbehalt von meiner Leistung vornehmen?
Kann mir einer einen Rat geben?
Danke im voraus
und l.G. Stoffel
habe vor ca. 3 Jahren Sozialhilfe für 1/2 Jahr auf Darlehnsbasis erhalten. War selbständig. Bin nun seit über 1 Jahr ALG II -Empfänger. Das Darlehen muß ich mit 25,-€ mtl. zurückführen. Im letzten Jahr erhielt ich auch noch eine Wassergeldnachzahlung vom Versorgungsträger; entsprechend dann auch von der Kommune entsprechende Nachforderung von 1100,- € Kanalgebühren für Schmutzwasser. Diese muß ich mit mtl. 63,- € abzahlen.
Bis zu welcher Höhe kann die Gemeinde einen Einbehalt von meiner Leistung vornehmen?
Kann mir einer einen Rat geben?
Danke im voraus
und l.G. Stoffel