Pfändungsgrenze in der Insolvenz: Kein Zuverdienst wegen Privater Krankenversicherung möglich

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Die7Zwerge

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Hi,
ich bin in der Privatinsolvenz. Mein Pfändungsfreibetrag liegt bei ca. 1130 Euro.

Ich bekomme vom Sozialamt ca. 1120 Euro Grundsicherung. Davon sind 330 Euro für meine Private Krankenversicherung.

Ich kann also nur noch 10 Euro im Monat hinzuverdienen.

Ich finde das ungerecht, denn wäre ich in der GKV dann hätte ich geringere Beiträge und könnte mehr hinzuverdienen.

Würde gerne einen 450 Euro Job machen, aber das hilft mir ja nicht, wenn ich nur 10 Euro behalten darf.

Gibt es da irgendwie einen Nachteilsausgleich oder so für Privatversicherte?

Und nein, ich darf nicht in die GKV wechseln.

Mfg
 

axellino

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Hallo,

Du erhälst von deinen Sozialleistungsträger also einen erhöhten Auszahlungsbetrag, aufgrund deiner Beitragszahlung an die private Krankenversicherung und mit dieser Zahlung ist deine Pfändungsfreigrenze auf deinen P-Konto annährend dann auch ausgeschöpft ??

Betreffend dieser zweckgebundenen Zahlung des Leistungsträgers in Höhe von 330 € zur Beitragszahlung der priv. Krankenversicherung an dich, solltest Du einen Antrag bei deinen Insolvenzgericht stellen, das der Freibetrag auf deinen P-Konto um diesen Betrag zu erhöhen ist, deine dich Insolvenz begleitende Schuldnerberatung, wird Dir dazu sicher behilflich sein.

Eigentlich sollte das aus meiner Sicht dann auch funktionieren, denn Du würdest ja hier absolut schlechter gestellt werden, weil Du ja als priv. Versicherter, die Beiträge zur priv. Krankenversicherung selbst zu überweisen hast, als jemand der in GKV ist und deren Krankenversicherungsbeiträge direkt vom Arbeitgeber oder ebend Sozialleistungsträger an die Kasse abgeführt wird.
 
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Die7Zwerge

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Meine PKV Beiträge werden auch direkt an die Versicherung überwiesen, aber dennoch zählen sie doch als Einkommen, oder?
 

axellino

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Meine PKV Beiträge werden auch direkt an die Versicherung überwiesen, aber dennoch zählen sie doch als Einkommen, oder?

Nein, die Dir gewährten Krankenkassenbeiträge zählen nicht als Einkommen und desweiteren, sind Sozialleistungen direkt beim auszahlenden Sozialleistungsträger nicht abtretbar und unpfändbar, somit auch für ein Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren nicht greifbar.

Aufgrund deiner weitergehenden Darlegung jetzt, würden somit ca. 790 € Sozialleistungen auf dein P-Konto eingehen und somit hättest Du doch noch Luft nach oben, bis zum erreichen deines individuellen Freibetrags.
 
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