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Gast
Hallo,
bitte um Info, wieviel mir die Rentenversicherung von meiner bzw. unserer Rente abziehen wird. Ich soll 4700,00€ zurückzahlen (EU-Rente wurde nach Widerspruch 6 Monate erneut gezahlt). Nach verlorenem Prozess kam natürlich die erneute Rückforderung. z.Z. läuft ein Stundungsverfahren mit 30,00€ monatl. Rück-
zahlung; ich erhalte auch nur 111,24€ von der ARGE und
mein Mann 809,08€ Erwerbsminderungsrente. Im Oktober werde ich Altersrentnerin mit 18% Abzügen und
werde dann ca. 520,00€ Rente bekommen.
Kann mir jemand sagen, wieviel die RV dann monatlich
von mir fordern kann. Wird das nur nach meiner Rente berechnet, oder werden beide Renten addiert und dann
danach gefordert.
Die Tabelle habe ich, weiss aber nicht was ich mit dem Begriff: Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen anfangen soll.
Kann die RV für 520,-€ nichts, oder für520,- + 809,-€ dann 234,40€ laut Tabelle monatlich fordern?
Mfg steini949


bitte um Info, wieviel mir die Rentenversicherung von meiner bzw. unserer Rente abziehen wird. Ich soll 4700,00€ zurückzahlen (EU-Rente wurde nach Widerspruch 6 Monate erneut gezahlt). Nach verlorenem Prozess kam natürlich die erneute Rückforderung. z.Z. läuft ein Stundungsverfahren mit 30,00€ monatl. Rück-
zahlung; ich erhalte auch nur 111,24€ von der ARGE und
mein Mann 809,08€ Erwerbsminderungsrente. Im Oktober werde ich Altersrentnerin mit 18% Abzügen und
werde dann ca. 520,00€ Rente bekommen.
Kann mir jemand sagen, wieviel die RV dann monatlich
von mir fordern kann. Wird das nur nach meiner Rente berechnet, oder werden beide Renten addiert und dann
danach gefordert.
Die Tabelle habe ich, weiss aber nicht was ich mit dem Begriff: Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen anfangen soll.
Kann die RV für 520,-€ nichts, oder für520,- + 809,-€ dann 234,40€ laut Tabelle monatlich fordern?
Mfg steini949