Guten abend
mein Mann hat wegen eines ewig dauernten Streits wegen Kindesunterhalt vor Gericht Kindesunterhaltsschulden.
Dem Unterhaltsberechtigten wurde angeboten das diese Schulden in mtl. Raten zusätzlich zum laufenden Kindesunterhalt abgezahlt werden.
Nun ist es so das der Unterhaltsberechtigte dem nicht zustimmen wird und er den Gesamtbetrag mit einmal haben möchte.
da die mein Mann diese Summe nicht hat wird es wohl vom Lohn gepfändet werden bis die Schulden weg sind.
Nun meine Frage wir sind ja ALG 2 Aufstocker wenn nun eine Lohnpfängung kommt wird auch dieser gepfändete Betrag berücksichtigt.
also so wie die laufenden Kindesunterhaltszahlungen vom Einkommen abgezogen werden.
LG neuling
mein Mann hat wegen eines ewig dauernten Streits wegen Kindesunterhalt vor Gericht Kindesunterhaltsschulden.
Dem Unterhaltsberechtigten wurde angeboten das diese Schulden in mtl. Raten zusätzlich zum laufenden Kindesunterhalt abgezahlt werden.
Nun ist es so das der Unterhaltsberechtigte dem nicht zustimmen wird und er den Gesamtbetrag mit einmal haben möchte.
da die mein Mann diese Summe nicht hat wird es wohl vom Lohn gepfändet werden bis die Schulden weg sind.
Nun meine Frage wir sind ja ALG 2 Aufstocker wenn nun eine Lohnpfängung kommt wird auch dieser gepfändete Betrag berücksichtigt.
also so wie die laufenden Kindesunterhaltszahlungen vom Einkommen abgezogen werden.
LG neuling