Hier geht's zum Prozedere:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_06/_10/Petition_43188.nc.html
:danke:
Petition 43188
Sozialversicherung - Prüfung der Abgabeflicht zur
Künstlersozialversicherung durch Rentenversicherung
Petitionsausschuss
Hauptpetent Herr Hans-Jürgen Werner
Text der Petition Der Deutsche Bundestag möge die Deutsche Rentenversicherung gesetzlich dazu
verpflichten, im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen - spätestens alle vier Jahre - zu
kontrollieren, ob die Unternehmen, die freischaffende Künstler und/oder
freischaffende lehrende Künstler beschäftigen, ihrer Abgabeverpflichtung nach dem
Künstlersozialversicherungsgesetz nachgekommen sind.
Begründung Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft oder lehrt;
Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch
tätig ist oder Publizistik lehrt.
Die Künstlersozialversicherung (KSV) ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung.
Sie verpflichtet freischaffende Künstler und Publizisten zur gesetzlichen Kranken-,
Pflege- und Rentenversicherung.
Der Finanzbedarf wird zur Hälfte aus Beiträgen der Versicherten aufgebracht. Die
andere Beitragshälfte tragen die Steuerzahler über einen Zuschuss des Bundes und
die „Verwerter“ von künstlerischen Leistungen in Form der pauschal umgelegten
„Künstlersozialabgabe“, welche im Jahr 2012 3,9 % aller Honorarzahlungen an
einen selbständigen Künstler oder Publizisten betrug und im Jahr 2013 bereits 4,1 %
beträgt. In den Folgejahren ist mit weiteren und erheblicheren Steigerungen zu
rechnen.
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist in ihrer Existenz gefährdet, da immer weniger
Unternehmen und Einrichtungen ihrer Abgabeverpflichtung nachkommen. Dies
berichtete »Journalist Online«. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) sollte nach
dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren
Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer
Gesetze gesetzlich verpflichtet werden, diejenigen Einrichtungen oder Unternehmen,
die freischaffende Künstler oder Journalisten beschäftigen, auf korrekte Entrichtung
ihres Anteils an der Finanzierung der Kasse hin, zu kontrollieren. Der
Gesetzesentwurf sah die Durchführung der Kontrolle im Rahmen der
Betriebsprüfungen vor. Die Koalitionsfraktionen veranlassten die Bundesregierung,
den Gesetzesentwurf insoweit zurückzuziehen.
Die Gesetzgebungsorgane müssen den ursprünglich vorgesehenen Entwurf wieder
zur Verabschiedung einbringen.
Dies ist unbedingt erforderlich, weil
Petition 43188 - Einreichedatum der Petition: 10.06.2013
Seite 2
- dies das Selbstverständnis Deutschlands als Kulturstaat untermauert,
- dies die Existenz der dafür unabdingbaren Künstlersozialversicherung sichert,
- dies verhindert, dass die Steuerzahler, die keine künstlerischen Leistungen in
Anspruch nehmen, die finanziellen
Löcher der Künstlersozialkasse stopfen müssen,
- dies zur Abgabengerechtigkeit führt, indem tatsächlich alle Einrichtungen und
Unternehmen, die freischaffende
Künstler und Publizisten – auch lehrende – beschäftigen, zur Zahlung der
Abgabe herangezogen werden,
- dies der ständigen Steigerung der Abgabenlast der Einrichtungen und Unternehmen
nachhaltig entgegenwirkt.
Petition 43188 - Einreichedatum der Petition: 10.06.2013
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_06/_10/Petition_43188.nc.html
:danke:
Petition 43188
Sozialversicherung - Prüfung der Abgabeflicht zur
Künstlersozialversicherung durch Rentenversicherung
Petitionsausschuss
Hauptpetent Herr Hans-Jürgen Werner
Text der Petition Der Deutsche Bundestag möge die Deutsche Rentenversicherung gesetzlich dazu
verpflichten, im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen - spätestens alle vier Jahre - zu
kontrollieren, ob die Unternehmen, die freischaffende Künstler und/oder
freischaffende lehrende Künstler beschäftigen, ihrer Abgabeverpflichtung nach dem
Künstlersozialversicherungsgesetz nachgekommen sind.
Begründung Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft oder lehrt;
Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch
tätig ist oder Publizistik lehrt.
Die Künstlersozialversicherung (KSV) ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung.
Sie verpflichtet freischaffende Künstler und Publizisten zur gesetzlichen Kranken-,
Pflege- und Rentenversicherung.
Der Finanzbedarf wird zur Hälfte aus Beiträgen der Versicherten aufgebracht. Die
andere Beitragshälfte tragen die Steuerzahler über einen Zuschuss des Bundes und
die „Verwerter“ von künstlerischen Leistungen in Form der pauschal umgelegten
„Künstlersozialabgabe“, welche im Jahr 2012 3,9 % aller Honorarzahlungen an
einen selbständigen Künstler oder Publizisten betrug und im Jahr 2013 bereits 4,1 %
beträgt. In den Folgejahren ist mit weiteren und erheblicheren Steigerungen zu
rechnen.
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist in ihrer Existenz gefährdet, da immer weniger
Unternehmen und Einrichtungen ihrer Abgabeverpflichtung nachkommen. Dies
berichtete »Journalist Online«. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) sollte nach
dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren
Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer
Gesetze gesetzlich verpflichtet werden, diejenigen Einrichtungen oder Unternehmen,
die freischaffende Künstler oder Journalisten beschäftigen, auf korrekte Entrichtung
ihres Anteils an der Finanzierung der Kasse hin, zu kontrollieren. Der
Gesetzesentwurf sah die Durchführung der Kontrolle im Rahmen der
Betriebsprüfungen vor. Die Koalitionsfraktionen veranlassten die Bundesregierung,
den Gesetzesentwurf insoweit zurückzuziehen.
Die Gesetzgebungsorgane müssen den ursprünglich vorgesehenen Entwurf wieder
zur Verabschiedung einbringen.
Dies ist unbedingt erforderlich, weil
Petition 43188 - Einreichedatum der Petition: 10.06.2013
Seite 2
- dies das Selbstverständnis Deutschlands als Kulturstaat untermauert,
- dies die Existenz der dafür unabdingbaren Künstlersozialversicherung sichert,
- dies verhindert, dass die Steuerzahler, die keine künstlerischen Leistungen in
Anspruch nehmen, die finanziellen
Löcher der Künstlersozialkasse stopfen müssen,
- dies zur Abgabengerechtigkeit führt, indem tatsächlich alle Einrichtungen und
Unternehmen, die freischaffende
Künstler und Publizisten – auch lehrende – beschäftigen, zur Zahlung der
Abgabe herangezogen werden,
- dies der ständigen Steigerung der Abgabenlast der Einrichtungen und Unternehmen
nachhaltig entgegenwirkt.
Petition 43188 - Einreichedatum der Petition: 10.06.2013