Nach zwölf Jahren Sanktionen der Jobcenter hat es am 15. Januar 2019 endlich eine Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes darüber gegeben. Sie wäre aber nicht möglich gewesen ohne das Engagement und den Aktivismus unterschiedlichster Initiativen und Einzelpersonen im ganzen Bundesgebiet.
Die Verhandlung, die wir intensiv verfolgt haben, hat bei uns die große Sorge ausgelöst, daß die Grundrechte Erwerbsloser übergangen werden. Stattdessen fokussierte die Verhandlung auf Sachverhalte, die für eine Überprüfung der Sanktionen am Maßstab der Grundrechte irrelevant sind.
Begründung
Nun stehen Erwerbslose und andere unterfinanzierte Personen und Haushalte seit Jahren völlig zu Unrecht in dem Ruf, daß sie / wir eigentlich nur mal endlich ernst genommen werden wollen und sich auch ohne reale Interessenvertretung und ohne Grundrechte abspeisen lassen. Dieser Irrtum hat schon zu schweren politischen Verwerfungen geführt und dauert offenkundig weiter an.
Wir machen darauf aufmerksam, daß es auch mit dem anhängigen Verfahren nicht möglich sein wird, mit den betroffenen Personengruppen Frieden zu schließen ohne deren Grundrechte zu schützen. Wir warnen alle Verfassungsorgane davor, sich in dieser Hinsicht weiterhin Illusionen zu machen.
Wir haben uns jahrelang mit gewaltfreien Mitteln gegen die Sanktionen der Jobcenter engagiert und bestehen darauf, unser Engagement auch in Zukunft gewaltfrei zu halten. Dementsprechend bestehen wir auch darauf, daß das Bundesverfassungsgericht seiner Aufgabe nachkommt und seine eigene Rechtsprechung aus 2010, 2012 und 2014 zur Grundlage der Entscheidung über Sanktionen macht. Selbstverständlich können und werden wir anderenfalls nicht unsere Positionen zur Verfassungswidrigkeit von Sanktionen aufgeben oder aufhören, gegen Sanktionen zu klagen.
Das könnten wir uns im Übrigen schon aus wirtschaftlichen Erwägungen gar nicht leisten.
Erstunterzeichnende:
Christel T., Prozeßbeobachterin
Steffi Burck, Prozeßbeobachterin
FriGGa Wendt, Veranstalterin der Kundgebung vor dem BVerfG
Ausführlichere Analyse: www.labournet.de/wp-content/uploads/2019/01/sanktionen_christel2019.pdf
Artikelsammlung zur Verhandlung des BVerfG über Sanktionen vom Jobcenter: www.labournet.de/politik/erwerbslos/hartz4/sperren/gericht-bringt-hartz-iv-sanktionen-vor-verfassungsgericht/
Das maßgebliche Urteil des BVerfG aus 2010: www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/02/ls20100209_1bvl000109.html
LINK zur Petition_
Kein Rechtsfriede ohne Grundrechte! - Online-Petition
AUFRUF AN ALLE.
Bitte beteiligt euch zahlreich!!
Die Verhandlung, die wir intensiv verfolgt haben, hat bei uns die große Sorge ausgelöst, daß die Grundrechte Erwerbsloser übergangen werden. Stattdessen fokussierte die Verhandlung auf Sachverhalte, die für eine Überprüfung der Sanktionen am Maßstab der Grundrechte irrelevant sind.
Begründung
Nun stehen Erwerbslose und andere unterfinanzierte Personen und Haushalte seit Jahren völlig zu Unrecht in dem Ruf, daß sie / wir eigentlich nur mal endlich ernst genommen werden wollen und sich auch ohne reale Interessenvertretung und ohne Grundrechte abspeisen lassen. Dieser Irrtum hat schon zu schweren politischen Verwerfungen geführt und dauert offenkundig weiter an.
Wir machen darauf aufmerksam, daß es auch mit dem anhängigen Verfahren nicht möglich sein wird, mit den betroffenen Personengruppen Frieden zu schließen ohne deren Grundrechte zu schützen. Wir warnen alle Verfassungsorgane davor, sich in dieser Hinsicht weiterhin Illusionen zu machen.
Wir haben uns jahrelang mit gewaltfreien Mitteln gegen die Sanktionen der Jobcenter engagiert und bestehen darauf, unser Engagement auch in Zukunft gewaltfrei zu halten. Dementsprechend bestehen wir auch darauf, daß das Bundesverfassungsgericht seiner Aufgabe nachkommt und seine eigene Rechtsprechung aus 2010, 2012 und 2014 zur Grundlage der Entscheidung über Sanktionen macht. Selbstverständlich können und werden wir anderenfalls nicht unsere Positionen zur Verfassungswidrigkeit von Sanktionen aufgeben oder aufhören, gegen Sanktionen zu klagen.
Das könnten wir uns im Übrigen schon aus wirtschaftlichen Erwägungen gar nicht leisten.
Erstunterzeichnende:
Christel T., Prozeßbeobachterin
Steffi Burck, Prozeßbeobachterin
FriGGa Wendt, Veranstalterin der Kundgebung vor dem BVerfG
Ausführlichere Analyse: www.labournet.de/wp-content/uploads/2019/01/sanktionen_christel2019.pdf
Artikelsammlung zur Verhandlung des BVerfG über Sanktionen vom Jobcenter: www.labournet.de/politik/erwerbslos/hartz4/sperren/gericht-bringt-hartz-iv-sanktionen-vor-verfassungsgericht/
Das maßgebliche Urteil des BVerfG aus 2010: www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/02/ls20100209_1bvl000109.html
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Kein Rechtsfriede ohne Grundrechte! - Online-Petition
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Bitte beteiligt euch zahlreich!!