Vera....ter
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ich bin arbeitslos und gehöre zu den ALG II Empfängern. Wenn man mal den vielen Berichterstattungen in den Medien glaubt, (sind diese tatsächlich zutreffend – und warum ?) so hat der Staat und seine verantwortlichen Behörden ein außerordentlich großes Intreesse daran, diese Menschen „in Arbeit“ zu bringen.
Ich hatte nun eine Einladung zu einem Vorstellungstermin. Da dank der geizigen Bundesregierung der Regelsatz so niedrig ist, daß man sehr viel Zeit damit verbringen muß, günstige Einkaufsmöglichkeiten ausfindig zu machen und zu nutzen und natürlich in keinem Falle jemals daran denken könnte, aus eigener Kraft (und somit vorallem ohne fremde Hilfe und Unterstützung) sich zu überlegen, wie man vom Staat und seiner Unterstützung wieder unabhängig wird ....
... und deswegen auch die Kosten zur Wahrnehmung zu diesem Vorstellungstermin nicht tragen konnte, habe ich mich vertrauensvoll an meine zuständige Jobcenter gewendet. Trotz Verweis auf die nötige dringende Auskunft und Hilfe und Unterstützung habe ich diesbezüglich keinerlei Reaktion feststellen können und ist wohl auch nicht mehr zu erwarten.
Ich könnte mir vorstellen, daß die Arbeitsämter, aber auch die Jobcenter dazu da sind, den Menschen zu helfen. Nach meinen bisherigen Erfahrungen mit meiner Jobcenter muß ich nun jedoch feststellen, daß dem Arbeitslosen nicht geholfen wird – und zwar in keiner Richtung. Das einzige, was die dort fertig bringen, ist, den unwissend und unaufgeklärt gehaltenen Arbeitslosen (deswegen) das Arbeitslosengeld zu kürzen.
Richtige, ziel- und zweckorientierte Hilfe und Unterstützung gibt es von dort nicht. Auch nach nunmehr fast eineinhalb Jahren des Bestehens des SBG II und ALG II .
Irgendwelche einklagbare Rechte / Leistungen gegenüber den Arbeitsämtern / Jobcenter gibt es nicht. Liebe Damen und Herren des Petitionsausschusses:
Ich kann mich noch sehr genau an die Zeit erinnern, als das SGB II / ALG II eingeführt wurde. Es sollte gefordert und gefördert werden. Es sollte einen einklagbaren Rechtsanspruch geben. Und nur dieser wäre für die Arbeitslosen etwas „wert“, weil durchsetzbar gewesen.
Ich möchte mich deswegen erkundigen, ob es diesen überhaupt gibt und ggf. wie dieser aussieht. Und falls, welche Sanktionen (Strafen) es denn gegen diese Gesetzesbrecher der Arbeitsämter und Jobcenter gibt.
Falls es diesen gibt, so ist dieser bislang nicht angekommen (zumindest nicht bei mir). In diesem Falle bitte ich um ausführliche Informationen hierzu (oder zumindest Angaben, wo ich diese finden kann). In diesem Falle ist dieses Schreiben nicht als Petition anzusehen.
Falls es diesen jedoch nicht gibt, möchte ich mich auch im Namen vieler anderer Arbeitsloser beschweren, daß es die gesetzgebende Gewalt (die Bundesregierung) verpennt hat, diesen Rechtsanspruch gesetzlich zu verankern. Einmal abgesehen davon, daß dies zumindest gelogen ist, wenn man Leistungen verspricht und diese dann nicht gewährt (und sich damit natürlich unglaubwürdig macht, aber das wissen wir Arbeitslosen ja spätestens seit Einführung des ALG II , als uns sehr viel versprochen wurde und bislang noch nicht ein einziger der vielen Versprechungen erfüllt wurde).
Darüber hinaus hindert man uns auch noch daran, uns bei Arbeitgebern vorzustellen ... (ist das nicht pervers? Zumindest für jeden normal denkenden Menschen nicht nachvollziehbar)
Nun bin ich gespannt auf Ihre Antwort.
Nachtrag:
Desweiteren gibt es keinen Rechtsanspruch des Bürgers (zumindest nicht des Arbeitslosen) gegenüber dem Staat und seinen Behörden (Arbeitsämter / Jobcenter) auf
Ausreichung von Anträgen (auf ALG II ) -> und wenn dies dem Bürger verwehrt wird, dann kann er somit nicht mal einen Antrag auf Leistungen stellen. Dies ist jedoch Voraussetzung um Leistungen zu erhalten. Jeder Bürger sollte nach dem Willen des Gesetzgebers jedoch die Möglichkeit auf die Stellung von Anträgen haben,
wichtige Faxe gehen in der Jobcenter verloren und der Dumme (und Geschädigte) ist dann der Arbeitslose, weil er dafür auch noch Sanktionen angedroht bekommt, wenn er versucht angeblich wichtige und eilige Schriftstücke an die Jobcenter zu senden. (!) Im normalen Geschäftsleben darf davon ausgegangen werden, daß ordnungsgemäß versendete FAXe beim Empfänger angekommen sind. Ein Kunde, der ich ja angeblich bei der Jobcenter bin, wird dort auch ganz anders behandelt ! Es gibt viele Arbeitslose, die lachen darüber ... hört sich von Stil her ähnlich an, wie „Arbeit macht frei“ !
(ich habe die Antwort einer anderen Petition gerade nicht vorliegen, aber) eine ungenaue und unkonkrete Auskunft (für jeden normal denkenden Menschen ist dies nicht korrekt und auch keine Hilfe und keine Beratung, wie sie erwartet wird. Wobei sich diese danach richtet, was der Staat und seine Behörden vom Bürger erwartet) ist genau und korrekt. ->
Ohne korrekte und schnelle Antwort ist dann aber auch keine Fahrt zu einem Vorstellungsgespräch möglich. Genau das soll aber sein. Und genau da wirderspricht sich der Staat. Oder etwa nicht ? Können Sie mir bis hierhin folgen ?
Bei dieser Gelegenheit möchte ich doch darum bitten, die Dummheit der Bürger zu berücksichtigen, insbesondere der Arbeitslosen. Vorallem wenn diese sich das Verhalten des Staates und seiner Behörden zu eigen machen, wozu sie ja „gezwungen“ werden; können die so nie „Arbeit“ bekommen.
Welcher Arbeitgeber möchte denn schon gerne einen durch AA/Jobcenter Verblödeten eintellen ?
Die Liste dieser Unfähigkeiten der Behörden, speziell nun hier der AA/Jobcenter ist damit nicht vollständig. Es ist wohl nicht geplant, diese abzuschaffen !? Mein Vater hat immer gesagt, man soll dem Staat folgen und sich an diesem ein Vorbild nehmen. Wenn sich jemand anderer im normalen Leben genauso verhalten würde, wie der Staat und seine Behörden, so würde er jedoch bei seinen Mitmenschen schon bei den ersten dieser „Unfähigkeiten“ / Ungesetzlichkeiten als Lügner und Betrüger, wenn nicht gar als Verbrecher angesehen.
Anfrage – keine Petition:
Irgendeine Moral (oder irgendwelche moralische oder ethischen Verhaltensweisen) gibt es wohl beim Staat und den Behörden nicht mehr ?
Weil die Mehrheit vom zuständigen Landtag bzw. dessen Petitionsausschuss der Ansicht ist, daß diese und andere „Unfähigkeiten“ der Jobcenter keine Gesetzesverstöße sind, möchte ich derzeit auch nicht, daß Sie dieses Schreiben an jemanden anderen weiterleiten, wie z. B. den sächsischen Landtag.
:mrgreen: