Meldung von heute (ich habe es aus dem Spiegel-online):
In einem weiteren Urteil befanden die Richter die Hartz-IV-Reform 2011 für verfassungsgemäß. Bei der Neuberechnung der Regelleistungen habe die Bundesregierung weder gegen das Grundrecht auf Menschenwürde noch gegen das Sozialstaatsprinzip verstoßen. "Die Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende ist nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden", sagte der Senatsvorsitzende Peter Udsching.
Eine Frau hatte gegen den Regelsatz von 364 Euro geklagt und rund tausend Euro monatlich gefordert. Sie argumentierte, das Existenzminimum werde durch den neuen Regelbedarf nicht gewährleistet. Unter anderem fehle ein Ausgleich für die Mehrwertsteuererhöhung von 16 auf 19 Prozent. "Die Argumente können nicht überzeugen", sagte Richter Udsching.
Aktenzeichen: B 14 AS 153/11 R und B 14 AS 189/11 R
Also - selbst wenn (was zu beweisen wäre!!!) der rechnerische Stromkostenanteil von ~ 30 Euro für den Single-Haushalt nicht mehr angemessen oder ausreichend sein sollte, wäre davon immer noch nicht der Regelsatz verfassungswidrig - weil man das mit anderen Teilen kompensieren kann.
Aus der unbestrittenen Tatsache, dass es Menschen gibt, die ihre Stromrechnung nicht bezahlen, lässt sich nicht auf die Verfassungswidrigkeit des RS schließen.
Grob überschlägig gerechnet sollte der Einpersonenhaushalt mit ~1.000 kw/h jährlich auskommen. auch bei regionalen Preisunterschieden sollten hierfür die kalkulatorisch angesetzten ~ 360 Euro ausreichen.
Klar, kein Licht mehr anmachen, nicht mehr kochen, keinen PC an, keinen TV an, kein Radio an... :icon_kotz:
Wer mehr verbraucht, müsste für diese Abweichung eine nachvollziehbare Begründung liefern, so dass dann von Amts wegen geprüft wird, ob ein Mehrbedarfsgrund vorliegt und hierfür eine zusätzliche Zahlung erfolgen kann.