hm, bin mir bei diesem Problem bezogen auf Integrationsvereinbarung (ein Integrationsgestz ist auch in der Diskussion) jetzt gerade unsicher, irgendwas passt da nicht.
Es kot** mich schon mal an, das LZE immer in einen Topf mit Zugewanderten geworfen werden, was soll der Schei* ? Sind LZE auch Geflüchtete? (Arbeits-Geflüchtete womöglich

)
Warum werden sie in Bezug auf ALG II ständig in einen Topf mit Zugewanderten geworfen? Was soll die Aussage, es gäbe immer mehr ALG II - Bezieher? Die Hintergründe sind doch unterschiedlich, wie jede einzelene Biographie ihren Grund hat, ALG II - Beziehende,r zu sein und allesamt nichts in einen Topf geworfen werden kann. Für ALG II gibt es nun mal in den meisten Fällen keine Alternative bis auf Sozialhilfe, dem ein aufwändiger Bürokratieweg vorausgegangen sein muss in Bezug auf Arbeitsfähigkeit.
Viele machen das auch nicht mit, frühstücken ihre Bewerbungsbemühungen ab - bevor sie den ganzen Clinch mitmachen oder sich gar noch zwangsverrenten lassen müssen.
Ich finde die Pauschal-Lösung über alle Köpfe hinweg der CDU von dieser Integrationsvereinbarung n bischen Holzhammermethode. Gibt auch Einheimische, die in diesem Konsumzirkus bspw. rund um Weihnachten (und Sonstiges) keinen Sinn mehr drin sehen und die ihre Kinder mit den Geschichten um einen Weihnachtsmann nicht aufwachsen lassen wollen oder sie den Wettkampf aussetzen wollen, wer das bessere Geschenk hat (Stichwort arm-reich). Und wen es interessiert: der Satz: wir feiern kein Weihnachten aber wir kochen was Schönes zusammen nervt mich auch.
Die IV unterstellt doch von vornherein, dass Zugewanderte sich nicht anpassen können, wollen, werden. Genauso wie einem ALG II - Bezieher unterstellt wird, er würde ja bloß nicht wollen und strenge sich eben nicht genug an.
Für eine Kita mit christlicher Gesinnung (kath. / ev. Kita) ist es keine Diskussion wert ob Weihnachten ja oder nein, weil ja - das muss man sich dann als Kita-Gast überlegen - ob eine allgemein-staatliche Kita eine Diskussion wert sein sollte ist eine Frage, denn die christliche Religion wird aus Staatsentscheidungen ja auch rausgehalten (bis auf manches Parteienlogo) und auf die Meinungen von Diakonie und Caritas wird wenig bis keine Rücksicht genommen, bspw. was die als unwürdig bezeichnete Sanktions alias Existenzminium-Geldkürzungspraxis im ALG II - Bezug und deren Abschaffung betrifft.
Da sollten sich vielmehr die Kitas entscheiden: Weihnachten ja, Weihnachten nein und nach diesen Kriterien suchen sich Eltern eben ihre Kitas aus, genauso für alle Feste. Ich denke nicht, dass sich hierdurch ein Problem von Ghettoisierung manifestieren könnte, oder was meint ihr? Ghettos verschiedener Art gibt es doch jetzt schon.
Und manche Kitas bleiben eben neutral.
Tja - wenn Eltern ihr Kind nicht zum Schwimmunterricht schicken wollen - soll dann hier die Entscheidung des deutschen Staates mehr gelten, als das der Eltern? Wo es doch laut GG Art. 6 den besonderen Schutz für Familien gibt?
Für die hierländischen Nationalitäten ging es doch auch bisher? Gab halt einzelne Diskussionen.
Hierzulande ist es doch schon Gesetz, dass Gewalttaten strafbar sind - so auch, bei religiös und kulturell bedingten Straftaten, auch in Bezug auf Frauen, Ehrenverbrechen usw.
Das gilt doch schon alles - was also soll diese Integrationsvereinbarung, diese Zusätzliche? Das man wie bei ALG II kürzen kann?
Soll die Integrationsvereinbarung ein Erziehungs-Rohrstock werden?
Irgendwas finde ich unstimmig bei dieser geforderten Integrationsvereinbarung. Aber vielleicht hat hier noch jemand andere Gedanken dazu.
Wie soll es aussehen? Ein Zugewanderter hat dann eine Integrationsvereinbarung zu unterzeichnen, wo er sanktioniert werden kann, bei nicht spuren (ab wann ist es ein nicht-spuren, nicht-wissen o.ä. - gibt es da auch Staffelkürzungen??) - zusätzlich wird er über das Jobcenter eine EGV abschließen .... da besteht also auch Sanktionsgefahr -
ich hoffe, alle engagierten freiwillligen Helfer-innen klären Zugewanderte über die EGV schnellstens auf und dass man diese bestmöglich nicht unterschreibt und dass dies nicht sanktionierbar ist (weil dann ein EGV-VA auf den Plan tritt).