Personen im Haushalt ja oder nein?

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Berti456

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Hallo,

es gibt ja seit letzem Jahr diese neuen WBA -Anträge, zuletzt hatte ich diesen auch zum ersten Mal bekommen.

Ich wohne bei meinen Eltern, denen ich 130€ monatlich zahle, dies hat das Jobcenter auch schriftlich und ich bekomme dies als KdU . (Genaugenommen zahle ich mittlerweile sogar 150€).

Die Frage nach den Personen die im Haushalt leben, muss ich da 2 oder 0 eintragen?
Habe beim letzten Mal statt einer Zahl einfach daneben geschrieben "Wohnhaft wie bisher bei den Eltern". Dies wurde auch so angenommen.

Höre dazu immer wieder widersprüchliche Aussagen, daher möchte ich hier mal nachfragen.

Gruß
 
Da wir hier nicht wissen, wie du mit deinen Eltern wohnst/lebst, kann dir diese Frage niemand so ohne weiteres beantworten.

Als Hilfestellung kann ich dir nur anbieten;
Bundessozialgericht B 14 AS 6/08 R

Dafür, dass eine Haushaltsgemeinschaft bestehe, sei hingegen die Beklagte (JC ) beweispflichtig.

Ein gemeinsames Wirtschaften ("Wirtschaften aus einem Topf") geht über ein gemeinsames Zusammenleben hinaus. Die gemeinsame Nutzung von Bad, Küche und Gemeinschaftsräumen reicht hierfür nicht aus. Unterstützungen zur Behebung einer Notlage, die z.B. durch die Zahlungsunwilligkeit des Grundsicherungsträgers (JC ) verursacht wird, begründeten noch nicht die Annahme des Wirtschaftens aus einem Topf.

Weitere Kriterien, die unter Berücksichtigung der Gesamtumstände gegen die Annahme einer Wirtschaftsgemeinschaft sprechen können, sind: die getrennte Kontoführung der Bewohner, der getrennte Einkauf von Lebensmitteln und sonstigen Artikeln des täglichen Bedarfs und auf jeweils eigene Rechnung, getrenntes Waschen der Wäsche, jeweils ein eigenes Zimmer der Bewohner innerhalb der Wohnung. Auch der Umstand, dass gelegentlich das Essen gemeinsam gekocht und eingenommen wird, genügt nicht für die Annahme einer Wirtschaftsgemeinschaft.
 
Habe beim letzten Mal statt einer Zahl einfach daneben geschrieben "Wohnhaft wie bisher bei den Eltern". Dies wurde auch so angenommen.
Das kannst du jetzt auch wieder hinschreiben. Also keine Zahl, sondern: wie bisher. keine Veränderungen.
Aber bei den Kosten kannst du schreiben: 150,- KDU
Dann solltest du einen Beleg dazutun, damit das JC siehst, warum das jetzt für dich teurer wird.
Wer hat dir geschrieben, daß du jetzt 150,- zahlen sollst? Dein Vater?
 
Einen richtigen Untermietvetrag gibt es nicht, nur ein formlos aufgesetztes Schreiben, dass ich mich mit 130 € monatlich an den Kosten beteilige. Das wurde auch so angenommen. Ich werde also nicht unterstützt, sondern zahle ja sogar selber.

Das mit den 150 € habe ich schon seit Anfang diesen Jahres mit meinen Eltern besprochen, hauptsächlich wegen der stark gestiegenen Stromkosten (vor allem Nachtspeicher).

Da ich bei soetwas immer Sorge habe, dass es bei Änderungen Probleme geben könnte und ich schon froh bin das es mit den 130€ läuft, habe ich es aber nicht angegeben. Zuviel wäre das aber nicht, oder welche KdU sind bei einer solchen Konstellation angemessen?

Einfach den Satz im Antrag daneben schreiben (Mitglieder im Haushalt) ist ja eigentlich nicht vorgesehen, aber im Zweifel mache ich es dann wieder so. Aber eigentlich müsste "0" korrekt sein, oder?
 
Einen richtigen Untermietvetrag gibt es nicht, nur ein formlos aufgesetztes Schreiben, dass ich mich mit 130 € monatlich an den Kosten beteilige. Das wurde auch so angenommen.
Und welche Kosten sind gemeint? Miet- oder/und Nebenkosten Heizkosten Stromkosten Verpflegungskosten. Eigentlich muss das JC ein Drittel aller Kosten übernehmen. Musst du keine Nebenkostenabrechnung einreichen?
 
Einfach den Satz im Antrag daneben schreiben (Mitglieder im Haushalt) ist ja eigentlich nicht vorgesehen, aber im Zweifel mache ich es dann wieder so. Aber eigentlich müsste "0" korrekt sein, oder?
Ich meine ja.
Verändert haben sich dann nur die Heizkosten, denn Nachtspeicherstrom gehört zu den Heizkosten.
Das würde ich extra noch dazu schreiben.
Erhöhung um 20,- auf 150,- Grund: wegen gestiegener Heizkosten.

Das sollte so durchgehen.
 
Und welche Kosten sind gemeint? Miet- oder/und Nebenkosten Heizkosten Stromkosten Verpflegungskosten. Eigentlich muss das JC ein Drittel aller Kosten übernehmen. Musst du keine Nebenkostenabrechnung einreichen?

Nein, nach einer Nebenkostenabrechnung ist noch nie gefragt worden. Könnte diese überhaupt verlangt werden, da ich mich ja pauschal an den Kosten beteilige und nichts direkt mit der Rechnung meiner Eltern zu tun habe. Ich drück meinem Vater das Geld sozusagen einfach in die Hand.
 
Aber nochmal zur Haushaltsgemeinschaft und der Angabe, diese bildet man doch nur, wenn man auch Unterstützt wird und da ich eine Einzel-BG bilde, hätte ich auch keine Haushaltsmitglieder, wenn ich das korrekt verstanden habe.

Oder ist mit der Frage schlicht gemeint, ob in der Wohnung noch sonst wer wohnt?
 
Aber nochmal zur Haushaltsgemeinschaft und der Angabe, diese bildet man doch nur, wenn man auch Unterstützt wird
Falsch, eine HG bildet man, wenn man gemeinsam Wirtschaftet, das Urteil des BSG sollte hier eigentlich eindeutig sein.

Oder ist mit der Frage schlicht gemeint, ob in der Wohnung noch sonst wer wohnt?
Nein.
 
Falsch, eine HG bildet man, wenn man gemeinsam Wirtschaftet, das Urteil des BSG sollte hier eigentlich eindeutig sein.

Und dies jetzt auf mich bezogen, wirtschaften wir denn gemeinsam, auch oder weil ich eine monatliche Zahlung leiste?

Wenn demnächst der WBA kommt, will ich bei besagtem Punkt nur nichts falsches angeben und mir sicher sein, vor allem wenn Rückfragen kommen.

Obwohl ja eigentlich alles geregelt ist und es bisher nie Probleme gab, aber in den alten Anträgen war es auch viel einfacher, da brauchte man nur "Keine Änderung" ankreuzen und das wars. So wie es in den neuen ist, bietet jeder WBA die Möglichkeit die Frage neu aufzurollen.
 
Und dies jetzt auf mich bezogen, wirtschaften wir denn gemeinsam, auch oder weil ich eine monatliche Zahlung leiste?
Woher sollen wir hier wissen, ob ihr eine Wirtschaftsgemeinschaft bildet, das weist nur du alleine. Das von dir hier geschilderte, reicht dazu nicht aus. Die Entscheidung des BSG klärt doch eindeutig auf, wann eine Wirtschaftsgemeinschaft vorliegt oder eben nicht.
 
wenn jeder Bewohner seine Miete bezahlt, wird man keine Haushaltsgemeinschaft. Jeder Student bezahlt doch in der Studenten-Wohngemeinschaft seinen Mietanteil, trotzdem wirtschaftet er nicht mit den anderen zusammen.

Ich habe auf der "Anlage Haushaltsgemeinschaft" einfach quer rübergeschrieben:
"Es existiert keine Haushaltsgemeinschaft". Und nichts weiter eingetragen.
Heb dir davon unbedingt eine Kopie auf, als Beweis.

So ähnlich würde ich es im Hauptantrag machen: "Keine HG " reinschreiben.
Ich denke, das funktionier nur im Papierformular. Aber sei es drum, dann musst du eben das Papierformular benutzen.
 
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