Hallo,
während des ALG I-Bezuges wollte mich der SB schon mal zwingen, mich bei Personaldienstleistern zu melden. Als ich erwähnte, dass ich dies nicht müsste, weil § 37c SGB III aufgehoben worden ist, wurde ich damit in Ruhe gelassen.
Nun muss ich leider ALG II beantragen, und da gelten meines Wissens nach andere Gesetze. Kann mir jemand sagen, wie da die Gesetzeslage ist, wo genau ich das nachlesen kann? Sind Personaldienstleister immer mit Zeitarbeitsfirmen gleichzusetzen? Ich hatte mich diesbezüglich schon mal befragt, hab aber von allen Seiten nur vage bzw. unterschiedliche Aussagen erhalten, die mich eher verwirrten. Was zum Nachlesen wäre da gut.
(Ich habe viel mehr Bewerbungen als gefordert geschrieben, bemühe mich wirklich, bin aber dem Druck von jemandem, der um jeden Preis den Vermittlungsgutschein erhalten will, einfach psychisch nicht gewachsen.)
Vielen Dank.
während des ALG I-Bezuges wollte mich der SB schon mal zwingen, mich bei Personaldienstleistern zu melden. Als ich erwähnte, dass ich dies nicht müsste, weil § 37c SGB III aufgehoben worden ist, wurde ich damit in Ruhe gelassen.
Nun muss ich leider ALG II beantragen, und da gelten meines Wissens nach andere Gesetze. Kann mir jemand sagen, wie da die Gesetzeslage ist, wo genau ich das nachlesen kann? Sind Personaldienstleister immer mit Zeitarbeitsfirmen gleichzusetzen? Ich hatte mich diesbezüglich schon mal befragt, hab aber von allen Seiten nur vage bzw. unterschiedliche Aussagen erhalten, die mich eher verwirrten. Was zum Nachlesen wäre da gut.
(Ich habe viel mehr Bewerbungen als gefordert geschrieben, bemühe mich wirklich, bin aber dem Druck von jemandem, der um jeden Preis den Vermittlungsgutschein erhalten will, einfach psychisch nicht gewachsen.)
Vielen Dank.