Persönliches Budget, wie verwenden?

Leser in diesem Thema...

Nimschö

0
1. VIP Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
6 Aug 2007
Beiträge
2.070
Bewertungen
835
Hallo Welt!

Sooo, nach langem K(r)ampf, Bergen an gewälztem Papier, unzähligen Gutachten, durchweinten Nächten, überwundenen Mutlosigkeiten und Verzweiflung ist es nun für eine Bekannte soweit; Sie muss "nur noch" die eingetroffene Zielvereinbarung unterschrieben zurücksenden und erhält ab dann als Schwerbehinderte mit voller EU-Rente ein Persönliches Budget...

Die Haken:
1. Nachweis der Verwendung... In der Zielvereinbarung steht, dass sie ( verständlicherweise) die sachgemäße Verwendung des Budgets mittels "des beiliegenden Formulars" nachweisen soll. Tja, öhm, es liegt kein Formular bei und Nachfrage beim Budgetträger ergab, "dass es dieses Formular noch nicht gibt" o,O Öhm, ja, und man soll sich dann verpflichten eines zu benutzen, von dem man noch garnicht weiß, was darin abgefragt wird? o,O
2. Was ist nun eigentlich "sachgemäße Verwendung"? Oder in Deutsch: Wofür darf die Gute die Kohle ausgeben? Zitat aus der ZV:
"Die Pauschale umfasst Leistungen wie Anleitung, pädagogische Förderung, Beratung und Begleitung bei der
-Haushaltsführung
-Entwicklung von Beschäftigungsmöglichkeiten im Freizeitbereich
-Erarbeitung einer adäquaten Tagesstruktur
-Gesundheitsförderung ( Stabilisierung der körperlichen und psychischen Situation)
-Vermeidung von Rückzug und Isolation
-Entwicklung von Handlungskonzepten im Umgang mit Ängsten"

Heißt dies für sie, dass sie nur personelle Hilfen ( also Dienstleister) mit den Budgetmitteln heranziehen darf, oder dürfte sie z.B. wenn sie Malen als Freizeitgestaltung für sich entdeckt auch Mal-Material dafür anschaffen? Und inwieweit müßte sie diese belegen? Quittungen vom Kauf aufbewahren? o,O Das würde eine strukturierte Lebensführung von ihr verlangen, die sie einfach (noch) nicht hat... O,o

Kann mir wer Hilfestellung geben, wie vorzugehen ist und auf was man sich da im Rahmen des PBs einstellen muss?

LG,

datt Nimschö
 

mersin

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
1 Jun 2010
Beiträge
214
Bewertungen
45
Heißt dies für sie, dass sie nur personelle Hilfen ( also Dienstleister) mit den Budgetmitteln heranziehen darf,

Nein, sie darf auch Privatpersonen (dich zum Beispiel) für Begleitung ins Kino, im Urlaub e.t.c. bezahlen. Dazu muss sie einen Nachweis führen auf dem die Begleitperon unterschreibt.

oder dürfte sie z.B. wenn sie Malen als Freizeitgestaltung für sich entdeckt auch Mal-Material dafür anschaffen?

Darüber kann ich mich nicht äußern, denn ich weis zu wenig zum Thema. Die zuständigen Behörden bei uns halten sich auch sehr bedeckt bei direkten Fragen zum Budget.
 

Nimschö

0
1. VIP Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
6 Aug 2007
Beiträge
2.070
Bewertungen
835
Danke für die Antwort, Hartzeola

Hm, ich gestehe, der verlinkte Text ist auch für mich leider immer noch nicht "nahe genug am Leben"...
Bei der Suche nach der Thematik im Netz stößt man auf 1000e von Texten, die ähnlich wie dieser im Weitesten die Gesetzes- und Verordnungstexte wiederholen, allerdings alle eventuellen Fragen unbeantwortet lassen

Fühlt sich jemand berufen das "Juristenkauderwelsch" in kurzes, knappes Deutsch, inhaltlich reduziert auf Antworten auf meine Fragen aus dem Ursprungspost, zu übersetzen?
 

Nimschö

0
1. VIP Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
6 Aug 2007
Beiträge
2.070
Bewertungen
835
Und da hat auch noch mersin ggeantwortet

Ja, dass sie Begleitungen zu solchen sozialen Events "bezahlen" kann haben wir an mehreren Stellen herauslesen können. Das Lustige ist, dass sie anscheinend nur ihren eigenen Eintritt ins Theater( z.B.) nicht davon bezahlen dürfte. Zumindest steht nirgends irgendwo etwas davon, dass die Mittel da sind um ihr generell Zugang zu solchen Angeboten zu ermöglichen, nur Begleitung und Unterstützung bei der tatsächlichen Durchführung und das geht gerade bei einer EM-Rentnerin doch sehr, seeeehr weit an dem vorbei, was zu einer "gesellschaftlichen Teilhabe" nötig ist. Ich mein, man hat ja nichts davon "sich einen Rollischieber für einen Theaterbesuch" leisten zu können, wenn man sich den Theaterbesuch nicht leisten kann... Ich bin schwer verwirrt von dieser Budgetgeschichte...

Ansonsten: Ja, Infos zum persönlichen Budget sind schwer zu bekommen, verläßliche und offizielle Infos nahezu unmöglich zu ergattern... Zusätzlich erinnert das Vorgehen der Stellen, bei denen man dies beantragen kann/muss sehr stark an das von üblen Argen... Ersteinmal dauert alles, selbst die Beantwortung der einfachsten und kurzgefassteste Frage im Schnitt 2 Monate( das ist ein realistisch gebildeter Durchschnitt, für den der denkt ich würd hier übertreiben!), dann ist die Antwort entweder eine Antwort auf eine ganz andere, ungestellte Frage, oder einfach offensichtlich sachlich falsch. Auch diverse Beratungsorganisationen, Betreuungsdienste usw. weigern sich schlicht(!) bei persönlichen Budget-Anträgen zu helfen weil "da sowieso keiner weiß, wie das geregelt ist"(!!!)... Aber in den netten bunten Flyern wird das Budget angepriesen wie geschnitten Brot und gelobhudelt wie einfach das ist und was Behinderte alles Tolles damit realisieren können -.-

[Edit wegen längeren Nachtrags ]
 

Hartzeola

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
10 Aug 2011
Beiträge
10.201
Bewertungen
3.449

Einiges steht doch im Text. Natürlich sind die konkreten Antworten auf eigene Fragen schwer zu finden, besonders wenn man wenig Erfahrung mit solchen Manuskripten hat, was völlig verständlich ist.

Was ich dort beiläufig herausgelesen habe, können Leistungen für bestimmte Dinge auf Antrag übernommen werden.
 

Nimschö

0
1. VIP Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
6 Aug 2007
Beiträge
2.070
Bewertungen
835
@Hartzeola: Das Lustige ist, dass diese Budget tatsächlich da ist damit man eben nicht mehr alles einzeln beantragen muss, sondern sich die "notwendigen Leistungen" in "Eigenregie einkaufen" kann. Soweit, so verständlich...
Nur findet sich z.B. nirgendwo eine spezifische, verständliche Definition, was nun überhaupt "Budgetfähige Leistungen" sind, sprich "was genau man von den Kröten bezahlen kann/darf und was nicht".

Insbesondere da in der Zielvereinbarung der Dame, um die es hier geht, auch Punkte wie "Freizeitgestaltung" u.Ä. zu finden sind stellt sich einem die Frage, inwiefern die Mittel aus dem Budget für eine reine Unterstützung bei der Wahrnehmung von z.B. Veranstaltungen gedacht sind, oder ob sie auch gedacht sind um eine Teilnahme überhaupt ersteinmal zu ermöglichen.
 

Nimschö

0
1. VIP Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
6 Aug 2007
Beiträge
2.070
Bewertungen
835
Tadaaa!

Nach einem Telefonat mit dem Budgetträger, mit Unterstützung eines netten Herrn vom betreuten Wohnen der anwesend war, hat die Dame jetzt "Friede":
Es kam die klare Aussage des Trägers, wissentlich vor Zeugen( Freisprechanlage des Telefons), dass sie ihr Budget sowohl nutzen darf um sich Begleitung/Anleitung zu Freizeitgestaltung zu organisieren, als auch um Freizeit- und Kulturangebote generell selbst wahrnehmen zu können, sprich Kurse und Eintritte, sowie Fahrtkosten tragen zu können.

Gloria Victoria! ^^
 

ZynHH (R.i.P.)

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
6 Jul 2011
Beiträge
19.412
Bewertungen
25.000
Ich würde sie einfach alles pauschal an Belegen sammeln lassen was anfällt, und dann holt ihr euch einmal jemanden, der euch zeigt, was ihr davon bezahlen dürft und was nicht.

Da muss ja nicht permanent eine Liste geführt werden ( wäre natürlich schon sinnig um zu sehen wieviel vom budget noch da ist) sondern wohl nur zu bestimmten terminen vorgelegt werden können.

Ist die Höhe des Budgets eigentlich fix oder kann der Betrag nächstes Mal niedriger ausfallen, wenn nicht alles verbraucht wurde?!
 

Nimschö

0
1. VIP Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
6 Aug 2007
Beiträge
2.070
Bewertungen
835
Jaua, ZynHH! Es werden nun fleißig Belege gesammelt, auch wenn noch nicht wirklich klar ist ob sie die braucht. Aber besser haben und nicht brauchen, als brauchen und nicht haben

Sie hat ein festes, monatliches Budget im mittleren 3stelligen Eurobereich zugesprochen bekommen, dass erst einmal 1 Jahr läuft und dann verlängert werden kann. Ich vermute, die recht freie Gestaltung der "Ausgabemöglichkeit" liegt in den diversen Gutachten begründet, die ihre 1000 verschiedenen Einschränkungen un dderen schwankende Heftigkeit hervorstellen. So kann sie jetzt fürs eigene Befinden das Beste rausholen. Wenns ihr grad vom Rücken mies geht zusätzlich die Therme/Akkupunktur/wasweißich aufsuchen, bei psychischem Aufbaubedarf entsprechende Unterhaltung oder auch zusätzliche Terapeutische Mittel heranziehen usw. Muss sich aber eben nicht auf etwas festschreiben, was sie jetzt braucht, aber wahrscheinlich ab nächste Woche unnötig ist...

Also, ich denke die sehr klaren und eindeutigen Gutachten haben ihr da sehr geholfen...
 

gila

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
20 Dez 2008
Beiträge
17.187
Bewertungen
31.667


Ich möchte das Thema nochmal aufgreifen und hoch schubsen ...
gibt es hier NEUE ERKENNTNISSE?

Ich bin gerade dabei, ein PB für meine Tochter zu beantragen.
Sie hat eine seelische Schwerbehinderung, derzeit GdB 50 - was aber durch einige körperliche, somatische Beeinträchtigungen durchaus mehr werden könnte.

Sie hat den Antrag (hier beim "Bezirk") gestellt - es kommen NEUNZEHN SEITEN Post, Ärztlicher Fragebogen etc. etc. zurück.

Das Hauptaugenmerk ihres Bedarfes, den sie vorab mit einem sehr guten formlosen Antrag eingehend ausgeführt hat, liegt bei Hilfen bei der Haushaltsführung (in wöchentlich relativ kleinen, aber notwendigen unterstützendem Umfang), sowie auch u.a. in diversen Wünschen einer TEILHABE an einem "normalen" Leben, wie andere junge Menschen ohne Behinderung auch.

Durch ihr depressives und komplexes Krankheitsbild hatte sie alle sozialen Kontakte verloren - sie ist auch nicht in der Lage, welche tiefergehend und dauerhaft zu knüpfen, zu Veranstaltungen kann sie schon aus finanziellen Gründen nicht gehen - vom Regelsatz ist Handy, Strom, Fahrkarte sowie auch regelmäßig nun Kosten für Heilmittel, die die Kasse nicht über nimmt zu leisten.

Auch geht sie jetzt - endlich - in ein Fitnessstudio, hat unter Anleitung eines Reha-Trainers hier für ihre versch. Schmerzbilder gute Unterstützung. Zahlt auch keiner und da sie aus psych. Gründen nicht in diese billigen Massenstudios kann, haben wir etwas gefunden, was "ruhiger" ist und sie sich nicht so beobachtet fühlt. Kostet aber auch doppelt soviel.
Bleibt also vom Regelsatz nach Abzug von Ernährung nicht mal was für Klamotten, Schuhe, Gebrauchsgüter oder sonstiges.

Auch die Isolation ist ein großes Problem - es ist erforderlich, dass jemand zur Begleitung da ist, und sie motiviert, aus dem Hause zu gehen. Tagesstruktur ist wichtig - aber in eine Betreuung möchte sie einfach nicht mehr und auch nicht immer in Freizeitangebote von Therapiezentren um da mit meist älteren Frauen mit schweren Problemen Angebote wahr zu nehmen.

Nun denn: dafür soll das PB ja da sein ... und die bisherige ambulante Betreuung hat schließlich einiges im Monat gekostet.

Nun soll das PB ja "einkommensunabhängig" gewährt werden - ich habe nun reichlich Broschüren, Texte, auch Kommentare (BECK) hierzu gelesen, SGB IX, SGB XII ...

Hochglanzschilderungen erfolgreicher Verteilung und Verwendung - auch für "Teilhabe am kulturellen Leben" und der Gemeinschaft - wie Teilnahme an Kursen, Veranstaltungen, ein geistig behinderter Mann, der einen Teil für ein Fitnessstudio aufwendet, junge Leute, die mit Begleitung in die Disco gehen ... blabla ...

komme aber mehr und mehr auch auf KRITIK an der REALITÄT mit dem PB! Die Hürden sind hoch - besonders der Papierkram und auch der umfangreiche ärztliche Fragebogen gerade für psychisch beeinträchtigte Menschen nicht hilfreich... dann noch eine "Konferenz", der man sich stellen muss ...

Das Allererste, was mir aber so richtig stinkt, war das Anschreiben diese 19 (ZUMUTUNG!!) Blätter an meine Tochter vom Bezirk.

Dort heisst es doch tatsächlich, nachdem meine Tochter ihre Bedarfe nun wirklich krankheitsbedingt auch BEGRÜNDET hatte:

"Wir machen sie schon jetzt dauraf aufmerksam, dass das Budget nur für Leistungen der Eingliederunghilfe verwendet werden darf. Lebenshaltungskosten wie Sportvereingebühren/Fitnesscenter, Kosten für kulturelle Veranstaltungen und Fahrkosten sind bereits in dem gewährten Regelsatz beinhaltet. Behandlungskosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, werden auch nicht durch Leistungen der Sozialhilfe übernommen."

Durch Regelsatz abgedeckt?
Ja - wenn man auf STROM und weiteres verzichtet

Das ist für mich bereits schon jetzt im Ansatz DIE "Einkommensüberprüfung", die eigentlich nicht stattfinden soll!!!!

Sozialhilfe?
Aha ... das sehe ich als ein großes Manko, dass das PB durch die Hintertür als "Sozialhilfe" daher kommt!

Alles in allem: nachdem ich reichlich Gesetzestexte und Vorschriften gelesen habe, bin ich eigentlich SAUER und frage mich, ob ich mal zuvor einen Anruf tätige und dort anfrage, wie das sein kann - ob man damit schon im Vorfeld ausdrücken will, dass die Bemühungen umsonst sind?

Zumal man den Antrag ja vielleicht gelesen - jedoch KAUM die krankheitsspezifischen Probleme erfasst haben kann!

Gibt es hier Tipps, Erfahrungen?
 

little

0
1. Priv. Nutzergruppe
Mitglied seit
15 Feb 2010
Beiträge
582
Bewertungen
624
Hallo gila,

ich beschäftige mich auch derzeit mit der eventuellen Antragsstellung eines PBs.
Dazu hab ich bislang x-Seiten gelesen und bin nur wenig schlau draus geworden.

Geholfen aber hat mir u.a. Experten-Tipps zum Thema Persönliches Budget : Stiftung MyHandicap

und auch im Forum selbst konnte ich schon einige Fragen loswerden!

Dort nannte man mir auch eine unabhängige Beratungsstelle in meiner Nähe, zu der ich, wenn ich die Energie dazu wieder habe, Kontakt aufnehmen möchte.

Was ich aus allem aber schon jetzt (leider) herauslese.... auch ich möchte aus gesundheitlichen Gründen (physisch wie psychisch) in ein bestimmtes Fitnessstudio in meiner Nähe, das auch sehr teuer ist. Bezahlen darf ich das aber NICHT vom PB *seufz*

Mit meinem Arzt versuchen wir nun über Reha-Sport zumindest das Schwimmen dort bezahlt zu bekommen (halt über die Krankenkasse).

Gruss,
little
 

gila

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
20 Dez 2008
Beiträge
17.187
Bewertungen
31.667
Herzlichen Dank!
Ich habe erst heute in einer Broschüre das Beispiel einem 'zufriedenen Kunden' gelesen der mit einem Teil des PB sein Fit bezahlt hat.
Das Beispiel werde ich mal vorlegen.
Ich glaube dass man die Bedürfnisse von psychisch Erkrankten noch nicht richtig einschätzt.
Werde auch mal die Leistungen der Kassen als Träger unter die Lupe nehmen.
Morgen tel. Ich mal mit einer Beratungsstelle für psychisch Kranke.
Ich werde mal weiter berichten hier.
 
S

Snickers

Gast
Hallo,

weiß Jemand inzwischen mehr? Ich finde es nicht gut, dass dieses PB so kompliziert gemacht wird!


Voraussetzungen - Stadt Hamburg

Auf was läßt man sich da ein? Was sind Vor- und was die Nachteile? Und weshalb hat Hamburg, anders als andere Bundesländer, eine seperate Prüfung und Verwaltung des PB?

Danke für Infos
 
S

Snickers

Gast
wohnHaft

In der "Zielvereinbarung", die mir der "durchführende Träger" (Sozialamt) aufgezwungen hat, da steht u.a. drin:

Das ist immer nur mit Zielvereinbarungen. Kannst Du Dir Deine "Helfer" selber aussuchen? Oder hast du einen Träger aufs Auge gedrückt bekommen?

LG
 

gila

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
20 Dez 2008
Beiträge
17.187
Bewertungen
31.667
Wir sind leider noch "mittendrin" - das wird erst im Laufe der nächsten 2-3 Wochen zu der Konferenz kommen.
Der Formularkram ist ein ABSOLUTES Hindernis - werde ich kritisieren.
Ein Telefonat mit einem wohl etwas "unbedarfteren" und unsicheren Bearbeiter, wie ein psychisch kranker Mensch mit einem Satz im allerersten Schreiben wie hier:

"Wir machen sie schon jetzt darauf aufmerksam, dass das Budget nur für Leistungen der Eingliederunghilfe verwendet werden darf. Lebenshaltungskosten wie Sportvereingebühren/Fitnesscenter, Kosten für kulturelle Veranstaltungen und Fahrkosten sind bereits in dem gewährten Regelsatz beinhaltet. Behandlungskosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, werden auch nicht durch Leistungen der Sozialhilfe übernommen."

umgehen soll und wie man sich das wohl gedacht hat, wurde vollkommen unzulänglich beantwortet - mit "Nichtwissen"

Es wurde sogar gestammelt, dass man ja Leistungen erhalten soll, die dann zum Beispiel durch einen Betreuer erbracht oder organisiert werden ... soviel zum Thema "mehr Selbstbestimmung" und konpetentes Wissen.
Da hat wohl einer auch nicht ins SGB XII geschaut.

Wir sind weiter gespannt und werden berichten ...
 

gila

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
20 Dez 2008
Beiträge
17.187
Bewertungen
31.667

Hamburg ist nicht nur im SGBII ziemlich impertinent ...

diesen verpflichtenden Satz dort: Sie erklären sich im Rahmen der Qualitätssicherung bei Bedarf zu einer Prüfung durch den Sozialhilfeträger bereit, zum Beispiel in Form eines Hausbesuchs oder durch Gespräche des Sozialhilfeträgers mit Dritten (z. B. Pflegedienst, Gesundheitsamt).

würde ich als Fragestellung mal an das entsprechende Bundesministerium weiter geben.
 
E

ExitUser

Gast

Dass Behinderte Menschen sind und Rechte haben, daran müssen die sich erst noch gewöhnen.

Wie das mit GdB 50 % aussieht, weiß ich nicht, aber im Grunde dürfte das Vorliegen einer Behinderung bereits einen Anspruch auf ein PB begründen. Wenn die nicht wollen, können die das PB auf das kleinste beschränklen, also 200 im Monat, wovon dann etwa die Hälfte nachweispflichtig wäre, aber wenn es u.a. um persönliche Begleitung wegen psychischer Probleme geht, wäre ja auch der nachweispflichtige Teil passend.

Meine Meinung: Selbst wenn die wollen, was die immer wollen - am besten nichts zahlen und wenn es sich nicht vermeiden lässt, so wenig wie möglich - und wenn deswegen das Geld immer noch nicht für eine adäquate Versorgung ausreicht, trotzdem Antrag stellen! Auch das kleinste PB ist mehr als kein PB.
Dass ein Antragsteller zur "Feststellung seines Bedarfes" viel privates und persönliches, ja fast intimes preisgeben muss, ist meiner Meinung nach ein absichtlicher Fehler in der Umsetzung.
Deswegen würde ich mich da nur so weit drauf einlassen, wie es sich sowieso aus Art und Schwere der Behinderung ableitet, also wie es sowieso offensichtlich ist. Ansonsten würde ich so konsequent wie möglich mit der Einstufung und Beurteilung der Behinderung durch das Amt für Versorgung und Soziales argumentieren.
 

hartaber4

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
8 Sep 2011
Beiträge
11.609
Bewertungen
2.634
Dass Behinderte Menschen sind und Rechte haben, daran müssen die sich erst noch gewöhnen.


Der ist gut!!!

Schließlich müssen sich die Leistungsträger noch Gedanken machen, wie sie die Selbstbestimmung des Betroffenen noch auslegen können.......



Seit 2008 ist das PB ein "Rechtsanspruch" , vorher gab es doch auch schon die "Probephase"..... s. § 159 SGB IX...

Der "Knaller" sind die ganzen "Beratungstellen".... wer Humor hat, sollte dort mal nachfragen...... (die Erwartungslatte aber nicht zu hoch hängen!!).

Bemerkenswert ist jedoch, dass z.B. die bisherigen "Leistungserbringer" der Wohlfahrtsindustrie nicht so punktgenau abrechnen mussten....
 
E

ExitUser

Gast
Wir sind leider noch "mittendrin" - das wird erst im Laufe der nächsten 2-3 Wochen zu der Konferenz kommen.

So ähnlich hatte ich mich, weil ich es damals leider noch nicht besser wusste, auch verschaukeln lassen, nur leider um Monate.
Das Persönliche Budget im Wortlaut § 17 SGB IX und Budgetverordnung -Hauptschwerbehindertenvertretung des Landes Berlin - Berlin.de
Wenn die sich zu viel Zeit lassen, ist ein Antrag auf einstweilige Anordnung ein Mittel.
Ich hatte einen gestellt, der zwar mit "interessanter" Begründung abgelehnt wurde, aber wegen dem dann gleichzeitig das Sozialamt als "durchführender Träger" angewiesen wurde, schnellstmöglich eine neue "Zielvereinbarung" vorzulegen.

MfG
 
S

Snickers

Gast
Hallo gila,

Es wurde sogar gestammelt, dass man ja Leistungen erhalten soll, die dann zum Beispiel durch einen Betreuer erbracht oder organisiert werden ... soviel zum Thema "mehr Selbstbestimmung" und konpetentes Wissen.

Ja ich habe erst hier vom "Persönlichen Budget" erfahren. Bin also auf Umwegen dahin......fast angekommen.

Weiß nur das in Hamburg eine EXTRA Begutachtung gemacht wird. Das Geld wird dann auch dahin überwiesen und ich muß mit denen abrechnen.

Eigentlich sollte es über einen Träger laufen...derzeit sind 5 Stunden das Maximum in der Woche. Ich habe 4 Stunden die Woche.eine davon ist Verwaltungsaufwand.dann sind es nur noch 3.

Bezahlt werden an den Träger pro Stunde 37,80........x 4 Stunden die Woche. Da mein Träger der es beantrag kein Peronal zur Verfügung hat..............passiert trotz Genehmigung nun seit Monaten O...

Deshalb ich nun das persönliche Budget beantrag habe.

Darf ich jetzt Leute für die Summe beauftragen oder muß ich mich an die genehmigten Stunden halten? Ich weiß nichts
Ich weiß das ich auch Leute nehmen kann die nicht bei einem Träger arbeiten........jetzt will die Verwaltungsstelle mir Jemand privaten aufs Auge drücken..........privat für den, aber nicht für mich.....

Na schaeun wir mal. Zumindest gibt es dann in ungefähr 6 Wochen ein Aufklärungsgespräch, da wird mir dann erzählt was ich darf bzw. nicht darf und was ich alles muß........

Wir sollten uns austauschen.......ist ja wie SGB II von den Bestimmungen her........und vom Nicht-Zweck, mal gar nicht geredet.

Keine Vereinsgebühren und keine Kursgebühren.............keine medizinischen Kosten........bla bla, wer denkt sich so etwas aus?
 

Nimschö

0
1. VIP Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
6 Aug 2007
Beiträge
2.070
Bewertungen
835
Und wieviel Zeit verging seit Antragstellung bis zum Eintreffen der Zielvereinbarung?

MfG

oh, das war 2012, trotzdem

Willst Du das wirklich wissen? Das hat insg. ca. 1 Jahr gedauert, bis das alles so in die Tücher gebracht war wie es gebraucht wurde und rechtlich auch sein sollte...
 

Anna B.

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
5 Jul 2011
Beiträge
7.796
Bewertungen
5.417
Hallo,

das ist doch auch an eine Einkommensgrenze und Pflegestufe gekoppelt?

irgendwo meine ich, hab ich das mal gelesen...KK-Mitarbeiter sind darin z.B. überhaupt nicht geschult...null Ahnung...

ich hab GDB 50 auf Dauer...und müßte eigentlich jemanden haben, der mir im Haushalt hilft....

aber das wäre ja eigentlich eine Leistung, die es im Sozialversicherungssystem nicht gibt...es dürfen ja, lt. Auskunft, nur solche Leistungen gewährt werden, die es sonst auch gibt...
also Haushaltshilfe krieg ich nicht..
Physiotherapie wird regelmäßig verordnet und bezahlt...dafür brauch ich das auch nicht...
fahren kann ich noch selber (trotz Opiate)...
aber wie gesagt, Putzen und Einkaufen..dafür bräuchte ich wirklich jemanden, mein Mann kann das zwar...aber wieso soll er alles macehn?..derzeit teilen wir uns das so auf, das jeder das macht, was er kann...
 
Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies. Erfahre mehr...