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Hallo Welt! 
Sooo, nach langem K(r)ampf, Bergen an gewälztem Papier, unzähligen Gutachten, durchweinten Nächten, überwundenen Mutlosigkeiten und Verzweiflung ist es nun für eine Bekannte soweit; Sie muss "nur noch" die eingetroffene Zielvereinbarung unterschrieben zurücksenden und erhält ab dann als Schwerbehinderte mit voller EU-Rente ein Persönliches Budget...
Die Haken:
1. Nachweis der Verwendung... In der Zielvereinbarung steht, dass sie ( verständlicherweise) die sachgemäße Verwendung des Budgets mittels "des beiliegenden Formulars" nachweisen soll. Tja, öhm, es liegt kein Formular bei und Nachfrage beim Budgetträger ergab, "dass es dieses Formular noch nicht gibt" o,O Öhm, ja, und man soll sich dann verpflichten eines zu benutzen, von dem man noch garnicht weiß, was darin abgefragt wird? o,O
2. Was ist nun eigentlich "sachgemäße Verwendung"? Oder in Deutsch: Wofür darf die Gute die Kohle ausgeben? Zitat aus der ZV:
"Die Pauschale umfasst Leistungen wie Anleitung, pädagogische Förderung, Beratung und Begleitung bei der
-Haushaltsführung
-Entwicklung von Beschäftigungsmöglichkeiten im Freizeitbereich
-Erarbeitung einer adäquaten Tagesstruktur
-Gesundheitsförderung ( Stabilisierung der körperlichen und psychischen Situation)
-Vermeidung von Rückzug und Isolation
-Entwicklung von Handlungskonzepten im Umgang mit Ängsten"
Heißt dies für sie, dass sie nur personelle Hilfen ( also Dienstleister) mit den Budgetmitteln heranziehen darf, oder dürfte sie z.B. wenn sie Malen als Freizeitgestaltung für sich entdeckt auch Mal-Material dafür anschaffen? Und inwieweit müßte sie diese belegen? Quittungen vom Kauf aufbewahren? o,O Das würde eine strukturierte Lebensführung von ihr verlangen, die sie einfach (noch) nicht hat... O,o
Kann mir wer Hilfestellung geben, wie vorzugehen ist und auf was man sich da im Rahmen des PBs einstellen muss?
LG,
datt Nimschö
Sooo, nach langem K(r)ampf, Bergen an gewälztem Papier, unzähligen Gutachten, durchweinten Nächten, überwundenen Mutlosigkeiten und Verzweiflung ist es nun für eine Bekannte soweit; Sie muss "nur noch" die eingetroffene Zielvereinbarung unterschrieben zurücksenden und erhält ab dann als Schwerbehinderte mit voller EU-Rente ein Persönliches Budget...
Die Haken:
1. Nachweis der Verwendung... In der Zielvereinbarung steht, dass sie ( verständlicherweise) die sachgemäße Verwendung des Budgets mittels "des beiliegenden Formulars" nachweisen soll. Tja, öhm, es liegt kein Formular bei und Nachfrage beim Budgetträger ergab, "dass es dieses Formular noch nicht gibt" o,O Öhm, ja, und man soll sich dann verpflichten eines zu benutzen, von dem man noch garnicht weiß, was darin abgefragt wird? o,O
2. Was ist nun eigentlich "sachgemäße Verwendung"? Oder in Deutsch: Wofür darf die Gute die Kohle ausgeben? Zitat aus der ZV:
"Die Pauschale umfasst Leistungen wie Anleitung, pädagogische Förderung, Beratung und Begleitung bei der
-Haushaltsführung
-Entwicklung von Beschäftigungsmöglichkeiten im Freizeitbereich
-Erarbeitung einer adäquaten Tagesstruktur
-Gesundheitsförderung ( Stabilisierung der körperlichen und psychischen Situation)
-Vermeidung von Rückzug und Isolation
-Entwicklung von Handlungskonzepten im Umgang mit Ängsten"
Heißt dies für sie, dass sie nur personelle Hilfen ( also Dienstleister) mit den Budgetmitteln heranziehen darf, oder dürfte sie z.B. wenn sie Malen als Freizeitgestaltung für sich entdeckt auch Mal-Material dafür anschaffen? Und inwieweit müßte sie diese belegen? Quittungen vom Kauf aufbewahren? o,O Das würde eine strukturierte Lebensführung von ihr verlangen, die sie einfach (noch) nicht hat... O,o
Kann mir wer Hilfestellung geben, wie vorzugehen ist und auf was man sich da im Rahmen des PBs einstellen muss?
LG,
datt Nimschö