E
ExitUser
Gast
Moin,
zum Thema pers. Budget bin ich nun trotz Lesens der z.T. sehr aufschlußreichen Seiten des Paritätischen,des VdK ff in einem Punkt noch nicht weitergekommen.
Ich bat um ein Beratungsgespräch und die SB -GruSi -Amt- meinte, ich solle ein Attest des Hausarztes mitbringen, welches belegt, auf welche Dienstleistungen ich angewiesen sei.
Auf meinen Einwand, dass ein Attest nun kostenpflichtig sei und ich vorab um Kostenzusicherung ersuche, meinte sie (nach kurzem Gemurmel mit der Kollegin im Off
) dass ich ohnehin dem ÄD überstellt würde, denn, O-Ton: das kostet uns nix.
Die Ärztin des Gesundheitsamtes strotzte schon bei früheren Begegnungen vor Freundlichkeit und enormer (auch sozialer) Kompetenz :icon_kotz:, Klartext, das kann und will ich mir nicht mehr antun!
Daher meine Frage:
Ist es bei nachgewiesenen körperlichen Einschränkungen und einen GdB 70 ohne Merkzeichen wirklich zwingend erforderlich, beim Gesundheitsheitsamt vorstellig zu werden?
Aktuelle Befunde können erbracht werden und nur aus Kostenersparnisgründen auf ein vernünftiges Attest zu verzichten und statt dessen auf das Ges.Amt zu verweisen, halte ich für grenzwertig.
Gibt es/kennt jemand Rechtsgrundlagen, aus denen explizit hervorgeht, welche Nachweise der Antragsteller wie zu erbringen hat?
Trotz Intensiv-Googeln konnte ich dazu leider nichts finden und wäre über Informationen dankbar.
BudgetAktiv
fG
Christine
zum Thema pers. Budget bin ich nun trotz Lesens der z.T. sehr aufschlußreichen Seiten des Paritätischen,des VdK ff in einem Punkt noch nicht weitergekommen.
Ich bat um ein Beratungsgespräch und die SB -GruSi -Amt- meinte, ich solle ein Attest des Hausarztes mitbringen, welches belegt, auf welche Dienstleistungen ich angewiesen sei.
Auf meinen Einwand, dass ein Attest nun kostenpflichtig sei und ich vorab um Kostenzusicherung ersuche, meinte sie (nach kurzem Gemurmel mit der Kollegin im Off

Die Ärztin des Gesundheitsamtes strotzte schon bei früheren Begegnungen vor Freundlichkeit und enormer (auch sozialer) Kompetenz :icon_kotz:, Klartext, das kann und will ich mir nicht mehr antun!
Daher meine Frage:
Ist es bei nachgewiesenen körperlichen Einschränkungen und einen GdB 70 ohne Merkzeichen wirklich zwingend erforderlich, beim Gesundheitsheitsamt vorstellig zu werden?
Aktuelle Befunde können erbracht werden und nur aus Kostenersparnisgründen auf ein vernünftiges Attest zu verzichten und statt dessen auf das Ges.Amt zu verweisen, halte ich für grenzwertig.
Gibt es/kennt jemand Rechtsgrundlagen, aus denen explizit hervorgeht, welche Nachweise der Antragsteller wie zu erbringen hat?
Trotz Intensiv-Googeln konnte ich dazu leider nichts finden und wäre über Informationen dankbar.
BudgetAktiv
fG
Christine