Ich tippe darauf, was schon Gaddezwerg sagte. Das ist nicht unüblich. Da Träger von Maßnahmen in der Regel einen selektiven Zugriff auf das Bewerberprofil erhalten, können die Dokumente des Kunden in die VerBIS-Dokumentenverwaltung hochladen (wie etwa Maßnahmeberichte, Lebenslauf, Photo usw.).
In der Tat aber nur nach Zustimmung des Kunden. Ohne eine solche kann die "Einschaltung Dritter" (so heißt das im BA-Jargon) nicht vorgenommen werden. Interessant ist indes, dass der Kunde die Zustimmung auch mündlich geben kann (die denkt man sich also gelegentlich einfach aus, denn die meisten "Kunden" wissen davon ja gar nix).
Da die JB nichts anderes als eine VerBIS-Schnittstelle ist, sieht der Kunde das Hochgeladene dann auch in seinem JB-Account (außer der Maßnahmeträger oder pAp hat eingestellt, dass das Dokument für den "Kunden" nicht sichtbar sein soll).
Dass ein SB oder pAp privat nach FB-Surfen etc. irgendwelche Photos von "Kunden" hochläd, halte ich für ausgeschlossen. Warum sollte ein SB das tun und Probleme riskieren? Was hätte er davon?
Es kennen auch - das zeigt jendenfalls meine Erfahrung - die wenigsten SB oder pAp diese Forum oder anderen Foren für Erwerbslose, weil viele Ex-Kollegen sich in ihrer Freizeit zwecks Erlangung einer guten work-life-Balance nicht die Bohne für Arbeitslosenthemen interessieren (obgleich manche hier ja überzeugt sind, ihre pAps würden sie ausspionieren).