persönlicher Beratungshilfe-Antrag - sofortige Entscheidung oder Wartezeit?

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iMensch

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Wenn man persönlich zum Gericht geht für den Beratungshilfe Antrag, bekommt man die Entscheidung dann sofort mitgeteilt und den Schein gleich mit nach Hause oder muss man einige Tage warten und der (Schein + die Entscheidung) wird zugeschickt?
 
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TazD

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Das ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Mal so, mal so.

Wichtig ist dabei vor allem, dass du bei einer Ablehnung einen Anspruch auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid hast, so dass du dann schriftlich die Begründung für die Ablehnung vorliegen hast und dementsprechend auch das Rechtsmittel (hier die sogenannte "Erinnerung") einlegen kannst.
 

iMensch

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Danke, ich werde da wohl Morgen mal zum Amtsgericht gehen. Da meine Partnerin aber seit kurzem wieder einen Job hat, bin ich nicht so sicher ob ich die Hilfe erhalten werde. Und da ich bereits einen Termin bei einem Anwalt für Anfang November habe, wollte ich schon vorher wissen wie das abläuft.

Bin echt am überlegen, ob ich den Anwaltstermin nicht doch wieder absage und erst mal selbst versuche die Sanktion abzuwehren mit dem Antrag auf aufschiebende Wirkung vor dem Sozialgericht. Sollte ich Morgen keinen Schein erhalten, bleibt mir eh nichts anderes übrig.

Vor allem was ich Heute hier im Forum über einige Anwälte gelesen habe, da vergeht mit echt die Lust auf einen Anwalt. Vielleicht sollte ich dann doch erst einen Anwalt nehmen wenn das mit der aufschiebenden Wirkung abgelehnt worden ist. Aber gab es dann nicht Einschränkungen, dass man dann keine Beratungshilfe mehr erhält, wenn man schon vor Gericht tätig war in der Sache?
 

TazD

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Beratungshilfe= außergerichtlich (also für das Widerspruchs-/Verwaltungsverfahren beim JC )
PKH = gerichtlich (also für aW, Klage, etc.)
 
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