Hallo, ist für Euch diese Begründung des JC nachvollziehbar?? Für mich nicht....
Fall: Bei Antragstellung ALG II wurde das Kopieren des vorgelegten Persos mit Hinweis auf § 14 PauwG verweigert. Daraufhin sagte der SB, das Antragsverfahren würde ohne Kopie nicht weiter geführt werden. Die diesbezügliche Fachaufsichtsbeschwerde wurde vom JC als unbegründet zurückgewiesen.
Begründung (wörtlich):
Das Kopieren des Personalausweises ist ein gängiges Verfahren. Der Ausweis wird zur Identitätsfeststellung kopiert. Dies ist eine "Zwischenkopie" welche zum Vergleich der Schreibweise als auch für kassensicherheitliche Aspekte bei der Anordnungsbefugnis durch den Teamleiter (sog. vier-Augen-Prinzip) benötigt wird.
Danach wird die Kopie vernichtet werden. Dieses Verfahren ist mit dem Datenschutzbeauftragten des JC abgestimmt und entspricht der Intention des gesetzlichen Postulats, nur notwendige Daten zu speichern. Ihre Bedenken bezüglich eines datenschutzrechtlichen Verstoßes vermag ich deshalb nicht zu teilen.
Was ist zu veranlassen, damit das Antragsverfahren (ohne Kopie des Persos) weiter geführt wird?
Fall: Bei Antragstellung ALG II wurde das Kopieren des vorgelegten Persos mit Hinweis auf § 14 PauwG verweigert. Daraufhin sagte der SB, das Antragsverfahren würde ohne Kopie nicht weiter geführt werden. Die diesbezügliche Fachaufsichtsbeschwerde wurde vom JC als unbegründet zurückgewiesen.
Begründung (wörtlich):
Das Kopieren des Personalausweises ist ein gängiges Verfahren. Der Ausweis wird zur Identitätsfeststellung kopiert. Dies ist eine "Zwischenkopie" welche zum Vergleich der Schreibweise als auch für kassensicherheitliche Aspekte bei der Anordnungsbefugnis durch den Teamleiter (sog. vier-Augen-Prinzip) benötigt wird.
Danach wird die Kopie vernichtet werden. Dieses Verfahren ist mit dem Datenschutzbeauftragten des JC abgestimmt und entspricht der Intention des gesetzlichen Postulats, nur notwendige Daten zu speichern. Ihre Bedenken bezüglich eines datenschutzrechtlichen Verstoßes vermag ich deshalb nicht zu teilen.
Was ist zu veranlassen, damit das Antragsverfahren (ohne Kopie des Persos) weiter geführt wird?