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Anfang Jannuar hab ich einen Antrag für ein persönliches Budget gestellt, Anfang März wurde am runden Tisch der Bedarf ermittelt, seit dem ist nicht weiter passiert.
Soll so etwas nicht zügig abgehandelt werden???
Wie kann man sich wehren, wenn man mit dem Bescheid nicht einverstanden ist.
Ich hab im SGB IX nichts dazu gefunden, oder hab ich was überlesen????
greets
Toddi
Soll so etwas nicht zügig abgehandelt werden???
Wie kann man sich wehren, wenn man mit dem Bescheid nicht einverstanden ist.
Ich hab im SGB IX nichts dazu gefunden, oder hab ich was überlesen????
greets
Toddi