Ich habe im Netz nach Informationen gesucht und ich bin damit nicht weitergekommen.
Dann habe ich nach Diskussionsseiten und Forum nachgesucht und dieses Forum war schnell gefunden.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe im Dezember für Januar 2015 Antrag auf Arbeitslosengengeld 2 gestellt und dieser Antrag wurde bewilligt. Ich bekam Geld.
Der Bewilligungsbescheid habe ich nie erhalten, weil ich in einer Pension wohne und dort bekommen wir keine Post. Ich habe diese Pension beim Einwohnermeldeamt gemeldet und das klappte sehr gut.
Post haben wir nie bekommen. Der Vermieter und seine Frau wollten den Briefkasten einrichten, das wollten sie morgen, nächste und Monat tun, sie haben es nie getan.
Ich bekam weiterhin Geld, jeden Monat.
Ich wollte die Post vom Jobcenter wie auch andere Briefe nicht bekommen, weil ich mit anderen Seiten meines Lebens beschäftigt bin.
Heute hat sich die Buchung für Juni verspätet und dann habe ich bei Telefon angerufen und sie sagten mir, dass das Geld auch für Juni 2015 raus gegangen ist und das Geld für Juni sei am 22.05. angewiesen worden, so die Frau am Telefon.
Sie sagte mir auch, dass die Zahlung für Juli gestoppt worden ist, weil ich auf dem Postweg nicht erreichbar sei.
Kurz zusammengefasst:
- Antrag auf Hartz 4 war ab 01.01.2015 gestellt.
- Der Bewilligungsbescheid ist ab 01.01.2015 bis 31.12.2105 gültig (sagte die Frau am Telefon).
- ich bekam 6 Monate lang Geld, inklusive Leistungen für den Monat Juni 2015.
- Auch am 22.05. gab es kein Problem, als das Geld angewiesen worden ist, so ist meine Vermutung, dass es keine Probleme gab, sonst hätten sie das Geld für Juni 2015 nicht angewiesen.
Ich vermute weiter, dass es wohl nach 22.05. zu Problemen gekommen sein muss. Was sagt das Forum zu diesem Punkt?
Jetzt sind die Leistungen ab Juli 2015 gesperrt, SO DIE FRAU VOM TELEFONDIENST DES JOBCENTERS. Diese Information, dass die Leistungen ab Juli gesperrt sind, habe ich am Telefon bekommen, als ich die Hotline angerufen habe, heute morgen.
Was soll ich tun?
Wie kann man hier vorgehen?
Ich muss evtl. umziehen, wenn ich eine Wohnung finde. Das wird ein Umzug von der Sorte "selber umziehen", also keine Zustimmung seitens des alten Jobcenters und somit auch keine Kaution und Umzugskosten, was ja weniger schlimm ist. Aber diese Frage eines Umzugs stelle ich in Verbindung mit den gesperrten Leistungen, weil man vom alten Jobcenter einen Aufhebungsbescheid holen muss, wenn man in die Zuständigkeit eines anderen Jobcenters umziehen muss (Umzug ist innerhalb selber Stadt).
Was passiert hier?
Wie geht man in einem solchen Fall vor?
Wie geht man in einem solchen Fall normalerweise, also ohne Umzug, vor?
Danke jetzt für Hilfe.
Karin
P.S.: Ich bin auch krank, habe Atteste, die besagen, dass ich traumatisiert bin.
Dann habe ich nach Diskussionsseiten und Forum nachgesucht und dieses Forum war schnell gefunden.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe im Dezember für Januar 2015 Antrag auf Arbeitslosengengeld 2 gestellt und dieser Antrag wurde bewilligt. Ich bekam Geld.
Der Bewilligungsbescheid habe ich nie erhalten, weil ich in einer Pension wohne und dort bekommen wir keine Post. Ich habe diese Pension beim Einwohnermeldeamt gemeldet und das klappte sehr gut.
Post haben wir nie bekommen. Der Vermieter und seine Frau wollten den Briefkasten einrichten, das wollten sie morgen, nächste und Monat tun, sie haben es nie getan.
Ich bekam weiterhin Geld, jeden Monat.
Ich wollte die Post vom Jobcenter wie auch andere Briefe nicht bekommen, weil ich mit anderen Seiten meines Lebens beschäftigt bin.
Heute hat sich die Buchung für Juni verspätet und dann habe ich bei Telefon angerufen und sie sagten mir, dass das Geld auch für Juni 2015 raus gegangen ist und das Geld für Juni sei am 22.05. angewiesen worden, so die Frau am Telefon.
Sie sagte mir auch, dass die Zahlung für Juli gestoppt worden ist, weil ich auf dem Postweg nicht erreichbar sei.
Kurz zusammengefasst:
- Antrag auf Hartz 4 war ab 01.01.2015 gestellt.
- Der Bewilligungsbescheid ist ab 01.01.2015 bis 31.12.2105 gültig (sagte die Frau am Telefon).
- ich bekam 6 Monate lang Geld, inklusive Leistungen für den Monat Juni 2015.
- Auch am 22.05. gab es kein Problem, als das Geld angewiesen worden ist, so ist meine Vermutung, dass es keine Probleme gab, sonst hätten sie das Geld für Juni 2015 nicht angewiesen.
Ich vermute weiter, dass es wohl nach 22.05. zu Problemen gekommen sein muss. Was sagt das Forum zu diesem Punkt?
Jetzt sind die Leistungen ab Juli 2015 gesperrt, SO DIE FRAU VOM TELEFONDIENST DES JOBCENTERS. Diese Information, dass die Leistungen ab Juli gesperrt sind, habe ich am Telefon bekommen, als ich die Hotline angerufen habe, heute morgen.
Was soll ich tun?
Wie kann man hier vorgehen?
Ich muss evtl. umziehen, wenn ich eine Wohnung finde. Das wird ein Umzug von der Sorte "selber umziehen", also keine Zustimmung seitens des alten Jobcenters und somit auch keine Kaution und Umzugskosten, was ja weniger schlimm ist. Aber diese Frage eines Umzugs stelle ich in Verbindung mit den gesperrten Leistungen, weil man vom alten Jobcenter einen Aufhebungsbescheid holen muss, wenn man in die Zuständigkeit eines anderen Jobcenters umziehen muss (Umzug ist innerhalb selber Stadt).
Was passiert hier?
Wie geht man in einem solchen Fall vor?
Wie geht man in einem solchen Fall normalerweise, also ohne Umzug, vor?
Danke jetzt für Hilfe.
Karin
P.S.: Ich bin auch krank, habe Atteste, die besagen, dass ich traumatisiert bin.