Hallo Frau-Ratlos,
Der RA rät mir dazu, mich einen Monat abzumelden.
So einfach ist das aber nicht wie der sich das vorstellt.
Du bist nicht im ALGI und dort wäre diese Zahlung sowieso irrelevant.
Finde den § (oder die fachlichen Hinweise) dafür gerade nicht wo geschrieben steht, dass man sich von einem einmaligen Einkommen wenigstens 3 Monate selbst versorgen (können) sollte, eine Rückkehr nach einem Monat (um sich noch etwas "Vermögen" zu schaffen), ist also in Hartz 4 nicht vorgesehen.
Darum gibt es ja die Regelungen nach § 11 Abs. 3 im SGB II wie "kleinere" Einmalzahlungen dann aufgeteilt werden sollen, damit man sich
NICHT für so eine kurze Zeit abmelden muss und auch dem Amt viel überflüssige Bürokratie damit erspart bleibt.
Bei größeren Beträgen wird ALGII dann schon "von Amts" wegen eingestellt.
(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen. Dies gilt auch für Einnahmen in Geldeswert, die im Rahmen einer
www.buzer.de
Ich denke mal hier kann auch § 46 SGB I mit herangezogen werden ... man beachte Abs. 2, den letzten Satzteil...
(1) Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. (2) Der Verzicht ist unwirksam,
www.buzer.de
Das ist durchaus anwendbar auf deine Situation ...
Du möchtest die reguläre Anrechnung / Verteilung der Einmalzahlung im SGB II vermeiden (umgehen) und dich
NUR deswegen für den einen Monat abmelden.
Ich sehe noch ein weiteres Problem dabei, denn es zählt ja der "Zufluss-Monat" (für die Verteilung nach § 11 SGB II) und den kennst du ja noch gar nicht ...
Wir haben unsere betrieblichen Pensionen auch mal (aus dem gleichen Grud) als Kapital-Abfindung ausgezahlt bekommen, ich erinnere mich nicht mehr, ob man das noch hätte "aufschieben" können, wir waren (zum Glück) knapp raus aus Hartz 4 (als das Geld dann aufs Konto kam) und da spielte das für uns keine Rolle mehr.
Ich erinnere mich aber, dass es letztlich noch ein paar Wochen dauerte bis das Geld dann auch überwiesen wurde, du weißt also noch gar nicht wann das auf deinem Konto (als Zufluss) ankommen wird, um dich rechtzeitig vorher (für den Zufluss-Monat) beim JC "abzumelden" ...
Ich denke aber auch, dass es (eigentlich) schon Vermögen sein sollte (den Pensions-Vertrag gab es ja schon, auch wenn du das vergessen hattest), ähnlich wie bei einer Kapitalversicherung (mit fester Fälligkeit), die man ja auch im Antrag angeben müsste.
Auf deinen Unterlagen dazu muss doch drauf stehen seit wann diese Pensions-Vereinbarung schon gelaufen ist und über welchen Anbieter das jetzt abgewickelt wird.
Die beste Lösung wäre wohl wirklich wenn du die Auszahlung noch hinausschieben könntest, in der Hoffnung bald einen EM-Rentenbescheid zu bekommen, damit du dich dann vom JC ganz regulär abmelden kannst (man wird nicht zögern, dir sehr schnell und freiwillig den Aufhebungs-Bescheid zu schicken).
Soweit mal meine Gedanken dazu, vielleicht kannst du ja was davon gebrauchen ...
MfG Doppeloma