Pdf-Datei an eine E-Mail, Widerspruch

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Muzel

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Ich habe mich gegen die Ablehnung gegen die Nichtbewilligung meines Wahltherapeuten und gegen die Badekur per Widerspruch in Form einer E-Mail mit Pdf-Anhang und mit eingescannter Unterschrift gewehrt. Die KK meinte, dass das zulässig ist. Ich hatte so meine Zweifel.
https://www.jur-blog.de/telekommuni...istwahrung-uebersendung-pdf-datei-per-e-mail/
Nach der Lektüre dieses Links geht es mir besser, obwohl die KK keine Beanstandung meines 1. Widerspruchs gemacht hat. Die Frist für den 2. Widerspruch läuft noch. Ich bin etwas schissig und hoffe natürlich auf Beiträge.
 
...Widerspruchs gemacht hat. Die Frist für den 2. Widerspruch läuft noch. Ich bin etwas schissig und hoffe natürlich auf Beiträge.

Ganz doofe Frage:

Welchen gerichtsfesten Nachweis für den Widerspruch hast DU?

Hast Du eine (nichtfälschbare) Empfangsbestätigung seitens des Empfängers?

Hast Du einen Nachweis der Zustellung an den Empfänger?
 
Wieso nimmst du kein Onlinefax mit Sendebericht auf dem das verschickte Dokument sichbar ist? Eine Unterschrift kann man auch ganz einfach in Word/OpenOffice einfügen. Die habe ich mir einmal als Bilddatei gespeichert und füge die dann unten ein.
 
Ein Widerspruch der akzeptiert wird ist natürlich gültig.
Da ist es dann egal wie der ankommt.

Ich kenne auch aus meinem Hypothekenvertrag Klauseln, nach dem der Widerspruch per Mail akzeptiert wird.

Am Ende ist es bei Streitigkeiten eine Sache der Beweisbarkeit und dann gelten dann natürlich die ganzen Dinge die hier gleich von den Anderen kommen werden.

Ich kenne übrigens von meiner Krankenkasse in den Belehrungen nur den Satz: „schriftlich oder zur Niederschrift“
Und bei dieser Forderung ist selbst das Fax mit Sendeauskunft am Ende nicht rechtssicher.

Ich habe aber mit Fax trotzdem nie ein Problem gehabt bei der KK und das wurde akzeptiert.
Nur die Widersprüche selbst nicht ;-) ...

Viele Diskussionen diesbezüglich sind eh Kaffeesatzleserei, da ist es eher wichtig, dafür zu sorgen, dass die das Schriftstück tatsächlich bekommen.
Und da bevorzuge ich mittlerweile persönliche Abgabe gegen Empfang oder eben Fax mit Sendeauskunft.

Für die harten Fälle auch mal per Gerichtsvollzieher.
 
So einen Müll musste ich auch erleben: Die Bezirksregierung hat meinen Arbeitsvertrag gekündigt und dann behauptet, dass mein Widerspruch, den ich per Fax gesendet hatte, nicht angekommen wäre. Meine Betriebsrätin hat mir aber bestätigt, dass er angekommen ist.
Sollte ich doch noch den Widerspruch faxen?
 
Wenn das noch in der Zeitspanne ist, dann mach es doch.

Dann hast Du das aus dem Kopf.
Besser als dauernd grübeln, ob Du nun richtig gehandelt hast oder nicht.

Das wäre quälender als ein Fax nachzuschieben.
 
Vor Gericht gelten E-Mails auch als zulässige Beweismittel Das durfte ich live und in Farbe miterleben und das nicht nur einmal.
Ich habe nun den SB der KK angemailt mit der Bitte mir doch zu bestätigen, dass alles formgültig ist.
Vielen Dank an alle.
 
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