Ein
Widerspruch der akzeptiert wird ist natürlich gültig.
Da ist es dann egal wie der ankommt.
Ich kenne auch aus meinem Hypothekenvertrag Klauseln, nach dem der
Widerspruch per Mail akzeptiert wird.
Am Ende ist es bei Streitigkeiten eine Sache der Beweisbarkeit und dann gelten dann natürlich die ganzen Dinge die hier gleich von den Anderen kommen werden.
Ich kenne übrigens von meiner Krankenkasse in den Belehrungen nur den Satz: „schriftlich oder zur Niederschrift“
Und bei dieser Forderung ist selbst das Fax mit Sendeauskunft am Ende nicht rechtssicher.
Ich habe aber mit Fax trotzdem nie ein Problem gehabt bei der
KK und das wurde akzeptiert.
Nur die
Widersprüche selbst nicht ;-) ...
Viele Diskussionen diesbezüglich sind eh Kaffeesatzleserei, da ist es eher wichtig, dafür zu sorgen, dass die das Schriftstück tatsächlich bekommen.
Und da bevorzuge ich mittlerweile persönliche Abgabe gegen Empfang oder eben Fax mit Sendeauskunft.
Für die harten Fälle auch mal per Gerichtsvollzieher.