Hallo !
Mein Sohn hat in 2007 bis 2008 eine 11-monatige Bildungsmassnahme gemacht. Hierfür bekam er BAB, Fahrtkosten und eine Pauschale von 19 Euro für Arbeits- und Lernmittel.
Die 19 Euro wurden direkt vom Arbeitsamt an die Bildungsgesellschaft gezahlt.
Die Bildungsgesellschaft hat mir nun ca. 160 Euro überweisen. Der Betrag stammt aus den 11 x 19 Euro, die mein Sohn nicht verbraucht hat.
Werden mir die ca. 160 Euro als (einmaliges?) Einkommen auf das ALG II angerechnet werden? Voll angerechnet oder nur zum Teil?
Kann ich z. B. sagen, das das Geld zweckgebunden war?
Bin für jeden Hinweis dankbar. Ich würde das Geld natürlich gerne behalten.
Die Versicherungspauschale bekommt der schon aus dem Kindergeld.
Mein Sohn war während der Massnahme 17, nun 18.
Gruss
pepi
Mein Sohn hat in 2007 bis 2008 eine 11-monatige Bildungsmassnahme gemacht. Hierfür bekam er BAB, Fahrtkosten und eine Pauschale von 19 Euro für Arbeits- und Lernmittel.
Die 19 Euro wurden direkt vom Arbeitsamt an die Bildungsgesellschaft gezahlt.
Die Bildungsgesellschaft hat mir nun ca. 160 Euro überweisen. Der Betrag stammt aus den 11 x 19 Euro, die mein Sohn nicht verbraucht hat.
Werden mir die ca. 160 Euro als (einmaliges?) Einkommen auf das ALG II angerechnet werden? Voll angerechnet oder nur zum Teil?
Kann ich z. B. sagen, das das Geld zweckgebunden war?
Bin für jeden Hinweis dankbar. Ich würde das Geld natürlich gerne behalten.
Die Versicherungspauschale bekommt der schon aus dem Kindergeld.
Mein Sohn war während der Massnahme 17, nun 18.
Gruss
pepi