Hallo zusammen,
mir ist gerade in der Anlage EK unter Punkt 3.3 Folgendes aufgefallen:
Ich möchte diese nun beantragen.
Ich beziehe allerdings seit Juni 2014 ALG2 und hatte zu jeder Zeit anrechenbares Einkommen.
Beim Studium meiner bisherigen Bewilligungsbescheide ist mir aufgefallen, dass diese Pauschale niemals vom Einkommen abgesetzt worden ist.
Leider habe ich keine Informationen dazu finden können, ob ich auch rückwirkend Anspruch darauf habe, oder ob das Recht darauf erst ab Antragstellung gilt.
Meiner Meinung nach hätte der Sachbearbeiter mich von Beginn an darauf aufmerksam machen müssen.
Andererseits habe ich bis vor kurzem de facto keine Versicherungen abgeschlossen, womit auch die 30 Euro monatlich nicht anfielen.
Falls somit kein rückwirkender Anspruch bestände, wäre das sicherlich kein Beinbruch.
Falls jemand damit Erfahrungen, oder mehr rechtlichen Durchblick als ich hat, wäre ich sehr dankbar für eine Antwort.
mir ist gerade in der Anlage EK unter Punkt 3.3 Folgendes aufgefallen:
3.3 Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen – auch bei sonstigem Einkommen
► Für private Versicherungen, die dem Grunde und der Höhe nach angemessen sind und nicht zu den unten ge-nannten Versicherungen gehören (z. B. Haftpflicht, Hausrat), werden vom Einkommen monatlich pauschal 30,00 Euro abgesetzt. Zum Erhalt dieser Pauschale brauchen Sie daher keine Angaben zu machen oder Nachweise vorzulegen.
Ich möchte diese nun beantragen.
Ich beziehe allerdings seit Juni 2014 ALG2 und hatte zu jeder Zeit anrechenbares Einkommen.
Beim Studium meiner bisherigen Bewilligungsbescheide ist mir aufgefallen, dass diese Pauschale niemals vom Einkommen abgesetzt worden ist.
Leider habe ich keine Informationen dazu finden können, ob ich auch rückwirkend Anspruch darauf habe, oder ob das Recht darauf erst ab Antragstellung gilt.
Meiner Meinung nach hätte der Sachbearbeiter mich von Beginn an darauf aufmerksam machen müssen.
Andererseits habe ich bis vor kurzem de facto keine Versicherungen abgeschlossen, womit auch die 30 Euro monatlich nicht anfielen.
Falls somit kein rückwirkender Anspruch bestände, wäre das sicherlich kein Beinbruch.
Falls jemand damit Erfahrungen, oder mehr rechtlichen Durchblick als ich hat, wäre ich sehr dankbar für eine Antwort.