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Medizinische Versorgung: Patienten reichen 11.000 Beschwerden über Behandlungsfehler ein | Wissen | ZEIT ONLINEAuch Ärzte machen Fehler: Im Jahr 2011 beschwerten sich Patienten vor allem über ihre Behandlung in Kliniken. Die Regierung plant, die Rechte der Patienten zu stärken.
Wer sich von seinem Arzt schlecht beraten oder gar falsch therapiert fühlt, der kann seine Behandlung prüfen lassen. Im vergangenen Jahr erhielten die zuständigen Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen 11.107 solcher Beschwerden. Das waren nur geringfügig mehr als im Vorjahr, berichtet die Bundesärztekammer, die wiederum über die unabhängigen Experten wacht.
In 2.287 Fällen kamen ärztliche Gutachterstellen im vergangenen Jahr zu dem Ergebnis, dass Behandlungen, Diagnosen oder die Patientenaufklärung fehlerhaft oder unzulänglich waren. Das waren 88 Fälle mehr als 2010. 721 Patienten wurden mit leichten bis schweren Dauerschäden aus der Behandlung entlassen.
Für 99 Patienten endete ein nachgewiesener Ärztepfusch tödlich. Dabei starben viele Menschen an einer Blutvergiftung nach einem chirurgischen Eingriff, sagte der Geschäftsführer der norddeutschen Schlichtungsstelle, Johann Neu. Einen Arztfehler gibt es etwa, wenn trotz Warnzeichen kein Blutbild gemacht wurde. Tödliche Fehler in der Praxis können laut Neu auch verschleppte Krebsdiagnosen sein.
Da es während chirurgischer Eingriffe stets auch zu Komplikationen kommen kann, ist der Nachweis eines Behandlungsfehlers für Patienten oft schwierig. Auch wer sich falsch behandelt fühlt, muss nicht zwangsläufig schlecht therapiert worden sein. Allerdings erkannten die Gutachter in mehr als 1.901 Fällen die Beschwerde über mangelhafte Beratung oder einen Behandlungsfehler als Ursache für gesundheitliche Folgeschäden an. Damit können die Betroffenen Schadenersatz einfordern.