Partner hat gerade genug, trotzdem BG?

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Nucule

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Ich bräuchte mal Eure Hilfe.
Mein Verlobter(21) und ich(22) bekommen jetzt ALG II.
Wir wohnen zusammen, er hat eigentlich genug Geld, um sich selber zu unterhalten (560€ - 165€ Mietanteil=395€), trotzdem wird es durch uns beide geteilt, so dass er die Miete auch vom Job-Center bekommt und zusätzlich nochmal 71€ Leistung...
Ist das richtig?
Das Amt macht ihn also zum ,Sozialfall`, nur weil ich es bin?

Oder liegt es daran, dass er noch in Erstausbildung ist? Ist das nicht egal?

Und jetzt sollen seine Eltern Unterhalt zahlen (weil er ja noch in Erstausbildung ist), nur weil das Amt sein Geld aufteilt? Dann würden die ja quasi für mich zahlen...

Weiß jemand, was dazu im Gesetz steht bzw. wie das gehandhabt wird/werden sollte?

Danke schonmal!
Verwirrte Grüße, Susy
 
E

ExitUser

Gast

Zu wenig Infos...

Wie lange wohnt ihr zusammen? Wirtschaftet ihr zusammen?

Hattet ihr einzeln einen Antrag gestellt? Angaben zum anderen gemacht?Von wann ist der Bescheid? Habt ihr das schriftlich, daß seine Eltern Unterhalt zahlen sollen?
Hat man bei ihm einen Freibetrag berücksichtigt und bei euch beiden die Versicherungspauschale?
Zahlt einer KFZ Haftpflicht?

Gruß aus Ludwigsburg
 

Nucule

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Offiziell wohnen wir seit August zusammen (laut Mietvertrag), eigentlich aber seit November 2005.
Wirtschaften tun wir spätestens ab Dezember zusammen, denn da wird unsere Tochter geboren.
Ich hab den Antrag gestellt und ihn mit angegeben (mir blieb ja nix anderes übrig bei einer 1 1/2 Zi.-Wohnung und der bereits amtlichen Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung fürs Baby).
Der ALG II Bescheid ist vom 09.10.
Zwei Tage später bekam er den Brief auf Unterhaltsüberprüfung.
Seine Eltern haben am selben Tag den Bescheid bekommen, dass sie ihr Einkommen+Vermögen offen legen sollen, haben schon Widerspruch eingelegt.

Freibetrag wurde berücksichtigt, Einkommensbereinigung 30€ für uns beide (allerdings ist da schon ein Fehler, da KiGeld für mich angerechnet wird-wovon die 30€ abgezogen werden-, was ich aber nicht bekomme - Widerspruch+Nachweis werd ich einlegen)
Außerdem bezahlt er für sein Motorrad KfZ-Haftpflicht.

Er hat also zu berücksichtigendes Gesamteinkommen: 379,63€, ich 124€ (wobei das ja dann wegfällt).

Miete (gesamt 330) wird für uns beide übernommen, er kriegt zusätzlich 72,46, ich 98,91 (auch wegen Mehrbedarf für Schwangere).
Ab Januar wär es dann 59,19 für jeden von uns, aber wegen dem wegfallenden KiGeld von mir, dem Baby+KiGeld von ihr ändert sich das ja alles eh nochmal.

Wichtig ist eigentlich, wenn seine Eltern zahlen müssen, was maximal müssten sie zahlen (wenn sie mehr als genug hätten)? Sein Mietanteil+seinen Bedarf? Oder dann auch noch was fürs Baby?
Müssten sie zahlen, wenn wir verheiratet wären? Wir wollten eh heiraten, also wenn nicht, würden wir das halt vorziehen.

Kann uns die Leistung gestrichen werden, weil seine Eltern Widerspruch eingelegt haben? Wäre natürlich sehr blöd mit nem Säugling...

Danke schonmal!
 
E

ExitUser

Gast

Ein Widerspruch gegen die eäG bringt sicher nichts...also ist es korrekt, daß ihr in einer BG seid.

Da ein Kind unterwegs ist, hast du Unterhaltsansprüche gegen deinen Freund, und das Kind dann ab Geburt auch.

Schon alle Änträge gestellt, Erstausstattung fürs Kind usw?

Die Situation wird schon dadurch , daß du ein Kind erwartest, eine ganz andere...

also immer dran denken: wenn die Antwort korrekt sein soll, mußt auch alle notwendigen Infos geben...

den Eltern deines Freundes würd ich raten, einen Anwalt einzuschalten.
Für ihren Sohn müssen sie meines Erachtens nicht zahlen, der hat ja genug zum Leben... bzw es wär ja seine Sache, wenn er sagt, mir reicht, was ich hab.

Was steht denn genau in dem Schreiben? Ich denke eher, die wollen tatsächlich Unterhalt für dich von seinen Eltern...
eben weil dein Freund zahlungsunfähig ist.

Gruß aus Ludwigsburg
 

Nucule

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Ich hab beim Amt Antrag auf Erstausstattung gestellt und auch schon Bescheid (alles bewilligt) und Geld (650€) bekommen.
Nach der Geburt kommen Erziehungs - und Kindergeld-Anträge dran.

Das mit dem Unterhalt versteh ich allerdings nicht.
Also er hat folgenden Brief bekommen:
....

Betreff Unterhaltsüberprüfung

Sehr geehrter Herr S....
Sie beziehen Leistungen nach SGB II seit dem 01.10.2006 ohne Anrechnung von Unterhalt.
Der Anspruch auf Unterhalt gegen VATER S. und MUTTER S. für den nachstehend genannten Unterhaltsberechtigten:
SOHN S.

ist nach §33 SGB II in Höhe der nach dem SGB II Leistungen zusammen mit dem Auskunftsanspruch mit Wirkung vom 01.10.2006 an auf das JobCenter... übergegangen.

Durch den Anspruchsübergang sind Sie nicht mehr legitimiert, Ihre Unterhaltsansprüche geltend zu machen.
Sollten Sie Ihre Ansprüche bereits selbst anwaltlich oder gerichtlich geltend gemacht haben, bitte ich Sie um Mitteilung und Übersendung der entsprechenden Nachweise in Kopie, um von hier eine mögliche Rückübertragung des Anspruchs gemäß §33 Abs. 4 SGB II zu prüfen.

...Auszug... Rechtsgrundlagen als Anlage...

MfG


Es war auch keine Belehrung dabei, dass wir dagegen Widerspruch einlegen könnten, daher können wir ja nix tun.

D.h. doch aber auch, dass sie uns keine Leistungen streichen können, denn wir haben da ja nix mehr mit zu tun, oder?

Es ist natürlich sehr unangenehm für mich, dass seine Eltern sich jetzt mit dem Job-Center rumschlagen müssen, denn die waren nie begeistert von mir und erst Recht nicht über meine Schwangerschaft...

Aber die können doch jetzt nicht für mich zahlen müssen? Gibts da ein Gesetz zu? Die können doch nix dafür, was ihr ERWACHSENER, 21JÄHRIGER Sohn entscheidet.

Ich glaub ich steh das nicht durch, ich wandere aus... dieser Staat hat ja nicht mehr alle Gesetze im Schrank :|

Dann vermute ich aber auch, dass sich das alles nicht durch Heirat aus der Welt schaffen läßt?

Liebe Grüße,
Susy
 
E

ExitUser

Gast
Susy2902 meinte:
Dann vermute ich aber auch, dass sich das alles nicht durch Heirat aus der Welt schaffen läßt?

Liebe Grüße,
Susy

Bei verheirateten wird nicht auf die Eltern zurück gegriffen, hab ich jedenfalls noch nicht gehört.

Gruß aus Ludwigsburg
 
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