Partner hat EGV bekommen ohne beim jc gewesen zu sein

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Darki41

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Hallo!

Mein Partner und ich bekommen aufstockendes Hartz 4 .
Er arbeitet vollzeit, was er auch so angegeben hat.
Jetzt hat er eine EGV erhalten, dort steht am Ende "....wie mit ihnen besprochen....".
Als Ziel steht drin: Erhalt der Arbeit.

Er war noch nie beim jc . Wurde zwar mal eingeladen, aber er konnte den Termin nicht wahr nehmen weil er sehr unterschiedliche Arbeitszeitenden hat. Dies teilte er auch mit.

Soll er die egv unterschreiben?
 

vidar

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Moin @Darki41

da dein Partner, wie du hier geschrieben hast, https://www.elo-forum.org/alg-ii/18...lzeitjob-termin-wahrgenommen.html#post2241551, aufstockende Leistungen erhält, ist es nicht verwunderlich, dass das JC auch noch eine EGV haben möchte. Dass dies mit einem bereits ausgeübten Vollzeitjob kontraproduktiv ist, ist klar.

Wie von @veritasdd angemerkt, würde ich auch erst einmal auf den VA warten. Trotzdem wäre es interessant zu Wissen, wie denn der der EGV -Text deines Partners aussieht. Wenn möglich, lade doch bitte die EGV anonymisiert hier hoch.
 

Couchhartzer

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Als Ziel steht drin: Erhalt der Arbeit.
Schon dieses Angabe zum Ziel ist völliger hirnloser Schwachsinn und zudem auch komplett sinnfrei, denn wer eine vorhandene Arbeit erhalten soll hat folglich eine Arbeit und ist somit bereits in den Arbeitsmarkt eingegliedert.
Ergo:
Bereits in den Arbeitsmarkt eingegliedert = keine Eingliederungsvereinbarung notwendig und rechtlich zulässig.


Dazu kommt noch: Wenn der Inhalt einer EGV nicht mit dem Empfänger vorher besprochen und verhandelt wurde, ist laut BSG eine solche EGV , oder auch ein als Ersatz erlassener VA (Verwaltungsakt), ebenfalls unzulässig und rechtwidrig.
 

Darki41

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Hier die EGV
 

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Solanus

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Eine völlig sinnbefreite EGV . Was in den Eigenbemühungen "geregelt" wird ist im Gesetz schon geregelt, damit benötigt es keine weitere Regelung.

Der Punkt 1 entspricht mit Sicherheit auch nicht den Tatsachen.

Mein Vorschlag:

Macht einen Gegenvorschlag und ändert den Punkt Eigenbemühungen in den gleichen Satz wie bei den Unterstützungsleistungen des JC steht "Auf Anfrage."

Somit habt Ihr Verhandlungsbereitschaft gezeigt. Dies wird mit Sicherheit mit einer EGV -VA abgeschmettert und dann macht Ihr nichts mehr. Da der VA rechtswidrig sein wird, entfaltet er keine Rechtskraft und wenn das JC aus diesem Rechtswidrigen VA eine Sanktion ableiten möchte könnt Ihr den VA immer noch angreifen. Da aber Dein Partner, wie Du selbst sagst, in Arbeit ist, wird es keine weiteren Berührungspunkte geben und wenn doch dann mit Sicherheit rechtswidrige des JC .
 

Solanus

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Hallo solanus!

Danke für deine ausführliche Antwort. Wie formuliere ich das am besten?

Ohne großes BrimBorium.

"Ich bitte folgenden Unterpunkt "Eigenbemühungen" abzuändern. Die von Ihnen getroffenen Regelungen sind Teil der gesetzlichen Regelungen, benötigen also keine explizite Regelung in einer EGV .

Bitte ersetzen Sie Ihren Text durch folgenden Text: "Auf Anfrage" um ein paritätisches Gleichgewicht zu Ihren Verpflichtungen herzustellen.

MfG"

So oder so ähnlich und dann schriftlich mit Empfangsnachweis einreichen.

Damit sagst DU im Prinzip Alles und doch wieder nichts. Alles, weil DU unterschwellig mitteilst, was die rechtlich fragwürdigen Punkte sind, ohne den SB mit der Nase darauf zu stoßen.
 
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