Ich bin neu hier. Folgende Situation. Ich beziehe
Hartz IV in Höhe von ca. 50 EUR/Monat und bestreite sonst sämtliche Kosten mit dem Geld meines Partners. Ich lebe mit diesem seit 8 Jahren zusammen, er ist fast 25 Jahre älter. Nun musste er im Jan. in Krankenhaus und liegt dort bis heute. Leider hat sich auch sein Geisteszustand verschlechtert, so sehr dass Betreuung vom Vormundschaftsgericht angeordnet wurde, Betreuung obliegt den Kindern meines Partners.
Diese haben nun erstmal die Kontovollmacht für mich löschen lassen, um weitere Verfügungen zu verhindern. Das ist rechtlich auch so in Ordnung. Leider habe ich nun kein Geld für den lfd. Lebensunterhalt. Die Kosten fürs Haus (Strom etc.) werden weiter vom Konto des Partners abgebucht. Die Rückkehr des Partners nach Hause ist ungewiß, Pflegeheim scheint wahrscheinlicher für das die Kinder letztendlich mit aufkommen müssten, wenn kein Geld mehr da ist.
Besteht per dato eine Bedarfsgemeinschaft ja oder nein??? Mich würde interessieren, ob ich jetzt meinen Hartz-Antrag ändern muss/kan?