ela1953
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Kann mir jemand den Paragraphen nennen, nach dem man Anspruch auf Vorschuss hat auf die zu erwartende Leistung?
Arbeitslos seit 1.11.12 - Termin zur Abgabe Ende November - Kein ALGII für November und Dezember.
Bescheinigung der Krankenkasse aber erst gestern abgegeben und nachgefragt, wann Geld kommt.
SB war nicht da, kommt erst nächste Woche wieder. Vertreter gibt ihm dann die Bescheinigung. Wann Geld kommt, konnte Vertreter nicht sagen, weil das der SB macht. Kann ja sein, dass er noch mehr Unterlagen braucht.
Von Vorschuss hätte der Vertreter noch nie was gehört, würde es also nicht geben.
Arbeitslos seit 1.11.12 - Termin zur Abgabe Ende November - Kein ALGII für November und Dezember.
Bescheinigung der Krankenkasse aber erst gestern abgegeben und nachgefragt, wann Geld kommt.
SB war nicht da, kommt erst nächste Woche wieder. Vertreter gibt ihm dann die Bescheinigung. Wann Geld kommt, konnte Vertreter nicht sagen, weil das der SB macht. Kann ja sein, dass er noch mehr Unterlagen braucht.
Von Vorschuss hätte der Vertreter noch nie was gehört, würde es also nicht geben.