P Konto und Geldiengang sowie Lohn

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Skywalker33

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bend.
ich habe da mal eine frage.
Ich habe am heutigen Tag , den 26.09.2017 eine Kontopfändung erhalten vom 22.09.2017
Nun habe ich 2 Fragen.

Die Kontopfändung gilt ja ab dem 22.09.2017 , jedoch habe ich in diesen Monat 2 Zahlung vom Jobcenter erhalten und erhalte für 2 Wochen meinen Loh also nur ein Teil so das ich um die 1200€ Geldeingang diesen Monat gehabt habe.
Des weitern wird mir gesagt das das Harzt 4 nicht den Pfändungsfreibetrag angerechnet werden darf also sozusagen nicht zum Einkommen dazu Zählt.
Da zu kommt noch as ich 4 Unterhals pflichtige Kinder habe und vom Vollen einkommen , was ich Nächsten Monat erhalte ja Unterhalt zahlen muss.
Gilt die Pfändung also ab dem 22.09 und was vorher auf mein Konto gegangen ist wird dann nicht zum Betrag dazu gerechnet oder wie Läuft das ab.

Die Zweite frage ist , kann ich anhand der Geburtsurkunden den Pfändungsfreibetrag erhöhen oder muss ich dann nochmals die Bescheinigung Ausfüllen lassen , da ich ab nächsten Monat 1400€ Nett Verdiene muss ich ja bis zum Freibetrag ein Teilbetrag auf die Kinder verteilen.
Ich würde mich über eine Rückantwort freuen , da ich gerade echt nicht weis was ich machen soll und ich gemerkt habe das die Postbank da nicht gerade Kooperativ ist
 

axellino

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Gilt die Pfändung also ab dem 22.09 und was vorher auf mein Konto gegangen ist wird dann nicht zum Betrag dazu gerechnet oder wie Läuft das ab.

In deinen vorherigen Thema schreibst Du, das Du schon seid Mai ein P-Konto hast und die Fragestellung dort bezog sich darauf, das dein Freibetrag überschritten wird und somit kann man davon ausgehen, (ansonsten ergebe diese Frage ja auch keinen Sinn, denn wenn keine Pfändung auf den P-Konto , kann der Freibetrag natürlich auch niemals überschritten werden, somit keine Einschränkungen) das der jetzt eingetroffene Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei der Bank, nicht der erste ist, richtig ??

Wie auch immer, ist es jetzt die erste Pfändung auf deinen P-Konto , dann kannst Du noch ab Zeitpunkt der Pfändung (22.09.) über deinen vollen Dir zustehenden monatl. Freibetrag verfügen, weil bestandenes Guthaben vor der Pfändung nach § 833a ZPO nicht der Pfändung unterliegen kann und es auch keinen anteiligen Freibetrag gibt.

Nicht erste, dann wie gehabt und Dir steht ebend dein monatl. Freibetrag (dessen Höhe ich nicht kenne) auf deinen P-Konto zur Verfügung. Mal davon ausgehend, das es derzeit nur der Grundfreibetrag in Höhe von 1133 € ist und Du Geldeingänge diesen Monat in Höhe von 1200 € hast, (wobei es keine rolle spielt, wie sich diese Geldeingänge zusammensetzen, Hartz 4 , Lohn, Geschenk von Oma etc, denn dein individueller Pfändungsschutz erstreckt sich nicht auf einzelne Leistungen, sondern auf alle Geldeingänge) würdest Du diesen Monat über ca. 67 € nicht verfügen können und diese wären blockiert.
Über diese blockierten ca. 67 € solltest Du ab 1.10. zu lasten des Freibetrags von 10/2017 wieder verfügen können.

Die Zweite frage ist , kann ich anhand der Geburtsurkunden den Pfändungsfreibetrag erhöhen oder muss ich dann nochmals die Bescheinigung Ausfüllen lassen , da ich ab nächsten Monat 1400€ Nett Verdiene muss ich ja bis zum Freibetrag ein Teilbetrag auf die Kinder verteilen.

Die Erhöhung deines Freibetrages ab kommenden Monat, muss gegenüber der Bank durch eine geeignete Person (insbesondere Rechtsanwalt, Steuerberater) oder geeignete Stelle (anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatung) im Sinne von § 305 Abs.1 Nr.1 InsO bescheinigt werden. (P-Konto-Bescheinigung)
Welche Nachweise Du betreffend deiner Unterhaltsverpflichtungen dort vorzubringen hast, solltest Du vorab dort erfragen.
 
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axellino

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@axellino
Das heißt was vor der Pfändung eingegangen bist zahlt nicht dazu also vor dem 22.09. wird nicht auf das nach dem 22.09. eingegangen Geld Angerechnet richtig ?

Wenn dies die erste Pfändung auf den P-Konto ist, dann so wie von mir beschrieben und richtig :wink:
Du kannst ab 22.09. über dein vollen monatl. Freibetrag verfügen, egal wieviel Kohle vorher auf den P-Konto einging und auch über wieviel Du schon bis dahin verfügt hast.

------
Kleiner Nachtrag zu deiner Fragestellung, falls ich mich nicht verständlich ausgedrückt habe :sorry:

Zahlungseingänge und somit Guthaben was vor der Pfändung (22.09.) auf den Konto war und über das auch bis zum 22.09. verfügt wurde und somit nicht mehr als Kontoguthaben am 22.09. vorhanden war, kann nicht mit Zahlungseingängen und somit Guthaben ab 22.09. zusammen gerechnet werden, was sich ja auch aus § 833a ZPO ergibt. Egal was da nun am 22.09. zum Zeitpunkt der Pfändung noch an Guthaben auf dein Konto war und was ggfls. noch bis zum 30.09. dazu kommt, darüber verfügen kannst Du aufjedenfall in den benannten Zeitraum, in der vollen Höhe deines individuellen monatl. Freibetrags.
 
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axellino

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Was ich aber vergessen habe zu fragen , die Banken wissen das aber schon wie du geschrieben hast Nicht das ich mein blaues Wunder erlebe und dann nicht an mein Geld komme

Willst Du mir damit jetzt ggfls. sagen, das ich hier ggfls. kokolores geschrieben habe oder wie............

Das Gesetz ist hier eindeutig und so wurde es mir auch von Schuldnern berichtet, die in einer ähnlichen Situation waren wie Du und das ihre Banken dieses auch so angewandt haben.

Nochmals, die Pfändung greift mit den Tag des eintreffens des Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei der Bank und danach und was vorher auf dem Konto passierte, ist absolut irrelevant, Eingänge/Guthaben und dessen Verfügungen.

§ 833a ZPO Pfändungsumfang bei Kontoguthaben

Die Pfändung des Guthabens eines Kontos bei einem Kreditinstitut umfasst das am Tag der Zustellung des Pfändungsbeschlusses bei dem Kreditinstitut bestehende Guthaben sowie die Tagesguthaben der auf die Pfändung folgenden Tage.

§ 829 Abs.3 ZPO Pfändung einer Geldforderung

(3) Mit der Zustellung des Beschlusses an den Drittschuldner ist die Pfändung als bewirkt anzusehen.

Hier dann nochmals aus Beitrag 2 und dann machen wir zum besseren Verständnis aus "bestandenes" Guthaben ebend, verfügtes/verbrauchtes Guthaben.

Wie auch immer, ist es jetzt die erste Pfändung auf deinen P-Konto , dann kannst Du noch ab Zeitpunkt der Pfändung (22.09.) über deinen vollen Dir zustehenden monatl. Freibetrag verfügen, weil bestandenes Guthaben vor der Pfändung nach § 833a ZPO nicht der Pfändung unterliegen kann und es auch keinen anteiligen Freibetrag gibt.

und auch nochmals, solltest Du jedoch am 22.09. mit Eintreffen der Pfändung bei der Bank, z.B. ein Kontoguthaben von 1200 € gehabt haben und Dir steht nur der monatl. Grundfreibetrag zu und Du hast über diesen daraufhin auch schon verfügt, dann wirst Du natürlich diesen Monat auch nix mehr ausbezahlt bekommen und dieses ggfls. blockierte Guthaben, steht Dir dann erst ab 01.10. zu lasten des Freibetrags von 10/2017 zur Verfügung.

Erwartest Du denn heut oder morgen noch ALG 2 oder Lohn auf deinen P-Konto ??

So denn, sollte sich deine Bank hier ggfls. rechtswidrig verhalten oder deren eingesetzte Bankensoftware hat ggfls. nen Knick im System, dann stehst bei denen sofort auf der Matte und versuchst an den Sachbearbeitern im Kundenempfang vorbeizukommen, denn die haben meist sowieso nicht den richtigen Durchblick und versuchst an jemanden zu gelangen, der sich ggfls. mit den § 850k ZPO und dessen Zusammenhänge auskennt.

Bringst ggfls. nix, dann marschierst sofort mit den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und den Kontoauszügen des lfd. Monats und den aktuellen und meinetwegen auch noch mit den Bewilligungsbescheid/Lohnabrechnung zum Vollstreckungsgericht und trägst dein Anliegen den dort zuständigen Rechtspfleger vor, so das dieser Dir ggfls. per erlassenen Beschluss, Dir diesen Monat ggfls. noch zustehendes Kontoguthaben freigibt und Du somit diesen Monat auch noch darüber verfügen kannst.

Mehr kann ich dann auch nicht jetzt dazu schreiben, Viel Glück !!
 
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Skywalker33

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Nein das wollte ich nicht sagen aber bei der Postbank läuft manchmal nicht alles so wie es laufen soll ich danke dir auf jeden Fall für die infos ..
Ja ich soll morgen meinen Lohn erhalten deshalb habe ich ja gefragt :)
 

Inkasso

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@Skywalker33 @axellino
Ich habe gelegentlich schon über ahnungslose bzw desinteresierte Banker in den Foren gelesen. Wichtig ist das man sich dann wehrt falls der Banker diesbezüglich schludert
 

Skywalker33

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Wie ist das dann eigentlich z.b wenn ich Letzen Monat den Freibetrag nicht überschritten habe z.b von den 1130,00€ nur 590,00€ ..
Wir dann das Restliche Guthaben auf den nächsten Monat über gehen.
Da ich diesen Monat noch 350,00€ von Jobcenter erhalten habe und noch ne teil von meinem Lohn auf mein Konto gelassen habe hab ich das Konto erst letze Woche Komplett leer Geräumt und am 27.10 erwarte ich dann ein Geldeingang von 1190,00€ und laut meines Verständnis müsste ich dann über das Komplette Geld verfügen da ich Letzen Monat unter den Pfändungsfreibetrag gelegen habe obwohl ich mein Konto erst Letze Woche Leer Geräumt habe da ich noch Rechnung zu Bezahlen gehabt habe ..
Korrigiert mich wenn ich da Falsch liege.
Da ich ja Unterhaltpfs. bin da ich ja nun Geld verdiene werde ich mir auf jeden Fall ne Freibetrags Bescheinigung besorgen nur weis ich nicht wie lange die Postbank benötigt um das in das System einzuspielen da ich ja noch Rechnung ende des Monats zu Bezahlen habe..
Das ist auf dauer echt zu Kompliziert
 

axellino

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Wie ist das dann eigentlich z.b wenn ich Letzen Monat den Freibetrag nicht überschritten habe z.b von den 1130,00€ nur 590,00€ ..
Wir dann das Restliche Guthaben auf den nächsten Monat über gehen.

Nicht verbrauchtes Guthaben des Vormonats, erhöht den Freibetrag des lfd. Monat in Höhe des Übertrags "einmalig".

§ 850k Abs.1 S.3 ZPO

3Soweit der Schuldner in dem jeweiligen Kalendermonat nicht über Guthaben in Höhe des nach Satz 1 pfändungsfreien Betrages verfügt hat, wird dieses Guthaben in dem folgenden Kalendermonat zusätzlich zu dem nach Satz 1 geschützten Guthaben nicht von der Pfändung erfasst.

Deiner Angaben zugrundeliegend, 1130 € Freibetrag + 540 € Übertrag aus Vormonat, würde Dir diesen Monat einmalig ein Freibetrag in Höhe von 1670 € zur Verfügung stehen.

Da ich diesen Monat noch 350,00€ von Jobcenter erhalten habe und noch ne teil von meinem Lohn auf mein Konto gelassen habe hab ich das Konto erst letze Woche Komplett leer Geräumt und am 27.10 erwarte ich dann ein Geldeingang von 1190,00€ und laut meines Verständnis müsste ich dann über das Komplette Geld verfügen da ich Letzen Monat unter den Pfändungsfreibetrag gelegen habe obwohl ich mein Konto erst Letze Woche Leer Geräumt habe da ich noch Rechnung zu Bezahlen gehabt habe ..
Korrigiert mich wenn ich da Falsch liege

Verfügt hast Du diesen Monat über 350 € (JC ) + 540 € (Übertrag Vormonat) und somit solltest Du diesen Monat auch nur noch über einen Betrag in Höhe von 780 € auf deinen P-Konto verfügen können, das hier dann blockierte Guthaben in Höhe von 410 €, steht Dir dann am 01.11.2017 zu lasten des Freibetrags von 11/2017 wieder zur Verfügung und darüber solltest Du dann auch aufjedenfall im lfd. Monat November verfügen.

Da ich ja Unterhaltpfs. bin da ich ja nun Geld verdiene werde ich mir auf jeden Fall ne Freibetrags Bescheinigung besorgen............

Das wird aber eigentlich auch langsam Zeit, :rolleyes:
denn davon war hier schon am 26.09. die Rede.
 

Skywalker33

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Guten Morgen.
also das heist das ich mir keine Sorgen machen brauche , das ich an das Geld was am Freitag drauf kommt nicht dran komme.
oder erst ab dem 1.11.2017 ... weil das wäre dann doof weil dann gehen die Lastschriften alle zurück
ja ich habe mir die ehrlich gesagt erstellen lassen und warte nun drauf das sie per Post kommt..
Der spass kostet mich zwar 25€ aber das ist nicht so das Problem damit kann ich ehrlich gesagt leben da unsere Schuldenberatungsstellen in Hagen total überlastet sind.
 

axellino

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das ich an das Geld was am Freitag drauf kommt nicht dran komme.

Du hast leider nicht ganz verstanden oder ich habe dich jetzt missverstanden, aufgrund deiner Angaben, solltest Du am Freitag und somit noch diesen Monat, noch über einen Betrag in Höhe von 780 € auf deinen P-Konto verfügen können und das solltest Du dann auch, aufjedenfall bis zu den belassenen Betrag der zur Deckung der Lastschriften in 11/2017 benötigt wird.
 

Skywalker33

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Hi
Das heist der restliche Betrag , wird dann nächsten Monat wieder freigegeben oder wie darf ich das verstehen ..
Weil ich habe es so verstanden das ich diesen Monat dann einen erhöhten Freibetrag habe aufgrund weil ich letzen Monat ja nicht alles ausgeschöpft habe so habe ich das bisher verstanden
Das kann ja ne heikler Monat werden vor allen da der 1. ein Feiertag ist
 

axellino

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Das heist der restliche Betrag , wird dann nächsten Monat wieder freigegeben oder wie darf ich das verstehen .

Ja genau, die ca. 410 € stehen Dir ab 01.11. zu lasten des Freibetrags von 11/2017 wieder zur Verfügung.

Weil ich habe es so verstanden das ich diesen Monat dann einen erhöhten Freibetrag habe aufgrund weil ich letzen Monat ja nicht alles ausgeschöpft habe so habe ich das bisher verstanden

Das hast Du richtig verstanden und dazu hast Du dann weiter angegeben, das Du diesen Monat schon über 890 € auf deinen P-Konto verfügt hast.

Das kann ja ne heikler Monat werden vor allen da der 1. ein Feiertag ist

Das spielt absolut keine rolle, ob der erste nun ein Feiertag oder ein Sonntag wäre, das geschieht automatisch und hat die eingesetzte Bankensoftware zu regeln, so das Du am/ab 01.11. über das blockierte Guthaben des Vormonats auch verfügen kannst. Das eine Verfügung dieses Guthabens nicht in form einer Barabhebung am Schalter in der Filiale stattfinden kann, erklärt sich ja eigentlich von selbst.
 

Skywalker33

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Hi
nein nicht 890€ , ich habe diesen Monat nur die 350 € vom Jobcenter erhalten und natürlich habe ich den restlichen Lohn letzen Monat nicht ausgegeben , so da sich mein Konto vor ca 1 Woche leer Geräumt habe wie gesagt ich habe nur die 350€ vom Jobcenter erhalten mehr habe ich nicht erhalten
 

axellino

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Hi
nein nicht 890€ , ich habe diesen Monat nur die 350 € vom Jobcenter erhalten und natürlich habe ich den restlichen Lohn letzen Monat nicht ausgegeben , so da sich mein Konto vor ca 1 Woche leer Geräumt habe wie gesagt ich habe nur die 350€ vom Jobcenter erhalten mehr habe ich nicht erhalten

Du musst unterscheiden zwischen Zahlungseingängen und Verfügungen auf deinen P-Konto , diese Du nur in Höhe deines individuellen monatl. Freibetrags tätigen kannst.

Deine Angaben, Freibetrag 1130 € + 540 € nicht verbrauchtes Guthaben Vormonat, somit steht Dir diesen Monat einmalig ein Freibetrag in Höhe von 1670 € zur Verfügung.
Konto leer geräumt heisst dann auch für mich, das Du diesen Monat auch schon über ca. 890 € verfügt hast, denn dein Kontoguthaben muss sich ja auch bis zu diesen Zeitpunkt, aus 350 € JC + 540 € Übertrag Vormonat zusammengesetzt haben.

Egal, ich habe hierzu aufgrund deiner bisher gemachten Angaben gerne was zu geschrieben und habe versucht Dir zu erklären, was diesen Monat mit deinen Kontoguthaben oder ebend noch zu erwartenden Kontoguthaben und dessen Verfügung geschenen wird und dabei belasse ich es dann auch.
 

Skywalker33

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So ich habe die Bescheinigung jetzt erhalten , habe diese ja mal Im internet gefunden habe dafür 20€ Bezahlt und gut ist..
War auch bei der Postbank , und angeblich würde dies bis Freitag erledigt sein ... hab die drauf hing wiesen das es max 3 Tage Dauern kann so wie es mir die Schuldenberatung gesagt hat ^^
Die waren wirklich nicht sehr begeistre aber leider ist mir das Egal..
Ich bin mal gespannt ob das bis Freitag klappen wird .. ansonsten stehe ich da Freitag vor der Tür
 

Skywalker33

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Du hattest Recht ich kann über 350€ Nicht verfügen , da ich vorher noch 30€ im Minus war .. das heißt am 1.11. kann ich an das rechtliche Geld...
Würde ich das den sehen wenn die das Geld an den Glauber abführen würden direkt auf dem Konto
 

axellino

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Würde ich das den sehen wenn die das Geld an den Glauber abführen würden direkt auf dem Konto

Natürlich müsstest Du im Online-Banking oder anhand deiner Kontoauszüge sehen , wenn jemals etwas an den Pfändungsgläubiger ausgekehrt werden würde, das muss ja auch nachvollziehbar sein und kann ja nun nicht einfach so im dunkeln geschehen. :wink:
 
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Skywalker33

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alles klar ich habe heute schon ne halben infskt bekommen.. solange ich am 1.11 da dran kann und den Rest habe ich alles abgeholt und überweis es vom Konto meiner Eltern das pkonto ist noch nicht hoch gestuft weil der Anwalt sich um eine Zahl vertan hat und ich jetzt eine neue Bescheinigung erhalte.. Aber deine Rechnung ging definitiv auf
 
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