Startbeitrag
- Mitglied seit
- 16 Aug 2017
- Beiträge
- 24
- Bewertungen
- 1
bend.
ich habe da mal eine frage.
Ich habe am heutigen Tag , den 26.09.2017 eine Kontopfändung erhalten vom 22.09.2017
Nun habe ich 2 Fragen.
Die Kontopfändung gilt ja ab dem 22.09.2017 , jedoch habe ich in diesen Monat 2 Zahlung vom Jobcenter erhalten und erhalte für 2 Wochen meinen Loh also nur ein Teil so das ich um die 1200€ Geldeingang diesen Monat gehabt habe.
Des weitern wird mir gesagt das das Harzt 4 nicht den Pfändungsfreibetrag angerechnet werden darf also sozusagen nicht zum Einkommen dazu Zählt.
Da zu kommt noch as ich 4 Unterhals pflichtige Kinder habe und vom Vollen einkommen , was ich Nächsten Monat erhalte ja Unterhalt zahlen muss.
Gilt die Pfändung also ab dem 22.09 und was vorher auf mein Konto gegangen ist wird dann nicht zum Betrag dazu gerechnet oder wie Läuft das ab.
Die Zweite frage ist , kann ich anhand der Geburtsurkunden den Pfändungsfreibetrag erhöhen oder muss ich dann nochmals die Bescheinigung Ausfüllen lassen , da ich ab nächsten Monat 1400€ Nett Verdiene muss ich ja bis zum Freibetrag ein Teilbetrag auf die Kinder verteilen.
Ich würde mich über eine Rückantwort freuen , da ich gerade echt nicht weis was ich machen soll und ich gemerkt habe das die Postbank da nicht gerade Kooperativ ist
ich habe da mal eine frage.
Ich habe am heutigen Tag , den 26.09.2017 eine Kontopfändung erhalten vom 22.09.2017
Nun habe ich 2 Fragen.
Die Kontopfändung gilt ja ab dem 22.09.2017 , jedoch habe ich in diesen Monat 2 Zahlung vom Jobcenter erhalten und erhalte für 2 Wochen meinen Loh also nur ein Teil so das ich um die 1200€ Geldeingang diesen Monat gehabt habe.
Des weitern wird mir gesagt das das Harzt 4 nicht den Pfändungsfreibetrag angerechnet werden darf also sozusagen nicht zum Einkommen dazu Zählt.
Da zu kommt noch as ich 4 Unterhals pflichtige Kinder habe und vom Vollen einkommen , was ich Nächsten Monat erhalte ja Unterhalt zahlen muss.
Gilt die Pfändung also ab dem 22.09 und was vorher auf mein Konto gegangen ist wird dann nicht zum Betrag dazu gerechnet oder wie Läuft das ab.
Die Zweite frage ist , kann ich anhand der Geburtsurkunden den Pfändungsfreibetrag erhöhen oder muss ich dann nochmals die Bescheinigung Ausfüllen lassen , da ich ab nächsten Monat 1400€ Nett Verdiene muss ich ja bis zum Freibetrag ein Teilbetrag auf die Kinder verteilen.
Ich würde mich über eine Rückantwort freuen , da ich gerade echt nicht weis was ich machen soll und ich gemerkt habe das die Postbank da nicht gerade Kooperativ ist