Guten Tag,
ich habe eine Frage zum P-Konto und dessen Verfügung. Ich entschuldige mich schonmal falls die Frage schonmal aufgetaucht ist. Ich hab einige Threads gelesen, aber keine für mich klare Antwort herausgefunden.
Folgender Sachverhalt:
Ich bin seit 01.01. arbeitslos und beziehe seit dem auch ALG 1. Ledig, 30 Jahre alt. Ich hab dann Ende Januar mein gesamten Zahlungseingang vom Amt von rund 1050 € abgehoben bzw. noch ein paar Überweisungen gemacht. Zu Anfang des neuen Monats Februar habe ich eine Pfändung bekommen von einer anderen Partei wo ich rückständig bin (einem Telefonanbieter). Ich habe dann direkt am 07. Februar bei meiner Bank ein P-Konto angemeldet bzw. Antrag zur Umwandlung meines Girokontos in P-Konto gestellt. Ca. 1 Woche später war es erledigt und gegen 20. Februar hatte ich dann auch eine neue EC Karte. Dies nur am Rande. Ich habe jetzt am 27. den 2. "Lohn" vom Amt erhalten wieder die üblichen rund 1050 €. Ich habe jetzt wieder alles sofort überwiesen und abgehoben bis auf 6 Euro bis gestern. Also fast alles innerhalb meiner Freigrenze von glaube knapp 1130 Euro umgesetzt für Februar noch. Jetzt hat ja heute der neue Monat angefangen. Dazu meine Fragen:
1) Zählt die Freigrenze jetzt wieder von neu ab 1. März? Sprich kann ich Umsätze auf dem Konto tätigen die innerhalb der 1130 Euro liegen? Denn ich erwarte Anfang nächste Woche einen Zahlungseingang von rund 500 Euro. Kann ich den dann voll abheben/weiter überweisen?
2) Falls 1) mit ja beantwortet werden kann und ich sagen wir mal bis zum 27. März wieder die 1130 euro durch einzahlungen/gutschriften und abhebungen voll ausgeschöpft habe.... und dann am 29. wieder die 1050 euro vom amt kommen.... kann ich über diese 1050 euro dann aber erst ab 01.04. verfügen, richtig oder falsch?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, da ich mir sehr unsicher bin ob ich über Geldeingänge in diesem Monat verfügen kann.
ich habe eine Frage zum P-Konto und dessen Verfügung. Ich entschuldige mich schonmal falls die Frage schonmal aufgetaucht ist. Ich hab einige Threads gelesen, aber keine für mich klare Antwort herausgefunden.
Folgender Sachverhalt:
Ich bin seit 01.01. arbeitslos und beziehe seit dem auch ALG 1. Ledig, 30 Jahre alt. Ich hab dann Ende Januar mein gesamten Zahlungseingang vom Amt von rund 1050 € abgehoben bzw. noch ein paar Überweisungen gemacht. Zu Anfang des neuen Monats Februar habe ich eine Pfändung bekommen von einer anderen Partei wo ich rückständig bin (einem Telefonanbieter). Ich habe dann direkt am 07. Februar bei meiner Bank ein P-Konto angemeldet bzw. Antrag zur Umwandlung meines Girokontos in P-Konto gestellt. Ca. 1 Woche später war es erledigt und gegen 20. Februar hatte ich dann auch eine neue EC Karte. Dies nur am Rande. Ich habe jetzt am 27. den 2. "Lohn" vom Amt erhalten wieder die üblichen rund 1050 €. Ich habe jetzt wieder alles sofort überwiesen und abgehoben bis auf 6 Euro bis gestern. Also fast alles innerhalb meiner Freigrenze von glaube knapp 1130 Euro umgesetzt für Februar noch. Jetzt hat ja heute der neue Monat angefangen. Dazu meine Fragen:
1) Zählt die Freigrenze jetzt wieder von neu ab 1. März? Sprich kann ich Umsätze auf dem Konto tätigen die innerhalb der 1130 Euro liegen? Denn ich erwarte Anfang nächste Woche einen Zahlungseingang von rund 500 Euro. Kann ich den dann voll abheben/weiter überweisen?
2) Falls 1) mit ja beantwortet werden kann und ich sagen wir mal bis zum 27. März wieder die 1130 euro durch einzahlungen/gutschriften und abhebungen voll ausgeschöpft habe.... und dann am 29. wieder die 1050 euro vom amt kommen.... kann ich über diese 1050 euro dann aber erst ab 01.04. verfügen, richtig oder falsch?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, da ich mir sehr unsicher bin ob ich über Geldeingänge in diesem Monat verfügen kann.