Hallo,
war heute beim Arbeitsamt und mußte hören, daß ich nicht mal einen Tag in die Stadt X (ca. 200 km) darf, ohne daß sie es "erlaubt".
Den OrtsAbwesenheitsparagraphen habe ich aber so verstanden, daß ich einmal am Tag meinen Briefkasten persönlich leeren können muß. Wenn ich doch morgens nach Stadt X fahre und abends wieder da bin, dann kann ich doch meinen Briefkasten leeren. Und noch was: Ich mach das wegen meiner Beschäftigungslosigkeit. Also nicht, um einen schönen Tag zu haben.
Da ich im Moment aber noch meine Wohnung in Stadt Y (ca. 350 km) besitze und ich die Schlüßel noch habe und einige Dinge von mir noch dort sind, muß ich für 2 Tage nochmals weg. Leider an einem oder zweien Werktagen. Da kann ich doch am Tag 1 morgens meine Post aufmachen (die kommt bei uns mit der Zeitung) und am Tag 2 dann gegen abend die Post aufmachen, wenn ich wieder da bin.
Da erfülle ich doch in beiden Fällen diese Ortsanwesenheit.
Es kann doch nicht sein, daß ich für jeden Schritt den ich tue, einen Tag "Urlaub" nehmen muß.
Auf dem Amt hat man das so begründet, daß wenn mir was passiert, dann sei das Amt dran. Aber... ich bin doch normal krankenversichert.
Ist da was dran.... oder seht ihr es auch so, daß ich einen (oder zwei) Tag(e) wegfahren kann, ohne gleich dem Amt bescheid zu geben ?
Viele Grüße, Wildkatze
war heute beim Arbeitsamt und mußte hören, daß ich nicht mal einen Tag in die Stadt X (ca. 200 km) darf, ohne daß sie es "erlaubt".
Den OrtsAbwesenheitsparagraphen habe ich aber so verstanden, daß ich einmal am Tag meinen Briefkasten persönlich leeren können muß. Wenn ich doch morgens nach Stadt X fahre und abends wieder da bin, dann kann ich doch meinen Briefkasten leeren. Und noch was: Ich mach das wegen meiner Beschäftigungslosigkeit. Also nicht, um einen schönen Tag zu haben.
Da ich im Moment aber noch meine Wohnung in Stadt Y (ca. 350 km) besitze und ich die Schlüßel noch habe und einige Dinge von mir noch dort sind, muß ich für 2 Tage nochmals weg. Leider an einem oder zweien Werktagen. Da kann ich doch am Tag 1 morgens meine Post aufmachen (die kommt bei uns mit der Zeitung) und am Tag 2 dann gegen abend die Post aufmachen, wenn ich wieder da bin.
Da erfülle ich doch in beiden Fällen diese Ortsanwesenheit.
Es kann doch nicht sein, daß ich für jeden Schritt den ich tue, einen Tag "Urlaub" nehmen muß.
Auf dem Amt hat man das so begründet, daß wenn mir was passiert, dann sei das Amt dran. Aber... ich bin doch normal krankenversichert.
Ist da was dran.... oder seht ihr es auch so, daß ich einen (oder zwei) Tag(e) wegfahren kann, ohne gleich dem Amt bescheid zu geben ?
Viele Grüße, Wildkatze