Ortsabwesenheit zur Genesung nach KH-Aufenthalt

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lapislazuli

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Guten Abend!

Ich habe zu meiner Frage schon viel gesucht, bin aber irgendwie noch verwirrter als vorher.

Ich bekomme seit dem 01.05.2018 ALG2 - eigentlich Student und Bafög-Empfänger, aber für das gesamte Semester krankgeschrieben und im Urlaubssemester.

Am Freitag werde ich das nächste mal operiert, das Jobcenter ist über den Krankenhaus-Aufenthalt informiert.
Die OP wird umfangreich und ich werde danach wohl ein paar Wochen Unterstützung bei allen möglichen Dingen brauchen. Deshalb möchte ich gerne bei meinen Eltern genesen. 4-6 Wochen vielleicht.

Wenn mir nun ein Arzt bescheinigt, dass ich nicht reisefähig bin und die Ortsabwesenheit förderlich für die Genesung ist, kann ich es dann ohne Sanktionen machen?
Oder mache ich mir zu viele Gedanken, weil ich ja eh krank und nur übergangsweise im ALG2 bin?
Die Sachbearbeiterin im Jobcenter war maximal unkooperativ, was diese Frage angeht..

Danke im Voraus!
Beste Grüße

PS: Nachsendeauftrag ist eingerichtet. Erreichbar bin ich in jedem Fall..
 

AsbachUralt

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Das ist auch eine Art Reha.

Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlussrehabilitation (AR) ist die im unmittelbaren Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt erforderliche weitere Behandlung des Patienten in einer besonders spezialisierten Rehabilitationseinrichtung. Mit der AHB soll die ärztlich überwachte Wiederanpassung des Patienten an die Belastungen des Alltags- und Berufslebens erreicht werden.

https://www.mediclin.de/Zielgruppen/F/Fachkreise/Rehabilitation/AHB-AR-AGM-Kliniken.aspx
 

lapislazuli

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Danke für eure Antworten!

Reha ist aber eigentlich nicht das, was ich vorhatte.
Mir geht es vor allem darum, jemanden zu haben, der mich mal zum Arzt fahren oder was aus der Apotheke holen kann etc.
 

erwerbsuchend

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Deshalb möchte ich gerne bei meinen Eltern genesen. 4-6 Wochen vielleicht.

Wenn mir nun ein Arzt bescheinigt, dass ich nicht reisefähig bin und die Ortsabwesenheit förderlich für die Genesung ist, kann ich es dann ohne Sanktionen machen?

Wohnen du und deine Eltern im selben Ort? Wenn nein, dann könnte es schwierig werden zu erklären, warum du lt. Arzt nicht reisefähig sein sollst, du es aber dennoch schaffst zu deinen Eltern zu fahren.

Es bliebe dir daher nur die Möglichkeit der Beantragung einer OAW .

PS: Nachsendeauftrag ist eingerichtet. Erreichbar bin ich in jedem Fall..

Bedenke dabei aber bitte auch, dass nicht alle Briefe per Deutsche Post zugestellt werden, bzw. nicht alle Briefe auch per Nachsendeauftrag nachgeschickt werden. Gerade Schreiben, die per PZU zugestellt werden, könnten dir während einer ungenehmigten OAW gefährlich werden. Diese werden nicht per Nachsendeauftrag weitergeschickt.
 

lapislazuli

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Wohnen du und deine Eltern im selben Ort? Wenn nein, dann könnte es schwierig werden zu erklären, warum du lt. Arzt nicht reisefähig sein sollst, du es aber dennoch schaffst zu deinen Eltern zu fahren.

Es bliebe dir daher nur die Möglichkeit der Beantragung einer OAW .

Nein. Ich wohne in A, die OP ist in B und meine Eltern wohnen in C. C liegt ziemlich genau in der Mitte zwischen Wohnort und Krankenhaus.

Wäre das Worst-Case-Szenario Kürzung/Rückforderung, wenn irgendwelche Briefe nicht beantwortet werden oder droht da noch mehr?
 

erwerbsuchend

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Wäre das Worst-Case-Szenario Kürzung/Rückforderung, wenn irgendwelche Briefe nicht beantwortet werden oder droht da noch mehr?

Wenn das JC erfährt, dass du unerlaubt ortsabwesend bist, dann entfallen ab Beginn deiner unerlaubten OAW deine kompletten Leistungen, zumindest ab dem Tag, ab dem das JC davon erfährt. Du erhälst also weder deinen Regelbedarf, noch die KDU und das JC zahlt auch keine KV-Beiträge für dich.

Sollte das JC nichts von deiner unerlaubten OAW erfahren und du nur deine Briefe nicht beantworten, dann gelten die darin enthaltenen RFB und Sanktionshinweise.
 

lapislazuli

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Wenn das JC erfährt, dass du unerlaubt ortsabwesend bist, dann entfallen ab Beginn deiner unerlaubten OAW deine kompletten Leistungen, zumindest ab dem Tag, ab dem das JC davon erfährt. Du erhälst also weder deinen Regelbedarf, noch die KDU und das JC zahlt auch keine KV-Beiträge für dich.

Sollte das JC nichts von deiner unerlaubten OAW erfahren und du nur deine Briefe nicht beantworten, dann gelten die darin enthaltenen RFB und Sanktionshinweise.

Okay, dann weiß ich bescheid und kann abwägen, welchen Weg ich gehe.
Besten Dank für die Aufklärung!
 

Regensburg

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Moin :)

nicht so schnell aufgeben....

Es wäre wichtig zu wissen:

Entfernung bzw. Erreichbarkeit Wohnort Deiner Eltern -> JC .
Hartz 4 ist nämlich (noch nicht) kein Hausarrest.

Es ist nirgendwo geschrieben das du zu Hause sein musst.
 

lapislazuli

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Guten Morgen!

Entfernung bzw. Erreichbarkeit Wohnort Deiner Eltern -> JC .
Hartz 4 ist nämlich (noch nicht) kein Hausarrest.

Es ist nirgendwo geschrieben das du zu Hause sein musst.

Die Entfernung beträgt ca. 280 km / 5 Stunden mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Erreichen könnte man mich per normaler Post (Nachsendeauftrag) oder per E-Mail.
Ich habe allerdings niemanden, der etwaige "gelbe Briefe" für mich aus dem Briefkasten holen könnte.
 

erwerbsuchend

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Die Entfernung beträgt ca. 280 km / 5 Stunden mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Dann ist das außerhalb des täglichen Nahbereiches von 50 km.

Erreichen könnte man mich per normaler Post (Nachsendeauftrag)

Ich wiederhole mich nur ungern, aber hier scheint es notwendig zu sein. Wie ich bereits weiter oben geschrieben haben, senden nicht alle Briefdienstleister Briefe nach. Ich meine damit, dass nicht alle Briefdienstleister einen Nachsendeauftrag anbieten. Das JC ist auch nicht daran gebunden, seine Briefe ausschließlich mit der Deutschen Post zu versenden.

Zudem solltest du dabei bedenken, dass in diesen Briefen auch eine Einladung in das JC dabei sein kann. Dann müsstest du von deinen Eltern aus ins heimische JC fahren. Bei so einer langen Strecke kann viel passieren, angefangen von Verspätungen bis hin zu Zugausfällen. Beziehe diese Möglichkeiten in deine Überlegungen mit ein.
 

lapislazuli

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Ich hab das mit der Post und den verschiedenen Zustellmöglichkeiten schon verstanden.
Wollte im letzten Beitrag nur ausdrücken, dass alles, was mit einem herkömmlichen Brief von der Deutschen Post bei mir ankommt - alles andere ("gelbe Briefe") nicht.

Ja. So richtig toll sind alle Varianten nicht.
Ich werde wohl das Attest besorgen + hinschicken und die Reaktion abwarten. Wenn man mir den Juli dann komplett wegkürzt.. von mir aus.
 

lapislazuli

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Ja, das muss ich wohl.. aber es hilft alles nichts. In dieser speziellen Situation ist es mir das wert.
Vielen Dank nochmal für deine Erläuterungen und Hinweise!
 

Regensburg

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Moin :)

Ich habe jetzt zwar keine Lösung, aber das darf doch nicht sein, das Du wegen Genesung eine Sanktion kassierst und dazu noch KV selber zahlen musst.

Tatsache ist, das Du krank geschrieben bist, also stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung.

Ein normal denkende Mensch würde meinen, dann ist es doch Wurst wo er sich Erholt (Gesundheitlich - nicht Freizeit).
Da sich sein Aufenthalt bei Eltern auf Genesung positiv auswirkt, müsste er eigentlich zu Eltern hin....

Ich würde es so machen:

- WUB vom Arzt besorgen.
- von Jemanden Briefkasten überwachen lassen.
- Genesung bei Eltern.
- keine Kartenzahlungen usw. vor Ort = keine Spuren hinterlassen.

Was kann passieren? Eigentlich nichts - außer:

- Bewerbung auf VV mit RfB schreiben -> deshalb Briefkastenüberwachung.

Dann ist das außerhalb des täglichen Nahbereiches von 50 km.
Woher hast Du diese Zahl? Ja 280 Km sind schon viel, aber woher hast Du die 50 Km?
 

erwerbsuchend

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Woher hast Du diese Zahl? Ja 280 Km sind schon viel, aber woher hast Du die 50 Km?

Viele JC definieren den Tagespendelbereich auf einen Radius von 50 km um den Wohnort von eLB . Man findet diese Distanz auch in den Regelungen für einen arbeitsbedingten Umzug. Da wird dann der Umzug erst ab einer Entfernung von 51 km vom JC bezahlt. Von daher könnte man sagen, dass man sich in diesem Bereich bewegen kann, ohne das JC vorher informieren zu müssen. Man sollte nur regelmäßig seinen Briefkasten überwachen :wink:
 

Regensburg

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Hi :)

Ich habe mich tagsüber mit dem Thema beschäftigt.

Bay. LSG spricht z.B. über 75 Minuten.
Wenn wir also nicht unbedingt auf der Landstraße mit 300 Km/h düsen, kommen wir mit 100 Km/h auf gemütliche 125 Km.

Aber zu Thema:
Sollte TE doch eine Sanktion wegen OAW (§ 7 Abs. 4a SGB 2) bekommen, sehe ich hier vor SG ziemlich gute Chance.

Diese weg ist meines Wissens nach zwar noch keiner gegangen, aber ich denke, das ich schon auf dem richtigen Pfad bin.

BB (Berlin-Brandenburg) LSG hat unmissverständlich urteilt, das OAW Regelung den Anschein weckt, das OAW für ALLE gilt. BB LSG sagt -> dem ist aber nicht so :icon_evil:.

Weiter wird bemängelt, das entgegen gängige JC Praxis, das OAW erst nach vorherige pAp Zustimmung möglich sei (was zumindest logisch klingt) nicht unbedingt der Fall sein muss.
OAW Regelung kennt das Wort "vorherig" nicht.

Selbstverständlich kann man auf die Schnauze fallen, aber TE möchte so oder so zu Eltern und hat in falle einer Sanktion diesen weg offen.

@erwerbsuchend:
Man kann aber auch die Autobahn nehmen, oder sogar den ICE? :icon_kinn:
 
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erwerbsuchend

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Bay. LSG spricht z.B. über 75 Minuten.

Stimmt, man kann den Tagespendelbereich auch über die maximal zulässige Fahrtzeit definieren. Für Bewerbungen auf ungeliebte VV kommt zum Tragen, welche Entfernung in Abhängigkeit vom zur Verfügung stehenden Verkehrsmittel geringer ist.

Wenn wir also nicht unbedingt auf der Landstraße mit 300 Km/h düsen, kommen wir mit 100 Km/h auf gemütliche 125 Km.

Deine Rechnung stimmt nur dann, wenn man direkt an einer Landstraße wohnt. Ansonsten wäre noch das Tempolimit für innerorts bis zum Erreichen der Landstraße zu berücksichtigen :wink:
 

lapislazuli

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Es ist zwar schon eine Weile her, aber ich wollte mal eine Rückmeldung geben für alle, die es interessiert und/oder in der selben Situation sind.

Kurz: ich war ortsabwesend und die Leistungen wurden vollständig gezahlt.

Ich habe nach der OP ein Attest von meiner Hausärztin bekommen und eingereicht. "Geschwärzer" Wortlaut:

"Nach einer langen leidvollen Krankheitsgeschichte wird der o.g. Patient am xx.xx.xxxx in xxx operiert. Die Operation ist kompliziert. Er benötigt in der Zeit danach vermutlich für 6-8 Wochen xxx durch uns.
Ich erwarte, dass Herr xxx in angegriffenem und schlechtem Allgemeinzustand sein wird und habe ihm empfohlen, sich für den gesamten Zeitraum (bis zur abgeschlossenen Heilung) bei seinen Eltern in xxx aufzuhalten."

Da ich ja ohnehin krankgeschrieben, vom Studium beurlaubt und nur befristet im ALG2-Bezug war, hat man mich komplett in Ruhe gelassen - keine Einladungen, keine Sanktionen, nichts.
Vielleicht hilft es ja jemandem.
 
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