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Eine stationäre Chemo ist nicht machbar?
Wie sieht es mit Pflegestationen z.B. vom ASB aus?
Wenn er jetzt schon so schwach ist, wird das durch die Chemo ja nicht besser sondern erst mal schlechter.
Da bin ich mir auch nicht sicher schließlich ist es eher unwahrscheinlich, dass er die Vorversicherungszeit erfüllt.Ich frage mich ja, ob er überhaupt eine Pflegestufe beantragen kann. Bei Asylbewerbern ist das ja etwas schwierig.
Fachliche Hinweise § 7 SGB II
§ 4 EAO Sonderfälle
In Fällen des § 428 und 429 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch beträgt die
Frist nach § 3 Abs. 1 siebzehn Wochen. In besonderen Fällen kann der Zeitraum nach Satz 1 mit Zustimmung des Arbeitsamtes im notwendigen Umfang überschritten werden. Das Arbeitsamt kann den Arbeitslosen aus gegebenem Anlass in der Verlängerungszeit vorladen. Der Vorladung ist innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen Folge zu leisten.
Sollte ich mich da an den behandelnden Arzt wenden?
Da bin ich mir auch nicht sicher schließlich ist es eher unwahrscheinlich, dass er die Vorversicherungszeit erfüllt.
Hier mal für dich ein Link, schau da bitte mal rein:
https://www.arbeitsagentur.de/web/w...dstbai377919.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI377922
Und was die Tochter auf jeden Fall braucht, ist ein Attest!
(...)
bezieht Leistungen durch das JobCenter und kommt derzeit ihrer BAMF-Verpflichtung zum Integrationskurs nach.
Die Vorversicherungszeit wäre nicht das Problem, da die Pflegestufe auch nach dem SGB XII bestimmt werden kann, wenn die Anforderungen für das SGB XI nicht erfüllt sind.
Viel eher ist das Problem, dass Asylbewerber von Leistungen nach dem SGB XII ausgeschlossen sind. Damit wird es schwierig, eine Pflegestufe zu bekommen.
Der In § 7 Abs. 4a Satz 3 SGB II besagt ja wenn ein gewichtiger Grund vorliegt:
Und das kann die Freundin mit dem Attest beibringen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
1.Teilnahme an einer ärztlich verordneten Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation,
2.Teilnahme an einer Veranstaltung, die staatspolitischen, kirchlichen oder gewerkschaftlichen Zwecken dient oder sonst im öffentlichen Interesse liegt, oder
3.Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit.
(...)
Wenn ich das richtig lese steht sie ja im moment dem Arbeitsmarkt nicht wirklich zur Verfügung.
Hier sollte man auch in die Unterlagen schauen von dieser Maßnahme (...)
Das das nicht mit 3 Monaten abgetan ist, ist doch wohl auch klar, oder?
Hat sie schon mal darüber nachgedacht, ganz zu ihrem Vater zu ziehen?
Das das nicht mit 3 Monaten abgetan ist, ist doch wohl auch klar, oder?
Hat sie schon mal darüber nachgedacht, ganz zu ihrem Vater zu ziehen?