Ortsabwesenheit für die Pflege eines Angehörigen

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Problembehaftet

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Hallo liebes elo-forum,

ersteinmal möchte ich um Entschuldigung bitten, ich bin ein bisschen unvorbereitet hier hereingeplatzt und weiß daher auch nicht, ob dieser Thread sich im richtigen Unterforum befindet. Jedoch hat eine Freundin von mir ein sehr akutes Problem, zu welchem ich auch nach einiger Google-Recherche keine Antwort fand. Da unter allen gelesenen Ergebnissen, die Fachkompetenz hier in diesem Forum jedoch etwas geballter schien, habe ich mich kurzerhand hier angemeldet.

Das Problem ist das folgende: Die besagte Freundin ist anerkannter Flüchtling aus dem Nicht-EU-Ausland, bezieht Leistungen durch das JobCenter und kommt derzeit ihrer BAMF-Verpflichtung zum Integrationskurs nach.
Ihr Vater ist geduldeter Asylbewerber und wohnt in einer anderen Stadt in Deutschland. Nun ist er an Krebs erkrankt und ihm wurde eine Chemotherapie über 3 Monate verordnet, er ist jetzt - schon vor Beginn der eigentlichen Behandlung - so schwach, dass er sich nicht mehr selbst versorgen kann ( essen, duschen, einkaufen ).
Natürlich fühlt sich meine Freundin moralisch dazu verpflichtet sich um ihn zu kümmern, schließlich ist er ihr Vater.

Leider sind aber selbst bei einem solchen Grund nur 21 Werktage Ortsabwesenheit erlaubt - was passiert dann in den restlichen 2 Monaten? Außerdem müsste sie auch den Integrationskurs nach Vollendung des aktuellen Moduls unterbrechen, eine Wiederaufnahme des Kurses beginnend mit dem nächsten Modul wird dann sowieso frühstens in 2-3 Monaten möglich sein.

Wenn sie für längere Zeit fehlt, bekommt sie keine Leistungen und es wird auch keine Miete gezahlt, sie würde also Ihre Wohnung verlieren!

Wenn sie für diesen Zeitraum den Ort wechselt verliert sie ebenfalls Ihre Wohnung - einen Umzug kann sie sich auch nicht leisten. Außerdem weiß ich mittlerweile, wie unglaublich schwierig ein permanenter Ortswechsel unter Bezug von ALGII sein kann.

Eine Umverteilung des Vaters ist schier Unmöglich, da diese Freundin nicht mehr Minderjährig ist! Außerdem hat die Therapie ja schon beinahe begonnen, ein Umzug in seiner körperlichen Verfassung ist undenkbar.

Sie ist wirklich verzweifelt und über jeglichen Tipp und Hinweis wäre sie dankbar.

Vielen Dank im Voraus,

Problembehaftet
 

Seepferdchen 2010

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Willkommen Problembehaftet,

zunächst erstmal eine wichtige Frage, welche Pflegestufe hat der Vater?

Dann kann man weitersehen, wenn die Pflegestufe bekannt ist.
 

ZynHH (R.i.P.)

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Eine stationäre Chemo ist nicht machbar?

Wie sieht es mit Pflegestationen z.B. vom ASB aus?

Wenn er jetzt schon so schwach ist, wird das durch die Chemo ja nicht besser sondern erst mal schlechter.
 

Problembehaftet

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Danke für die Wilkommensgrüße,

Die Pflegestufe ist mir leider noch nicht bekannt, ich nehme sogar an, dass diese noch nicht einmal beantragt wurde. Die Diagnose ist noch sehr neu und diese rapide Verschlechterung des Zustandes ist wohl auch erst seit etwa einer Woche der Fall.

Der Mann spricht selbst leider kein sehr gutes Deutsch und ist daher mit solchen komplexen bürokratischen Problemen etwas überfordert.
Aber danke für den Hinweis, ich werde schauen was ich machen kann damit dies in die Wege geleitet wird.
 

Problembehaftet

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Eine stationäre Chemo ist nicht machbar?

Wie sieht es mit Pflegestationen z.B. vom ASB aus?

Wenn er jetzt schon so schwach ist, wird das durch die Chemo ja nicht besser sondern erst mal schlechter.

Da ist mein Informationsstand momentan einfach zu schlecht, inwiefern eine stationäre Chemo möglich oder nötig ist. Sollte ich mich da an den behandelnden Arzt wenden?
Sie wird auf jeden Fall versuchen ihre erlaubte Ortsabwesenheit dafür zu verwenden ihn zu pflegen, was ich auch durchaus verstehen kann. Sie will nicht einfach die Hände in den Schoß legen und ihn im allerschlimmsten Fall aus der Ferne sterben sehen, weil es das Jobcenter so will.
Wenn man es so betrachtet ist das sehr grausam!

Ich frage mich ja, ob er überhaupt eine Pflegestufe beantragen kann. Bei Asylbewerbern ist das ja etwas schwierig.
Da bin ich mir auch nicht sicher schließlich ist es eher unwahrscheinlich, dass er die Vorversicherungszeit erfüllt.
 
P

Pichilemu

Gast
Die Vorversicherungszeit wäre nicht das Problem, da die Pflegestufe auch nach dem SGB XII bestimmt werden kann, wenn die Anforderungen für das SGB XI nicht erfüllt sind.

Viel eher ist das Problem, dass Asylbewerber von Leistungen nach dem SGB XII ausgeschlossen sind. Damit wird es schwierig, eine Pflegestufe zu bekommen.
 

Seepferdchen 2010

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Hier mal für dich ein Link, schau da bitte mal rein:


https://www.arbeitsagentur.de/web/w...dstbai377919.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI377922

Und was die Tochter auf jeden Fall braucht, ist ein Attest!

Sollte ich mich da an den behandelnden Arzt wenden?

Auf jeden Fall um auch ggf. zu klären wie die Versorgung sicher gestellt werden kann,
sei es durch Sozialstation und Hauswirtschaftspflege/Krankenschwester.

Hier wäre eine Verordnung vom Arzt notwendig.

Da bin ich mir auch nicht sicher schließlich ist es eher unwahrscheinlich, dass er die Vorversicherungszeit erfüllt.

Hier mal ein Beispiel bzw. Urteil unter welchen Bedingungen Pflegegeld gewährt wird,
vieleicht hilft das weiter?

https://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/dokumente/12577.pdf
 

Problembehaftet

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Hier mal für dich ein Link, schau da bitte mal rein:



https://www.arbeitsagentur.de/web/w...dstbai377919.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI377922

Und was die Tochter auf jeden Fall braucht, ist ein Attest!
(...)

Wenn ich mir SGBIII §428 und §429 anschaue, dann finde ich nichts, was sie für diese Sonderbedingungen qualifiziert.

Ja das Attest / die Verordnung wurde wohl schon beantragt und wird dann hierher geschickt. Ich besorge mir jetzt noch die Telefonnummer des Arztes und kontaktiere ihn morgen. Um vielleicht etwas zu bekommen was den Ansprüchen genügen kann!

Auf jeden Fall schonmal vielen Dank für die Ideen!
 

Seepferdchen 2010

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Der In § 7 Abs. 4a Satz 3 SGB II besagt ja wenn ein gewichtiger Grund vorliegt:

Und das kann die Freundin mit dem Attest beibringen.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

1.Teilnahme an einer ärztlich verordneten Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation,

2.Teilnahme an einer Veranstaltung, die staatspolitischen, kirchlichen oder gewerkschaftlichen Zwecken dient oder sonst im öffentlichen Interesse liegt, oder

3.Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit.

bezieht Leistungen durch das JobCenter und kommt derzeit ihrer BAMF-Verpflichtung zum Integrationskurs nach.

Wenn ich das richtig lese steht sie ja im moment dem Arbeitsmarkt nicht wirklich zur Verfügung.

Hier sollte man auch in die Unterlagen schauen von dieser Maßnahme

BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Ausländer
 

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Sicher?

Leistungen bei Pflegebedürftigkeit sind ggf. gemäß § 2 AsylbLG
iVm § 61 ff. SGB XII zu erbringen.

S. 14 der

https://www.eaurich.de/Welcome/Asylrecht.pdf
 

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Das Pflegegeld ist das eine, aber ehrlich gesagt geht es weniger darum, sie ist ja bereit dies unentgeltlich bzw von ihren Leistungen zu tun. Es würde nur notwendig werden, wenn sie ihren Anspruch auf ALGII verliert und irgendwie die Miete aus eigener Tasche aufbringen muss.

Leider bin ich auch in einer etwas prekären Situation und es gibt auch keine Freunde oder Verwandten die ~450 € ( mit Heizkosten, Strom, Telefonanschluss etc. ) in zwei Monaten entbehren könnten.


Ja, sie steht derzeit dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung, den Kurs kann man theoretisch auch Wechseln (so wie ich das verstanden habe).
Ihre EGV gilt noch für ein Jahr.
 

ZynHH (R.i.P.)

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Das das nicht mit 3 Monaten abgetan ist, ist doch wohl auch klar, oder?

Hat sie schon mal darüber nachgedacht, ganz zu ihrem Vater zu ziehen?
 

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Das das nicht mit 3 Monaten abgetan ist, ist doch wohl auch klar, oder?

Hat sie schon mal darüber nachgedacht, ganz zu ihrem Vater zu ziehen?

Bringt mich auf folgenden Einwand.

Denn insofern ist hier im Trööt schon "falsch" gefragt, denn es ist wohl eher eine Frage der Zumutbarkeit als die der OA/Erreichbarkeit bei Pflegefragen.

Allerdings: Tauschen möchte ich nicht! SGB II oder XI, XII sind schon Strafe genug....aber das ganze in "Kombination" mit Asylrecht..... schlimmer geht es kaum!
 

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Das das nicht mit 3 Monaten abgetan ist, ist doch wohl auch klar, oder?

Hat sie schon mal darüber nachgedacht, ganz zu ihrem Vater zu ziehen?

Es geht jetzt auch erstmal darum den schlimmsten Teil - laut Arzt während der Chemotherapie - abzudecken.
Der Vater ist auch eigentlich noch nicht so alt, als dass er grundsätzlich pflegebedürftig wäre. Eine langfristigere Lösung wäre natürlich wünschenswert, sprich eine Umverteilung des Vaters oder ein Umzug der Tochter.

Leider muss sie erst einmal akut handeln - ein Umzug mit allen Konsequenzen wäre alles andere als "zeitnah". Die Umverteilung des Vaters kann ich mir nicht vorstellen, solange er in intensiver Behandlung ist. Alleine schon aufgrund der Krankenkassenzuständigkeit!
 
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