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Hallo liebes elo-forum,
ersteinmal möchte ich um Entschuldigung bitten, ich bin ein bisschen unvorbereitet hier hereingeplatzt und weiß daher auch nicht, ob dieser Thread sich im richtigen Unterforum befindet. Jedoch hat eine Freundin von mir ein sehr akutes Problem, zu welchem ich auch nach einiger Google-Recherche keine Antwort fand. Da unter allen gelesenen Ergebnissen, die Fachkompetenz hier in diesem Forum jedoch etwas geballter schien, habe ich mich kurzerhand hier angemeldet.
Das Problem ist das folgende: Die besagte Freundin ist anerkannter Flüchtling aus dem Nicht-EU-Ausland, bezieht Leistungen durch das JobCenter und kommt derzeit ihrer BAMF-Verpflichtung zum Integrationskurs nach.
Ihr Vater ist geduldeter Asylbewerber und wohnt in einer anderen Stadt in Deutschland. Nun ist er an Krebs erkrankt und ihm wurde eine Chemotherapie über 3 Monate verordnet, er ist jetzt - schon vor Beginn der eigentlichen Behandlung - so schwach, dass er sich nicht mehr selbst versorgen kann ( essen, duschen, einkaufen ).
Natürlich fühlt sich meine Freundin moralisch dazu verpflichtet sich um ihn zu kümmern, schließlich ist er ihr Vater.
Leider sind aber selbst bei einem solchen Grund nur 21 Werktage Ortsabwesenheit erlaubt - was passiert dann in den restlichen 2 Monaten? Außerdem müsste sie auch den Integrationskurs nach Vollendung des aktuellen Moduls unterbrechen, eine Wiederaufnahme des Kurses beginnend mit dem nächsten Modul wird dann sowieso frühstens in 2-3 Monaten möglich sein.
Wenn sie für längere Zeit fehlt, bekommt sie keine Leistungen und es wird auch keine Miete gezahlt, sie würde also Ihre Wohnung verlieren!
Wenn sie für diesen Zeitraum den Ort wechselt verliert sie ebenfalls Ihre Wohnung - einen Umzug kann sie sich auch nicht leisten. Außerdem weiß ich mittlerweile, wie unglaublich schwierig ein permanenter Ortswechsel unter Bezug von ALGII sein kann.
Eine Umverteilung des Vaters ist schier Unmöglich, da diese Freundin nicht mehr Minderjährig ist! Außerdem hat die Therapie ja schon beinahe begonnen, ein Umzug in seiner körperlichen Verfassung ist undenkbar.
Sie ist wirklich verzweifelt und über jeglichen Tipp und Hinweis wäre sie dankbar.
Vielen Dank im Voraus,
Problembehaftet
ersteinmal möchte ich um Entschuldigung bitten, ich bin ein bisschen unvorbereitet hier hereingeplatzt und weiß daher auch nicht, ob dieser Thread sich im richtigen Unterforum befindet. Jedoch hat eine Freundin von mir ein sehr akutes Problem, zu welchem ich auch nach einiger Google-Recherche keine Antwort fand. Da unter allen gelesenen Ergebnissen, die Fachkompetenz hier in diesem Forum jedoch etwas geballter schien, habe ich mich kurzerhand hier angemeldet.
Das Problem ist das folgende: Die besagte Freundin ist anerkannter Flüchtling aus dem Nicht-EU-Ausland, bezieht Leistungen durch das JobCenter und kommt derzeit ihrer BAMF-Verpflichtung zum Integrationskurs nach.
Ihr Vater ist geduldeter Asylbewerber und wohnt in einer anderen Stadt in Deutschland. Nun ist er an Krebs erkrankt und ihm wurde eine Chemotherapie über 3 Monate verordnet, er ist jetzt - schon vor Beginn der eigentlichen Behandlung - so schwach, dass er sich nicht mehr selbst versorgen kann ( essen, duschen, einkaufen ).
Natürlich fühlt sich meine Freundin moralisch dazu verpflichtet sich um ihn zu kümmern, schließlich ist er ihr Vater.
Leider sind aber selbst bei einem solchen Grund nur 21 Werktage Ortsabwesenheit erlaubt - was passiert dann in den restlichen 2 Monaten? Außerdem müsste sie auch den Integrationskurs nach Vollendung des aktuellen Moduls unterbrechen, eine Wiederaufnahme des Kurses beginnend mit dem nächsten Modul wird dann sowieso frühstens in 2-3 Monaten möglich sein.
Wenn sie für längere Zeit fehlt, bekommt sie keine Leistungen und es wird auch keine Miete gezahlt, sie würde also Ihre Wohnung verlieren!
Wenn sie für diesen Zeitraum den Ort wechselt verliert sie ebenfalls Ihre Wohnung - einen Umzug kann sie sich auch nicht leisten. Außerdem weiß ich mittlerweile, wie unglaublich schwierig ein permanenter Ortswechsel unter Bezug von ALGII sein kann.
Eine Umverteilung des Vaters ist schier Unmöglich, da diese Freundin nicht mehr Minderjährig ist! Außerdem hat die Therapie ja schon beinahe begonnen, ein Umzug in seiner körperlichen Verfassung ist undenkbar.
Sie ist wirklich verzweifelt und über jeglichen Tipp und Hinweis wäre sie dankbar.
Vielen Dank im Voraus,
Problembehaftet