Hallo zusammen,
vor Kurzem habe ich meine Promotion abgeschlossen und beziehe nun ALG1 (Anspruch 6 Monate).
Vor Beginn der Arbeitslosigkeit hatte ich ein Erstgespräch mit meinem SB . Zu Beginn der Arbeitslosigkeit bin ich allerdings umgezogen, somit ändert sich auch die zuständige AfA .
Nun habe ich eine Einladung für ein weiteres "erst"gespräch mit der neuen SB erhalten.
Allderings habe ich einen mehrwöchigen Auslandsaufenthalt geplant (Sprachschule in Spanien). Der Termin kollidiert leider mit dem Sprachkurs. Die Regeln bei Ortsabwesenheit sind mir mehr oder minder bekannt.
Meine Frage: Ist es wahrscheinlich, dass mein Antrag auf Abwesenheit abgelehnt wird, weil ich in diesem Zeitraum ja mein Vermittlungsgespräch hätte? Sprich, ist "da bin ich in spanien" ein Grund den Termin abzusagen?
Mein letztes Erstgerpäch hat 10 min gedauert und letztlich habe ich die Infos ja nun schon. Wegen den 10 min würde ich den Sprachkurs natürlich ungern absagen...
Zweite Frage: Angenommen ich unterschreibe nun einen Arbeitsvertrag mit dem Start "in 3 Monaten". Kann ich dann in diesen 3 Monaten länger ortsabwesend sein als die 21 Tage? Dann wäre ja alles in trockenen Tüchern und der Sinn der Anwesenheit nicht mehr gegeben, denke ich.
Vielen Dank
vor Kurzem habe ich meine Promotion abgeschlossen und beziehe nun ALG1 (Anspruch 6 Monate).
Vor Beginn der Arbeitslosigkeit hatte ich ein Erstgespräch mit meinem SB . Zu Beginn der Arbeitslosigkeit bin ich allerdings umgezogen, somit ändert sich auch die zuständige AfA .
Nun habe ich eine Einladung für ein weiteres "erst"gespräch mit der neuen SB erhalten.
Allderings habe ich einen mehrwöchigen Auslandsaufenthalt geplant (Sprachschule in Spanien). Der Termin kollidiert leider mit dem Sprachkurs. Die Regeln bei Ortsabwesenheit sind mir mehr oder minder bekannt.
Meine Frage: Ist es wahrscheinlich, dass mein Antrag auf Abwesenheit abgelehnt wird, weil ich in diesem Zeitraum ja mein Vermittlungsgespräch hätte? Sprich, ist "da bin ich in spanien" ein Grund den Termin abzusagen?
Mein letztes Erstgerpäch hat 10 min gedauert und letztlich habe ich die Infos ja nun schon. Wegen den 10 min würde ich den Sprachkurs natürlich ungern absagen...
Zweite Frage: Angenommen ich unterschreibe nun einen Arbeitsvertrag mit dem Start "in 3 Monaten". Kann ich dann in diesen 3 Monaten länger ortsabwesend sein als die 21 Tage? Dann wäre ja alles in trockenen Tüchern und der Sinn der Anwesenheit nicht mehr gegeben, denke ich.
Vielen Dank