Ich habe diverse Beiträge durchgefortstet, es trotzdem noch nicht ganz verstanden.
Mein befristeter Arbeitsvertrag endet in einem halben Jahr, ich melde mich dann in 3 Monaten arbeitssuchend. In den 3 Monaten vor Vertragsende bin ich dann meldepflichtig wegen VVs und co, soweit auch klar.
Nun will ich 2 Monate vor Vertragsende meinen Urlaub ausschöpfen und für einen Monat wegfahren. Also noch in Arbeit, vor ALG-1 Bezug aber schon arbeittsuchend. Verstehe ich richtig, das die Arbeitsagentur (da bereits arbeitssuchend gemeldet) da zustimmen muss? Muss ich dann (ggf. kurz nach Arbeitssuchend-Meldung) Ortsabwesenheit beantragen, als ob ich im ALG-1 Bezug wäre? Oder funktioniert das anders? Vielen vielen Dank im Voraus.
Mein befristeter Arbeitsvertrag endet in einem halben Jahr, ich melde mich dann in 3 Monaten arbeitssuchend. In den 3 Monaten vor Vertragsende bin ich dann meldepflichtig wegen VVs und co, soweit auch klar.
Nun will ich 2 Monate vor Vertragsende meinen Urlaub ausschöpfen und für einen Monat wegfahren. Also noch in Arbeit, vor ALG-1 Bezug aber schon arbeittsuchend. Verstehe ich richtig, das die Arbeitsagentur (da bereits arbeitssuchend gemeldet) da zustimmen muss? Muss ich dann (ggf. kurz nach Arbeitssuchend-Meldung) Ortsabwesenheit beantragen, als ob ich im ALG-1 Bezug wäre? Oder funktioniert das anders? Vielen vielen Dank im Voraus.