Susannah
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Nachdem ich unzählige Male in diesem Forum wertvolle Informationen eruieren konnte, bin ich nun offiziell dazugestoßen und hoffe, hier Anregungen zum folgenden Problem zu erhalten:
Ich bin seit Dezember 2008 krankgeschrieben, AU liegt der ARGE vor. Im Vorfeld gab es ein ärztliches Gutachten an die ARGE , in dem mitgeteilt wurde, dass ich mich inmitten von medizinischen Maßnahmen befände und diese abgewartet werden sollten, bevor man etwas über meine Erwerbsfähigkeit (Grund für das Gutachten) sagen könne.
Mitte Januar erhielt ich ein Schreiben von einer Frau X meiner ARGE , mit der ich zuvor nie zu tun hatte. Sie stellte sich nicht vor, mir wurde keine Auskunft darüber gegeben, was mit meiner alten Sachbearbeiterin sei, die ich 2,5 Jahre bereits hatte (was Usus ist, wie ich weiß).
Diese Frau X schickte mir eine Ersteinladung. Sie wolle mit mir über meine berufliche Situation sprechen. Wohlgemerkt während der AU . Auf der Rückseite kreuzte ich als Grund, dass ich nicht erscheinen könne, an, dass ich arbeitsunfähig sei, AU liege vor. Daraufhin erhielt ich das Schreiben ebenso zurück mit einer handschriftlichen Bemerkung (!) zwischen den Zeilen von Frau X: "Bitte trotz Erkrankung kommen. Möchte ein ärztliches Gutachten einleiten".
Ich äußerte mich wieder kurz vor dem Termin, dass ich nicht erscheinen könne, da mein gesundheitlicher Zustand dies nicht zulasse.
Daraufhin erhielt ich nun wieder ein Schreiben. Ich sei zu der Einladung - trotz Belehrung über die Rechtsfolgen - nicht nachgekommen. Ich hätte auch keinen wichtigen Grund mitgeteilt, der mich daran gehindert hätte. Daher würde mir nun mein ALG II um 10% für 3 Monate gestrichen werden.
Gnädigerweise räumt mir Frau X in ihrer Güte nun aber doch nach § 24, zehntes Buch SGB X ein, mich zum Sachverhalt äußern zu können (das habe ich meines Erachtens zu Genüge getan, alles weitere geht Frau X nichts an).
Sie gibt mir gleich einen neuen Termin mit der Belehrung, sollte ich wieder nicht erscheinen, würde ich weiterhin um weitere 10% gekürzt werden.
Das Beste:
"Sollten Sie zum Termin nicht kommen, benötige ich eine Bettlägerigkeits- / Wegeunfähigkeitsbescheinigung".
Inzwischen hat mein Arzt mich weiterhin krankgeschrieben, die AU ist vorgelegt und der Termin liegt (natürlich) mittendrin.
Da ich dank des Forums weiß, wie mit den Forderungen nach Bettlägerigkeitsbescheinigungen vorzugehen ist, nun meine Frage:
An wen wende ich mich in diesem Falle? Ich möchte mich auf gar keinen Fall auf großartige Debatten mit Frau X einlassen, da ich zu meinem Krankheitszustand nichts zu sagen habe und er sie nichts angeht.
Ich möchte gleich an die Dienstaufsicht schreiben, zudem den Datenschutzbeauftragten informieren sowie die Zentrale in Nürnberg wie auch das Kundenreaktionsmanagement.
Leider kann ich nirgendwo ersehen, wie die ARGE organisiert ist. Ich weiß ja nicht einmal, wer Frau X ist. Eine Fallmanagerin? Sachbearbeiterin? An wen wird die Dienstaufsichtsbeschwerde gleitet? Die Dienstaufsicht der ARGE ??? Ist diese im gleichen Haus? Wo erfahre ich den Namen? Ist die Dienstaufsicht auch die Teamleitung?
Ich wäre für jeden Tipp dankbar, der mir Auskunft darüber gibt, wer in solchen Fällen einzuschalten ist. Ich sehe es bereits kommen, dass ich letztendlich vor dem Sozialgericht lande, um die Kürzungen zu umgehen.
Noch habe ich aber keinen Bescheid und wie gesagt, Möglichkeit zur Äußerung. Ich möchte in dieser Äußerung auch auf meine Bereitschaft hinweisen, dass ich nötigenfalls vor das Sozialgericht gehen werde (auch wenn die ARGE darüber lacht). Ich dachte mir, ich schicke Frau X dann gleich eine Aufforderung, mir ein Formular zum Beantragen der Prozeßkostenhilfe zuzusenden
. Habe die Prozeßkostenhilfe jedoch noch nie in Anspruch genommen, daher weiß ich nicht, ob es dieses Formular tatsächlich bei der ARGE gibt, aber ich bräuchte von der ARGE zumindest eine Erklärung, dass ich aufgrund meines SGB II-Leistungsbezuges der Prozeßkostenhilfe bedarf?
Vielen Dank schon einmal im Voraus für alle sachdienlichen Hinweise!
Ich bin seit Dezember 2008 krankgeschrieben, AU liegt der ARGE vor. Im Vorfeld gab es ein ärztliches Gutachten an die ARGE , in dem mitgeteilt wurde, dass ich mich inmitten von medizinischen Maßnahmen befände und diese abgewartet werden sollten, bevor man etwas über meine Erwerbsfähigkeit (Grund für das Gutachten) sagen könne.
Mitte Januar erhielt ich ein Schreiben von einer Frau X meiner ARGE , mit der ich zuvor nie zu tun hatte. Sie stellte sich nicht vor, mir wurde keine Auskunft darüber gegeben, was mit meiner alten Sachbearbeiterin sei, die ich 2,5 Jahre bereits hatte (was Usus ist, wie ich weiß).
Diese Frau X schickte mir eine Ersteinladung. Sie wolle mit mir über meine berufliche Situation sprechen. Wohlgemerkt während der AU . Auf der Rückseite kreuzte ich als Grund, dass ich nicht erscheinen könne, an, dass ich arbeitsunfähig sei, AU liege vor. Daraufhin erhielt ich das Schreiben ebenso zurück mit einer handschriftlichen Bemerkung (!) zwischen den Zeilen von Frau X: "Bitte trotz Erkrankung kommen. Möchte ein ärztliches Gutachten einleiten".
Ich äußerte mich wieder kurz vor dem Termin, dass ich nicht erscheinen könne, da mein gesundheitlicher Zustand dies nicht zulasse.
Daraufhin erhielt ich nun wieder ein Schreiben. Ich sei zu der Einladung - trotz Belehrung über die Rechtsfolgen - nicht nachgekommen. Ich hätte auch keinen wichtigen Grund mitgeteilt, der mich daran gehindert hätte. Daher würde mir nun mein ALG II um 10% für 3 Monate gestrichen werden.
Gnädigerweise räumt mir Frau X in ihrer Güte nun aber doch nach § 24, zehntes Buch SGB X ein, mich zum Sachverhalt äußern zu können (das habe ich meines Erachtens zu Genüge getan, alles weitere geht Frau X nichts an).
Sie gibt mir gleich einen neuen Termin mit der Belehrung, sollte ich wieder nicht erscheinen, würde ich weiterhin um weitere 10% gekürzt werden.
Das Beste:
"Sollten Sie zum Termin nicht kommen, benötige ich eine Bettlägerigkeits- / Wegeunfähigkeitsbescheinigung".

Inzwischen hat mein Arzt mich weiterhin krankgeschrieben, die AU ist vorgelegt und der Termin liegt (natürlich) mittendrin.
Da ich dank des Forums weiß, wie mit den Forderungen nach Bettlägerigkeitsbescheinigungen vorzugehen ist, nun meine Frage:
An wen wende ich mich in diesem Falle? Ich möchte mich auf gar keinen Fall auf großartige Debatten mit Frau X einlassen, da ich zu meinem Krankheitszustand nichts zu sagen habe und er sie nichts angeht.
Ich möchte gleich an die Dienstaufsicht schreiben, zudem den Datenschutzbeauftragten informieren sowie die Zentrale in Nürnberg wie auch das Kundenreaktionsmanagement.
Leider kann ich nirgendwo ersehen, wie die ARGE organisiert ist. Ich weiß ja nicht einmal, wer Frau X ist. Eine Fallmanagerin? Sachbearbeiterin? An wen wird die Dienstaufsichtsbeschwerde gleitet? Die Dienstaufsicht der ARGE ??? Ist diese im gleichen Haus? Wo erfahre ich den Namen? Ist die Dienstaufsicht auch die Teamleitung?
Ich wäre für jeden Tipp dankbar, der mir Auskunft darüber gibt, wer in solchen Fällen einzuschalten ist. Ich sehe es bereits kommen, dass ich letztendlich vor dem Sozialgericht lande, um die Kürzungen zu umgehen.
Noch habe ich aber keinen Bescheid und wie gesagt, Möglichkeit zur Äußerung. Ich möchte in dieser Äußerung auch auf meine Bereitschaft hinweisen, dass ich nötigenfalls vor das Sozialgericht gehen werde (auch wenn die ARGE darüber lacht). Ich dachte mir, ich schicke Frau X dann gleich eine Aufforderung, mir ein Formular zum Beantragen der Prozeßkostenhilfe zuzusenden

Vielen Dank schon einmal im Voraus für alle sachdienlichen Hinweise!
