Hallo Litus,
das sieht ja wieder sehr nach
Optionskommune aus, die übertreffen sich ja immer wieder selber ...
zur Überbrückung beziehe ich bis Oktober
ALG II, also kann ich im Grunde, trotz dieser furchtbaren
EGV, relativ entspannt sein. Zumal ich auch noch die vollen 21 Tage Ortsabwesenheit im September ausschöpfen werde.
Wurde denn darüber gesprochen, dass du nur bis Ende September im Bezug sein wirst, hast du dann schon eine (sichere) neue Arbeitsstelle ?
Aus dieser Sicht wäre doch die gesamte
EGV als völlig "überzogen" anzusehen und eine Laufzeit bis 01/2018 mehr als überflüssig.
Ob man dir die 21 Tage
OAW genehmigen wird, ist allerdings noch abzuwarten, sehe ich unter diesen Umständen eher als sehr fragwürdig an.
Denn einen Rechtsanspruch hast du darauf nicht, das noch "auszuschöpfen" ehe dein Bezug wieder beendet sein wird.
Im Prinzip ist die ganze
EGV großer Rotz. Ich habe natürlich nichts unterschrieben. Nächste Woche sollte dann der
VA eintreffen.
Die "individuellen" Vereinbarungen sind jedenfalls (wie immer) nicht ansatzweise erkennbar, das
JC "bietet" dir nichts an (was du wahlweise in Anspruch nehmen könntest), es fordert die Bewerbungen nach "Herrenart" ein, für diese Vorgehensweise in deinem konkreten Fall gibt es aber keinerlei Erklärungen.
Vor allem der Punkt, dass ich meine Bewerbungen in unverschlossenen Umschlägen abzugeben habe, geht mir gewaltig gegen den Strich.
Ich finde es sehr "zielführend", wenn du monatlich zu einem bestimmten Termin diese 10 Bewerbungen beim
JC vorlegen sollst, ehe sie dann an die
AG gehen werden, da warten die bestimmt extra
ALLE drauf ...
Du "darst aber auch früher", vielleicht hat man ja eine Klappliege dort für dich damit du gleich dort übernachten kannst bei Allem was du so im
JC erledigen sollst /darfst ...
Wie "bekloppt" ist das denn ...
Zudem fehlt mir eine konkrete Begründung dafür warum man meint deine Bewerbungen erst prüfen zu dürfen / müssen, ehe die verschickt werden sollen, der Ausgangsstempel vom
JC macht sich bestimmt besonders gut auf den Umschlägen.
Als ich vor einigen Jahren schon mal
ALG II bezogen hatte, war dies ebenfalls verlangt worden, doch dagegen hatte ich mich geweigert, in dem ich diese nur verschlossen abgab. Das könnte ich natürlich einfach wieder so machen.
Kommst du denn zu Fuß zu deinem
JC, sonst wird das doch teurer als wenn man dir einfach die Kosten auf Antrag erstattet, wie das sonst überwiegend auch gemacht wird ...
Wie kommt man überhaupt auf 10 Bewerbungen im Monat, gibt es so viele Arbeitsangebote für dich ?
Das wurde also mit dir zusammen "entwickelt", warum hast du dann nicht gleich verlangt, dass man das ändert ... sorry war nur Spass ...
Der Rest ist nur das übliche Wiederkäuen der gesetzlichen Vorschriften, dafür braucht man keinen Vertrag abzuschließen ... das darfst du auch ohne einfordern und beantragen ...
Die
zusätzliche Vereinbarung zum Nachweis der Eigenbemühungen ist ein besonderes Meisterstück ...
Das
JC möchte also (ohne weitere Rücksprachen) deine Bewerbungsmappen an "Unternehmen" weitergeben, wie genau stellt man sich denn das vor ???
Du erstellst Unterlagen konkret für Firma X und Y aber das
JC macht da mehr draus und reicht das an Unternehmen von A - Z weiter ... ???
Das dürfte so in einem
VA nicht mehr drin stehen, denn mit solchen Datenweitergaben musst du einverstanden sein ...
Es ist auch nicht zulässig,
VV (Anzahl offen ???) auszuschließen und die 10 Bewerbungen zusätzlich zu verlangen, auch die Bewerbungen für
VV schreiben sich nicht von alleine ... dazu gibt es schon diverse Gerichts-Urteile.
Die geforderten Belege bezahlt dir
WER ???
Zudem widerspricht das der Forderung die Bewerbungen ohnehin vom
JC kontrollieren und versenden zu lassen ... dann
WISSEN die doch schon wo du dich beworben hast, wozu also erneute Nachweise zu festen Terminen ...
Ein Bewerbungs-Anschreiben beweist übrigens
GAR NICHTS ...
Möchtest du ein paar haben, aber die gehen nur den
AG was an und
NICHT den
JC-
SB ... = Brief-Geheimnis / Datenschutz ... =
Fremdwort für
JC und besonders für OP-Kommunen ...
Ein
AG ist auch nicht zu verpflichten dir eine persönliche Vorsprache schriftlich zu bestätigen, es dürfte auch schon bis zu OP-Kommunen durchgedrungen sein, dass
AG sehr selten überhaupt Absagen schreiben.
Seite 4 oben ist echt der "Knaller", nach dem ganzen "Geseier" über zielführende Bewerbungen und die (angeblich) erforderlichen Nachweise ... sollst du also monatlich (oder auch früher) zu festen Terminen die 10 Bewerbungen beim
JC zur Kontrolle und zum Versand vorlegen ...
Wenn das
JC dich zu sehen wünscht (zu welchem Zweck auch immer) hat man dich übrigens ordentlich (separat und schriftlich) einzuladen, das geht nicht per
EGV und auch nicht verbindlich per
VA ...
Deine Bewerbungen dürfen letztlich überhaupt
NICHT auf bestimmte berufliche Bereiche eingschränkt werden, schon § 10
SGB II verlangt, dass du
ALLES machen musst, was dir zumutbar ist und du mit deinen Kenntnissen und Fähigkeiten machen könntest.
Der Absatz darunter ist völlig widersinnig, denn wenn du ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufnehmen wirst, ist hoffendlich
NICHTS mehr mit dem
FM zu besprechen für weitere Bewerbungen ...
Seit wann gilt eine
EGV über den Leistungsbezug hinaus nach Ende einer neuen Beschäftigung weiter ...
Jedenfalls
NICHT wenn man davon ausgehen möchte, dass man vorerst kein Geld mehr vom
JC braucht und wenn man noch aufstocken müsste wäre wohl auch eine neue
EGV nötig, wegen relevanter Änderung der Verhältnisse, besonders der Finanziellen.
Widerspruch einlegen, bietet sich denke ich an, aber lohnt sich das überhaupt wegen den zwei Monaten? Wie seht ihr das?
Wenn das als
VA kommt bist du an die rechtmäßigen Forderungen zumindest erst mal gebunden, was nicht bedeutet, dass man dich wegen der unrechtmäßigen nicht versuchen kann zu sanktionieren ...
Dafür muss man aber wirklich erst den
VA sehen, ob die
EGV 1 : 1 in allen Teilen übernommen wurde.
Nur die
RFB sollten auf
VA ausgerichtet sein, was (Unrechtes) weglassen geht aber zusätzliche / erweiterte Schikanen darf es
NICHT geben.
Ich würde die nicht so davon kommen lassen und zumindest noch (dosiert aber deutlich
)
Widerspruch einlegen, eine aW am
SG würde sich wohl nur lohnen wenn man dich noch sanktionieren will daraus (aW für den Sanktionsbescheid), dann sollte man dem Richter das nicht vorenthalten ...
Bist du dann bereits wieder in Arbeit verläuft die Sanktion sowieso überwiegend "im Sande" ...
MfG Doppeloma