Optionskommune ALG II EGV + VA - Widerspruch?

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Litus

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Servus,

zur Überbrückung beziehe ich bis Oktober ALG II, also kann ich im Grunde, trotz dieser furchtbaren EGV, relativ entspannt sein. Zumal ich auch noch die vollen 21 Tage Ortsabwesenheit im September ausschöpfen werde.

Im Prinzip ist die ganze EGV großer Rotz. Ich habe natürlich nichts unterschrieben. Nächste Woche sollte dann der VA eintreffen.

Vor allem der Punkt, dass ich meine Bewerbungen in unverschlossenen Umschlägen abzugeben habe, geht mir gewaltig gegen den Strich.
Als ich vor einigen Jahren schon mal ALG II bezogen hatte, war dies ebenfalls verlangt worden, doch dagegen hatte ich mich geweigert, in dem ich diese nur verschlossen abgab. Das könnte ich natürlich einfach wieder so machen.

Widerspruch einlegen, bietet sich denke ich an, aber lohnt sich das überhaupt wegen den zwei Monaten? Wie seht ihr das?
 

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Ich habe natürlich nichts unterschrieben. Nächste Woche sollte dann der VA eintreffen.
[...]

Widerspruch einlegen, bietet sich denke ich an, aber lohnt sich das überhaupt wegen den zwei Monaten? Wie seht ihr das?
Dass man logischerweise erst dann etwas dazu sagen kann und auch abschätzen kann ob ein Widerspruch angezeigt ist, wenn der VA auch tatsächlich da ist und hier inhaltlich angesehen und mit der angebotenen EGV abgeglichen werden kann, denn gegen eine nicht unterschriebene EGV ist schlichtweg überhaupt kein Widerspruch möglich, weil einfach aktuell noch rein gar nichts Rechtswirksames existiert dem man widersprechen könnte.
 
Das ist schon klar. Der VA soll aber nächste Woche abgeschickt werden und Inhaltlich soll sich auch nichts ändern. Wenn ich den VA erhalten habe, werde ich das Schreiben posten.
 
Hallo Litus,

das sieht ja wieder sehr nach Optionskommune aus, die übertreffen sich ja immer wieder selber ...

zur Überbrückung beziehe ich bis Oktober ALG II, also kann ich im Grunde, trotz dieser furchtbaren EGV, relativ entspannt sein. Zumal ich auch noch die vollen 21 Tage Ortsabwesenheit im September ausschöpfen werde.

Wurde denn darüber gesprochen, dass du nur bis Ende September im Bezug sein wirst, hast du dann schon eine (sichere) neue Arbeitsstelle ?
Aus dieser Sicht wäre doch die gesamte EGV als völlig "überzogen" anzusehen und eine Laufzeit bis 01/2018 mehr als überflüssig.

Ob man dir die 21 Tage OAW genehmigen wird, ist allerdings noch abzuwarten, sehe ich unter diesen Umständen eher als sehr fragwürdig an.

Denn einen Rechtsanspruch hast du darauf nicht, das noch "auszuschöpfen" ehe dein Bezug wieder beendet sein wird.

Im Prinzip ist die ganze EGV großer Rotz. Ich habe natürlich nichts unterschrieben. Nächste Woche sollte dann der VA eintreffen.

Die "individuellen" Vereinbarungen sind jedenfalls (wie immer) nicht ansatzweise erkennbar, das JC "bietet" dir nichts an (was du wahlweise in Anspruch nehmen könntest), es fordert die Bewerbungen nach "Herrenart" ein, für diese Vorgehensweise in deinem konkreten Fall gibt es aber keinerlei Erklärungen.

Vor allem der Punkt, dass ich meine Bewerbungen in unverschlossenen Umschlägen abzugeben habe, geht mir gewaltig gegen den Strich.

Ich finde es sehr "zielführend", wenn du monatlich zu einem bestimmten Termin diese 10 Bewerbungen beim JC vorlegen sollst, ehe sie dann an die AG gehen werden, da warten die bestimmt extra ALLE drauf ...

Du "darst aber auch früher", vielleicht hat man ja eine Klappliege dort für dich damit du gleich dort übernachten kannst bei Allem was du so im JC erledigen sollst /darfst ...
Wie "bekloppt" ist das denn ...

Zudem fehlt mir eine konkrete Begründung dafür warum man meint deine Bewerbungen erst prüfen zu dürfen / müssen, ehe die verschickt werden sollen, der Ausgangsstempel vom JC macht sich bestimmt besonders gut auf den Umschlägen.

Als ich vor einigen Jahren schon mal ALG II bezogen hatte, war dies ebenfalls verlangt worden, doch dagegen hatte ich mich geweigert, in dem ich diese nur verschlossen abgab. Das könnte ich natürlich einfach wieder so machen.

Kommst du denn zu Fuß zu deinem JC, sonst wird das doch teurer als wenn man dir einfach die Kosten auf Antrag erstattet, wie das sonst überwiegend auch gemacht wird ...
Wie kommt man überhaupt auf 10 Bewerbungen im Monat, gibt es so viele Arbeitsangebote für dich ?

Das wurde also mit dir zusammen "entwickelt", warum hast du dann nicht gleich verlangt, dass man das ändert ... sorry war nur Spass ...

Der Rest ist nur das übliche Wiederkäuen der gesetzlichen Vorschriften, dafür braucht man keinen Vertrag abzuschließen ... das darfst du auch ohne einfordern und beantragen ...

Die zusätzliche Vereinbarung zum Nachweis der Eigenbemühungen ist ein besonderes Meisterstück ...

Das JC möchte also (ohne weitere Rücksprachen) deine Bewerbungsmappen an "Unternehmen" weitergeben, wie genau stellt man sich denn das vor ???

Du erstellst Unterlagen konkret für Firma X und Y aber das JC macht da mehr draus und reicht das an Unternehmen von A - Z weiter ... ???

Das dürfte so in einem VA nicht mehr drin stehen, denn mit solchen Datenweitergaben musst du einverstanden sein ...

Es ist auch nicht zulässig, VV (Anzahl offen ???) auszuschließen und die 10 Bewerbungen zusätzlich zu verlangen, auch die Bewerbungen für VV schreiben sich nicht von alleine ... dazu gibt es schon diverse Gerichts-Urteile.

Die geforderten Belege bezahlt dir WER ???
Zudem widerspricht das der Forderung die Bewerbungen ohnehin vom JC kontrollieren und versenden zu lassen ... dann WISSEN die doch schon wo du dich beworben hast, wozu also erneute Nachweise zu festen Terminen ...

Ein Bewerbungs-Anschreiben beweist übrigens GAR NICHTS ...
Möchtest du ein paar haben, aber die gehen nur den AG was an und NICHT den JC-SB ... = Brief-Geheimnis / Datenschutz ... = Fremdwort für JC und besonders für OP-Kommunen ...

Ein AG ist auch nicht zu verpflichten dir eine persönliche Vorsprache schriftlich zu bestätigen, es dürfte auch schon bis zu OP-Kommunen durchgedrungen sein, dass AG sehr selten überhaupt Absagen schreiben.

Seite 4 oben ist echt der "Knaller", nach dem ganzen "Geseier" über zielführende Bewerbungen und die (angeblich) erforderlichen Nachweise ... sollst du also monatlich (oder auch früher) zu festen Terminen die 10 Bewerbungen beim JC zur Kontrolle und zum Versand vorlegen ...

Wenn das JC dich zu sehen wünscht (zu welchem Zweck auch immer) hat man dich übrigens ordentlich (separat und schriftlich) einzuladen, das geht nicht per EGV und auch nicht verbindlich per VA ...

Deine Bewerbungen dürfen letztlich überhaupt NICHT auf bestimmte berufliche Bereiche eingschränkt werden, schon § 10 SGB II verlangt, dass du ALLES machen musst, was dir zumutbar ist und du mit deinen Kenntnissen und Fähigkeiten machen könntest.

Der Absatz darunter ist völlig widersinnig, denn wenn du ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufnehmen wirst, ist hoffendlich NICHTS mehr mit dem FM zu besprechen für weitere Bewerbungen ...

Seit wann gilt eine EGV über den Leistungsbezug hinaus nach Ende einer neuen Beschäftigung weiter ...
Jedenfalls NICHT wenn man davon ausgehen möchte, dass man vorerst kein Geld mehr vom JC braucht und wenn man noch aufstocken müsste wäre wohl auch eine neue EGV nötig, wegen relevanter Änderung der Verhältnisse, besonders der Finanziellen.

Widerspruch einlegen, bietet sich denke ich an, aber lohnt sich das überhaupt wegen den zwei Monaten? Wie seht ihr das?

Wenn das als VA kommt bist du an die rechtmäßigen Forderungen zumindest erst mal gebunden, was nicht bedeutet, dass man dich wegen der unrechtmäßigen nicht versuchen kann zu sanktionieren ...

Dafür muss man aber wirklich erst den VA sehen, ob die EGV 1 : 1 in allen Teilen übernommen wurde.
Nur die RFB sollten auf VA ausgerichtet sein, was (Unrechtes) weglassen geht aber zusätzliche / erweiterte Schikanen darf es NICHT geben.

Ich würde die nicht so davon kommen lassen und zumindest noch (dosiert aber deutlich ) Widerspruch einlegen, eine aW am SG würde sich wohl nur lohnen wenn man dich noch sanktionieren will daraus (aW für den Sanktionsbescheid), dann sollte man dem Richter das nicht vorenthalten ...

Bist du dann bereits wieder in Arbeit verläuft die Sanktion sowieso überwiegend "im Sande" ...

MfG Doppeloma
 
Hallo Doppeloma,

vielen Dank für deine Zeit, die du dir genommen hast.

das sieht ja wieder sehr nach Optionskommune aus, die übertreffen sich ja immer wieder selber

Ja, es ist eine Optionskommune und es hat sich im Vergleich zu früher nichts bei denen geändert. Damals konnte man zumindest noch mit denen reden, aber mittlerweile machen die kurzen Prozess mit einem.

hast du dann schon eine (sichere) neue Arbeitsstelle ?
Aus dieser Sicht wäre doch die gesamte EGV als völlig "überzogen" anzusehen und eine Laufzeit bis 01/2018 mehr als überflüssig.

Ich werde mich ab Oktober weiterbilden, dass steht schon fest. Mir wurde gesagt, dass die Laufzeit so lang sei, weil ein längerer Leistungsbezug aus irgendwelchen Gründen doch möglich sein könnte. Dafür müsste ich aber auch erst einen Folgeantrag stellen, da mir nur bis September Leistungen bewilligt wurden.
EGVs scheinen ja grundsätzlich 6 Monate zu laufen oder? Daher müssen die wohl irgendwas zurechtbiegen, um mir die reindrücken zu können.

Ob man dir die 21 Tage OAW genehmigen wird, ist allerdings noch abzuwarten, sehe ich unter diesen Umständen eher als sehr fragwürdig an.

Also eigentlich wurde mir das erstaunlicherweise genehmigt, nur ich Trottel hatte vergessen mir eine Kopie geben zu lassen. Daher werde ich nochmal vorbei gehen und nach einer fragen. Ich bin gespannt.

Zudem fehlt mir eine konkrete Begründung dafür warum man meint deine Bewerbungen erst prüfen zu dürfen / müssen, ehe die verschickt werden sollen, der Ausgangsstempel vom JC macht sich bestimmt besonders gut auf den Umschlägen.

Dasselbe habe ich mir auch gedacht. Im Prinzip werden von denen alle Elos unter Generalverdacht gestellt, dass sie absichtlich Negativbewerbungen schreiben und deswegen kontrolliert werden müssen.

Zudem widerspricht das der Forderung die Bewerbungen ohnehin vom JC kontrollieren und versenden zu lassen ... dann WISSEN die doch schon wo du dich beworben hast, wozu also erneute Nachweise zu festen Terminen .

Ja eben, ziemlicher Schwachsinn.


Ich fahre mit dem Rad. Um Fahrt- und Bewerbungskosten hatte ich mich damals schon gestritten. Das Gericht war aber der Meinung, dass man 6 Km auch laufen kann, wenn man keine körperlichen Einschränkungen hat und bei den Bewerbungskosten wurde auch nicht nachgegeben, da man ja einen Rundum-Service vom JC bekommt. Ok, das die SGs abblocken, scheint wohl auch immer mehr die Regal zu sein, so wie ich das im Forum mitbekommen habe. Ich hätte damals vielleicht mehr dran bleiben sollen an der ganzen Sache.

So wie ich das verstanden habe, wurde einfach eine alte EGV als Vorlage genommen. Mein damaliger SB hatte mir die 10 Bewerbungen aus Wut aufgedonnert.

Das JC möchte also (ohne weitere Rücksprachen) deine Bewerbungsmappen an "Unternehmen" weitergeben, wie genau stellt man sich denn das vor ???
Das habe ich auch erst gelesen, als ich daheim war. Dazu wurde kein Wort gesagt. So genau weiß ich das ehrlich gesagt nicht wie das Abläuft. So etwas habe ich immer verweigert. Es scheint zumindest im Haus irgend eine Abteilung dafür zu geben, die nach Stellen für einen sucht, aber mehr weiß ich darüber selber nicht.

Die haben auch keine Bewerbungsmappe von mir, nur einen Lebenslauf hatte ich da gelassen, aber eben verweigert, dass der für so etwas missbraucht wird. Anscheinend sollte das über die EGV umgangen werden. Am besten ist sowieso, dass wenn man den Alg 2 Antrag abholt, direkt zu einem SB muss, Lebenslauf oder Bewerbungsmappe vorzulegen hat und anschließend zu einer Zaf geschickt wird, damit man ja nicht erst in den Bezug rein kommt. Die sind zumindest recht kreativ bei uns geworden.

Brief-Geheimnis / Datenschutz ... = Fremdwort
Als mein damaliger SB im Urlaub war und ich die Bewerbungen, die natürlich verschlossen waren, einen Kollegen übergeben wollte, war der schon kurz davor die Umschläge aufzureißen. Leider hatte ich keinen Zeugen dabei. Als ich den zusammengeschissen habe, hat der seine Finger davon gelassen, aber ich weiß, dass die trotzdem die Umschläge immer aufgemacht haben. Ich kann also ein Lied davon singen.

Wie dem auch sei, danke nochmal für deine Antwort und wenn dann die Tage der VA kommt, werde ich den sofort hochladen.

Gruß Litus
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast zwar für die Zukunft etwas anderes geplant, aber wer weiß schon, wie die Zukunft wird.
Meine Empfehlung: Dagegen vorgehen.
 
Hallo,

ich habe den VA erhalten und eingescannt. Der Punkt zur Digitalisierung einer Bewerbungsmappe und die Weitergabe an Unternehmen ist rausgeflogen. Dass die Bewerbungen in unverschlossen Umschlägen abgegeben werden sollen, ist jedoch geblieben.

Etwas Positives gibt es aber auch. Mir wurde ohne Probleme eine Kopie des Antrags auf Ortsabwesenheit gegeben. Somit sind mir die vollen 21 Tage sicher.
Geändert wurde noch der Abgabetermin der ersten 10 Bewerbungen. Der Termin ist jetzt während meiner Ortsabwesenheit, auch gut.
 

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