A
Atana
Gast
Hallo, liebe User,
Es soll ein neues Projekt ab 21.05.2019 in allen gemeinsamen Einrichtungen für die Kunden zur Verfügung stehen , laut einer Weisung der Bundesagentur vom 21.03.2019.
Quelle:https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Weisung-201903009_ba042363.pdf
Ich sehe hier schon Risiken für Erwerbslose, was die angestrebte Übermittlung von höchst privaten Daten angeht.
Wie soll denn hier eine Steigerung der Nutzerzahlen erfolgen ? Könnte die Nichtnutzung dann ein Sanktionstatbestand sein?
Was ist mit den Kunden, die überhaupt keinen oder nur einen sehr begrenzten Online Zugang haben.?
Die Bundesagentur begründet das Projekt so:
Wie seht Ihr das ?
Ist das ein Angebot, auf das Ihr gewartet habt und das Ihr nutzen werdet?
Es soll ein neues Projekt ab 21.05.2019 in allen gemeinsamen Einrichtungen für die Kunden zur Verfügung stehen , laut einer Weisung der Bundesagentur vom 21.03.2019.
Die Kundinnen und Kunden der gE sollen mit dem bundesweit eingeführten Online-Portal die Beantragung der Weiterbewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, die Mitteilung von Veränderungen bei Bezug von SGB II-Leistungen und das Einreichen weiterer Formulare zeit- und ortsunabhängig online erledigen können. Das Online-Portal stellt eine Ergänzung zu den bestehenden Zugangskanälen zu den gE dar. Durch die digitalen Angebote sollen Qualität und Effizienz der Antragsprozesse und der Kundenkommunikation langfristig gesteigert werden.
Das Online-Angebot wird am 21.05.2019 unter dem Namen jobcenter.digital eingeführt und sukzessive erweitert. Ziel ist die Bereitstellung eines benutzerfreundlichen Online-Portals und damit verbunden eine kontinuierliche Steigerung der Nutzerzahlen.
Quelle:https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Weisung-201903009_ba042363.pdf
Ich sehe hier schon Risiken für Erwerbslose, was die angestrebte Übermittlung von höchst privaten Daten angeht.
Wie soll denn hier eine Steigerung der Nutzerzahlen erfolgen ? Könnte die Nichtnutzung dann ein Sanktionstatbestand sein?
Was ist mit den Kunden, die überhaupt keinen oder nur einen sehr begrenzten Online Zugang haben.?
Die Bundesagentur begründet das Projekt so:
Um den Bedürfnissen und Ansprüchen der Kundinnen und Kunden gerecht zu werden, bedarf es eines an den Kundenanliegen orientierten, intuitiv zu bedienenden Online-Angebots. Ohne ein zeitgemäßes Online-Angebot besteht das Risiko, dass die gE hinter diesen Erwartungen und den allgemeinen Entwicklungen zurückbleiben, sodass mit sinkender Kundenzufriedenheit und einer Imageverschlechterung zu rechnen ist
Wie seht Ihr das ?
Ist das ein Angebot, auf das Ihr gewartet habt und das Ihr nutzen werdet?